Kaufvertrag über WhatsApp - nun rückzug

Hallo, hatte ein recht gutes Angebot von einen Unbekannten (nur die Handy Nummer ist bekannt und durch WhatsApp, scheinbar ein Bild von der Person) über WhatsApp erhalten...

Er bot mir am 11.05.15 Summe X (spreche nicht über Preise ;-) ) über WhatsApp an und kam heute an, er würde mir stolze 25% weniger bieten, da vergleichbare Golf's schon weit unter seinen ersten gebot mit bis zu 1 Jahr TÜV und weniger Kilometern angeboten würden.

Mein Golf 3 GTI EZ 93 hätte bis Oktober 2016 TÜV - also doch schon eine weile... Nun wollte er ja schon am 11.05.15 eine Anzahlung überweisen, da er das Auto dann in den nächsten 2 Wochen holen wollte - die Anzahlung ging natürlich bis heute nicht aufs Konto...

Meiner Meinung nach sollte mir jetzt doch eigentlich ein Schadensersatzanspruch zustehen, da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?

Er wollte das Auto unbedingt und bot mir Summe X und wollte als wissen wann er das Auto holen kann und er würde Anzahlung überweisen und rest dann Bar gegen Kaufvertrag...

Kenne sowas eigentlich nur von den Südländern, die dann gerne im nachhinein Handeln wollen, aber nicht von einen Deutschen?!?

Nichts gegen Menschen anderer Herkunft, aber so ist meine subjektive Erfahrung...

Beste Antwort im Thema

Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.

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Bei uns in der Ecke gibt es ein Laden, so ein schmuddel ding der eigentlich alles mögliche ist. Handy, Kiosk, Internet Cafe, Wettbüro, Bank :-)
Vor der Tür ist unter anderem auch die Werbung von Western Union, daher verbinde ich mit Western Union nichts gutes.

Mein Gott, was Ihr teilweise von euch lasst...

Er hatte Interesse am Auto und nach etwas hin und her zwecks Preis haben wir uns beide auf Betrag X geeinigt.

Das geht auch im klartext aus den Nachrichten hervor und er gute Junge wollte mir eine Anzahlung von 50 Euro machen und die Kiste in den nächsten 2 Wochen holen, sobald sein Arbeitskollege Heim fährt und hier vorbei fahren würde (ist derzeit auf Montage).

Alles soweit kein Thema gewesen, nur fing er vorhin halt an von wegen "Golfs für 150-200 Euro mit bis zu 1 Jahr TÜV - will nicht mehr den vereinbarten Preis zahlen.."

Deshalb hatte ich zur Sicherheit nochmals gefragt, ob das so Richtig ist - weil ich das auch schon als Kaufvertrag ansehe, da beide sich über Kauf und Verkauf einig waren...

Rente hin und her, wirst eh keine Rente mehr bekommen *hust*

Konto Plündern? Naja, was soll da geplündert werden? Das ist ein Zweit Konto - wo eh kein Guthaben drauf ist, weils für solche Fälle gedacht ist und keine Panik, das ist ein reines Guthaben Konto ;-)

P.S.: Jetzt frage ich mich allerdings, wer soll meine Rente mal bezahlen - wenn ich solche Kommentare lese, von "Menschen" die Meinen Sie wüssten alles besser und kennen den Hintergrund nicht einmal?

Hauptsache erstmal das Mundwerk zereissen und danach das Hirn nutzen - verkehrte Anwendung meine Damen und Herren!

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. Mai 2015 um 22:39:13 Uhr:


Klar kann man Verträge auch mündlich schließen, aber das hier war definitiv keine übereinstimmende Willenserklärung, sondern nur gehandel über die Konditionen.

Beim Autokauf/-verkauf gilt, wer zu erst kommt, malt zu erst.
Und das bedeutet, wer als erstes Geld auf den Tisch legt, bekommt das Ding. Die eigentliche übereinstimmende Willenserklärung kommt in dem Fall durch den Fakt, Brief gegen Kohle zu stande. Alles andere davor kann man vergessen.

Ach, beim Autoverkauf gilt nicht das BGB? Ist ja mal eine interessante Rechtsauslegung. Völliger Blödsinn, um genau zu sein. Wie kann man nur so einen Unfug posten?

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 15. Mai 2015 um 23:33:21 Uhr:


Mein Gott, was Ihr teilweise von euch lasst...

Er hatte Interesse am Auto und nach etwas hin und her zwecks Preis haben wir uns beide auf Betrag X geeinigt.

