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Kaufvertrag ungültig?

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 21:49

Ich weiß nicht wohin ich dieses Thema posten soll. Aus diesem Grund poste ich es einfach hierrein.

Der Händler meinte zu mir, dass ich keine Gewährleistung bekomme, aber dafür eine 1 Jahr Garantie von der Firma INTEC.

Nun habe ich erst nach dem Unterschreiben des Vertrages bemerkt, dass im Kaufvertrag steht "Verkauf an Gewerbetreibende, unter Ausschluss jeglischer Gewährleistung, sowie Sachmangelhaftung, Gewerbeanmeldung wird vom Käufer nachgereicht,"

1. Ich hatte dem Händler nie gesagt, dass ich das Auto als Gewerbebetreibender kaufen will.

2. Ich habe auch nicht vor eine Gewerbeanmeldung nachzureichen.

Ist das nicht Betrug? Er lügt im Kaufvertrag, damit ich keine Gewährleistung bekommen kann als Privatperson.

PS: Ich hatte immer 2 Zeugen dabei, die das bestätigen können.

Morgen ist der Termin für die Geldübergabe für die Papiere und da hatte ich nochmal vor das Thema anzusprechen.

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10 Antworten

Um welches Auto (Preisklasse) geht es denn?

Bei Autos bis zu einer bestimmten Preisklasse, also einige hundert Euro bis einen niedrigeren vierstelligen Betrag, ist es fast unmöglich Gewährleistung zu geben, man würde sich dadurch dem Käufer praktisch ausliefern, der dann möglicherweise (rechtlich gedeckt) Reparaturen fordern könnte, die den Fahrzeugwert um ein vielfaches übersteigen. An so einem Wagen gibts fast immer irgendwelche Kleinigkeiten, mit denen man oft einfach leben kann, oder selbst reparieren kann, oder eben (vielleicht etwas unverhältnismäßig) Gewährleistung geltend machen möchte. Das ist auch der Grund, warum man solche Autos beim Händler fast nicht mehr bekommt (schlecht für alle, die ein günstiges Auto suchen). Die Gewährleistung lässt sich beim Verkauf von Gewerblich an Privat von Gesetzes wegen nicht ausschließen.

Um das zu umgehen, wird anscheinend öfter (fälschlicherweise) angegeben, dass es ein Verkauf von Gewerbe zu Gewerbe wäre und so die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Wenn beide Seiten das wissen und damit einverstanden sind, mag das möglicherweise ein gangbarer Weg sein,...

Nachdem noch kein Geld und keine Papiere übergeben wurden, könnt ihr euch möglicherweise darauf einigen, von dem Vertrag noch zurücktreten wenn du das Konstrukt nicht möchtest. Dass dir der Verkäufer Gewährleistung einräumen wird halte ich aber eher für unwahrscheinlich.

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 7:27

Es handelt sich um einen Opel Astra 1.8 BJ 2004, der 4800 Kosten soll.

Aber ist der Vertrag nicht ungültig, aufgrund falscher Angaben?

Ich verstehe den Passus so, dass dieser Satz Teil des Verkaufsformulars ist.

 

Ist der Käufer ein Gewerbetreiebnder, entfällt Gewährleistung.

Ist Verkäufer Privatmann, trifft der Passus nicht zu und entfaltet keine Wirkung. Also Gewährleistung. Ist vielleicht vom Verkäufer anders gedacht, aber falsch umgesetzt.

Ist häufig so, dass in AGB Bedingungen drin stehen, die nur in ganz speziellen Fällen zur Anwendung kommen und daher für den Durchschnittskäufer ohne Bedeutung sind.

 

Wurde unter Käufer nur Dein Name (Max Mustermann) eingetragen oder die Firma ( Fa. Max Mustermann)? Wenn zweiter Fall zutrifft, dann ist es Betrug.

Ist MWST gesondert ausgewiesen?

 

O.

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 7:59

Es wurde nur mein Name eingetragen.

Ob die MeSt. gesondert ausgewiesen wurde weiß ich nicht genau.

"Verinbarte Nebenleistung (inklusive MwSt.)

X Für Vorsteuerabzugsberechtigte kein Umsatzsteuerausweis möglich"

Das ist das Einzige, was zu MwSt. steht.

am 11. Oktober 2013 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von WarteSchlange

Es wurde nur mein Name eingetragen.

Ob die MeSt. gesondert ausgewiesen wurde weiß ich nicht genau.

"Verinbarte Nebenleistung (inklusive MwSt.)