Das geht auch im klartext aus den Nachrichten hervor und er gute Junge wollte mir eine Anzahlung von 50 Euro machen und die Kiste in den nächsten 2 Wochen holen, sobald sein Arbeitskollege Heim fährt und hier vorbei fahren würde (ist derzeit auf Montage).

Alles soweit kein Thema gewesen, nur fing er vorhin halt an von wegen "Golfs für 150-200 Euro mit bis zu 1 Jahr TÜV - will nicht mehr den vereinbarten Preis zahlen.."

Deshalb hatte ich zur Sicherheit nochmals gefragt, ob das so Richtig ist - weil ich das auch schon als Kaufvertrag ansehe, da beide sich über Kauf und Verkauf einig waren...

Rente hin und her, wirst eh keine Rente mehr bekommen *hust*

Konto Plündern? Naja, was soll da geplündert werden? Das ist ein Zweit Konto - wo eh kein Guthaben drauf ist, weils für solche Fälle gedacht ist und keine Panik, das ist ein reines Guthaben Konto ;-)

P.S.: Jetzt frage ich mich allerdings, wer soll meine Rente mal bezahlen - wenn ich solche Kommentare lese, von "Menschen" die Meinen Sie wüssten alles besser und kennen den Hintergrund nicht einmal?

Hauptsache erstmal das Mundwerk zereissen und danach das Hirn nutzen - verkehrte Anwendung meine Damen und Herren!

Ähmm, passt leider alles nicht zu deinem ersten Post.😕

Erst 200€ Anzahlung, jetzt 50€ ect...

Ausserdem kann man vom Vertrag zurücktreten.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:32 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. Mai 2015 um 22:39:13 Uhr:


Klar kann man Verträge auch mündlich schließen, aber das hier war definitiv keine übereinstimmende Willenserklärung, sondern nur gehandel über die Konditionen.

Beim Autokauf/-verkauf gilt, wer zu erst kommt, malt zu erst.
Und das bedeutet, wer als erstes Geld auf den Tisch legt, bekommt das Ding. Die eigentliche übereinstimmende Willenserklärung kommt in dem Fall durch den Fakt, Brief gegen Kohle zu stande. Alles andere davor kann man vergessen.

Ach, beim Autoverkauf gilt nicht das BGB? Ist ja mal eine interessante Rechtsauslegung. Völliger Blödsinn, um genau zu sein. Wie kann man nur so einen Unfug posten?

Für mich ist das kein Unfug. Kann echt auf den ganzen Ärger verzichten, nutzt mir auch nicht wenn mir dann mein Anwalt erzählt das ich im Recht bin. BGB hin BGB her, am besten ist es für mich wenn ich das BGB erst gar nicht rausholen muss.

Nochmal für alle die demnächst ein Auto verkaufen wollen. SMS, Mail, Telefon meinetwegen auch Whatsapp und Facebook und der restliche Moderne Mist, all das sind keine Plattformen wo man ein Auto verkauft.
Der Käufer kommt, schaut sich das Auto an und dann geht man am besten zusammen in die Bank und zahlt die Kohle ein. Am Automaten geht das sogar Sonntags. Was das BGB sagt, ist mir völlig schnuppe.

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 15. Mai 2015 um 23:51:42 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:32 Uhr:


Ach, beim Autoverkauf gilt nicht das BGB? Ist ja mal eine interessante Rechtsauslegung. Völliger Blödsinn, um genau zu sein. Wie kann man nur so einen Unfug posten?

Für mich ist das kein Unfug. Kann echt auf den ganzen Ärger verzichten, nutzt mir auch nicht wenn mir dann mein Anwalt erzählt das ich im Recht bin. BGB hin BGB her, am besten ist es für mich wenn ich das BGB erst gar nicht rausholen muss.

Nochmal für alle die demnächst ein Auto verkaufen wollen. SMS, Mail, Telefon meinetwegen auch Whatsapp und Facebook und der restliche Moderne Mist, all das sind keine Plattformen wo man ein Auto verkauft.
Der Käufer kommt, schaut sich das Auto an und dann geht man am besten zusammen in die Bank und zahlt die Kohle ein. Am Automaten geht das sogar Sonntags. Was das BGB sagt, ist mir völlig schnuppe.

Reg dich nicht auf. Wer so ein Auto verkaufen will, soll kräftig auf die Schnauze fallen.