X Für Vorsteuerabzugsberechtigte kein Umsatzsteuerausweis möglich"

Das ist das Einzige, was zu MwSt. steht.

Also hier will der Händler ganz eindeutig mit diesen Tricks seine Gewährleistung umgehen, die er zu geben hat.

Mein Tipp: Das ist ein unseriöser Händler, falls später (innerhalb des einen Jahres nach Kauf) etwas mit dem Wagen sein sollte, wird der Händler sich weigern, hier seine Pflicht zu erfüllen. Der Gang zum Anwalt und vor Gericht wird unumgänglich sein.

Also lass das lieber, kauf den Wagen nicht, auch keinen anderen Wagen bei dem Händler, denn zu diesem Verkaufspreis sollte man eigentlich auch schon einen gleich guten Wagen bei einem seriösen Händler finden, der dann seiner Gewährleistungspflicht auch nachkommt, wenn was sein sollte.

Die Preisgrenze liegt so bei 2.000 Euro, Autos ab diesem Preis und darunter wird man bei seriösen Händlern nicht finden, weil damit ihr Risiko in unrentable Höhen steigt. Bei über 4000 Euro aber ist das anders.

 

Grüße

Udo

am 11. Oktober 2013 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von WarteSchlange

Es handelt sich um einen Opel Astra 1.8 BJ 2004, der 4800 Kosten soll.

Aber ist der Vertrag nicht ungültig, aufgrund falscher Angaben?

Ja klar ist er das, du bist kein Gewerbetreibender und das weiß der Händler auch. Stelle ihn (unter Zeugen) zur Rede und zerreiße diesen "Vertrag", auch seine Ausfertigung. Drohe ihm mit dem Gang zur Polizei zwecks Anzeige wegen Betrugsversuches, solche schwarzen Schafe unter den Händlern müssen mal hart angefasst werden.

Am besten, du erscheinst gleich in Begleitung von 2 Polizisten bei ihm, die können dann gleich tätig werden.

Grüße

Udo

Ist denn der Vertrag schon unterschrieben?

Wenn ja, warum unterschreibt man dann so etwas?

am 11. Oktober 2013 um 10:14

ich würde eher sagen, der Kaufvertrag drückt vereinbartes zwischen euch beiden aus -

dieser enthält an sich einen Fehler, macht aber nicht den Kauf ungeschehen, da sowiso beiden Seiten

die Tatsächliche Sachlage ja bekannt war.

Vielmehr würde ich sagen, das die Sachmängelhaftungausschliesung so nicht rechtens ist,

Dies geht -sowiso- eigentlich auf keinen Fall gegenüber Verbrauchern und sowiso nicht mit so einem Trick.

Das was du tatsächlich bist, bestimmt dies, und nicht das war im Kaufvertrag steht. ( Bezug zur Sachlage Gewerbetreibender )

Aber ich schliese mich an, am besten versuchen zurückzutreten, so ein Händler macht einen Unseriösen

EIndruck, damit geht ja auch ein Vertrauensverlust einher.

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Am besten, du erscheinst gleich in Begleitung von 2 Polizisten bei ihm, die können dann gleich tätig werden.

Was sollten die dann dort tun, wie soll deren Tätigikeit aussehen?

Sollen sie dem TE eines auf den Deckel geben weil er einen Vertrag unterschrieben hat in dem er als Gewerbetreibender ausgewiesen wird?

Oder was stellst Du dir so vor?

 

P.S:: Wenn ich ein Auto kaufe und es steht im Vertrag dass ich Gewerbetreibender bin und meinen Gewerbeschein nachreichen werde, käme ich EVENTUELL auf die Idee vor der Unterschrift mal nachzufragen was davon zu halten ist.

Aber ich habe (hier) gelernt dass es uncool geworden ist, Verträge vor der Unterschrift zu lesen.

Natürlich dient dieser Passus dazu die Sachmängelhaftung ausschließen zu können.

Und man mags nicht glauben, es gibt tatsächlich Fälle die zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurden da diese sich auf den Standpunkt stellten, angenommen zu haben der Kunde sei kein Privatmann (denn der hat DAS ja durch seine Unterschrift bestätigt).

Dem TE rate ich zu einem Gespräch mit dem VK.

Am besten wäre es wohl dieses Geschäft nicht zu tätigen.

am 11. Oktober 2013 um 11:03

Vielleicht wenn der Rechtssprecher angenommen hat, das der VK in gutem Glauben handelte? -

was er aber hier nicht machte.

Aber am einfachsten wäre wirklich, man einigt sich so.

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