Der tut mir keine Sekunde leid.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:32 Uhr:



Ach, beim Autoverkauf gilt nicht das BGB? Ist ja mal eine interessante Rechtsauslegung. Völliger Blödsinn, um genau zu sein. Wie kann man nur so einen Unfug posten?

Klar gilt dieses, aber das interessante im BGB ist die übereinstimmende Willenserklärung und das kannst du kannst in diesem Fall vergessen, dass diese jemals erfolgt ist. Im Fall eines Autokaufs erfolgt diese eigentlich immer, wenn eine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt wird und Brief gegen Kohle getauscht werden. Alles was davor geschieht sind lediglich Angebote beider Seiten.

Ich denke eher, du hast von der Juristerei genau null Ahnung und wenn du all das, was du postest, jemals versuchen würdest in die Tat umzusetzen, regelmäßig auf die Nase fallen würdest (und hinterher schreien würdest, dass recht haben nicht recht bekommen entspricht ... obwohl das in dem Fall so ist).

@ TE
Machs nach birscherl und versuche einfach "dein Recht" durchzusetzen.
Aber wunder dich nicht, dass auch birscherl am Ende des Tages nicht mehr viel von seinem Geschwätz wissen will und hinter seinem Geschwätz genauso viel Relevanz sieht, wie der angebliche Käufer.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. Mai 2015 um 00:04:48 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:32 Uhr:



Ach, beim Autoverkauf gilt nicht das BGB? Ist ja mal eine interessante Rechtsauslegung. Völliger Blödsinn, um genau zu sein. Wie kann man nur so einen Unfug posten?
Klar gilt dieses, aber das interessante im BGB ist die übereinstimmende Willenserklärung und das kannst du kannst in diesem Fall vergessen, dass diese jemals erfolgt ist. Im Fall eines Autokaufs erfolgt diese eigentlich immer, wenn eine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt wird und Brief gegen Kohle getauscht werden. Alles was davor geschieht sind lediglich Angebote beider Seiten.

Ich weiß jetzt nicht, ob Unsinn oder Blödsinn das richtige Wort für deine Zeilen sind. Jedenfalls ist dein Beitrag schlicht falsch. Sogar der TE hat explizit von einer Einigung geschrieben. Daher ist auch diese Aussage deinerseits

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. Mai 2015 um 00:04:48 Uhr:


Ich denke eher, du hast von der Juristerei genau null Ahnung und wenn du all das, was du postest, jemals versuchen würdest in die Tat umzusetzen, regelmäßig auf die Nase fallen würdest (und hinterher schreien würdest, dass recht haben nicht recht bekommen entspricht ... obwohl das in dem Fall so ist).

nur dahingehend zu werten, dass du deine eigene Unkenntnis verstecken willst. Du hast schlicht keine Ahnung, welche abstrakten Schritte beim Zustandekommen eines Vertrags ablaufen und wie sich ein Kaufvertrag aufteilt. Und da sind schon mehr so Schlaumeier wie du auf die Nase gefallen, weil sie ihr juristisches Wikipedia- und Googlewissen dann im realen Leben im Stich gelassen hat. Daher kommen dann nämlich oft so gehaltvolle Glanzleistungen wie

Zitat:

Ausserdem kann man vom Vertrag zurücktreten.

🙄🙄

Das der Te das hier mit What App postet ist schon wirklich mutig
LG

@Tecci6N
Danke! Der Kandidat ist halt leider unbelehrbar was das angeht. Und gerade was rechtliche Fragen zum Autokauf angeht, kommentiert und kritisiert er zwar alles und jeden, aber Substanz für eine sachliche Diskussion darf man halt nicht erwarten.

Leider sieht man hier wieder einmal, wie viele Leute ohne die geringste Ahnung von Sachlage und Rechtsgrundlagen anfangen ihren Stuss abzusondern. Sei es nun der Rücktritt oder das Geschwafel zu etwaigen Formbesürfnissen (Die es für diesen Fall nicht gibt!).

Und selbst mit Gesetzestexten kann man gegen diese bornierte Spezie der "Forenhelden" nicht viel ausrichten. Denn die sind fest davon überzeugt, dass die Quantität der (kollektiven) Beiträge jener Qualität eines Einzelvortrages stets überlegen sein muss. Zumal dann, was hier wundersamer Weise noch aussteht, das ultimative Stilmittel zur Bekräftigung der eigenen falschen Thesen kommt: die Beleidigung.

@ TE
Eine Rechtsberatung und Empfehlung kann dir hier keiner geben (Unvermögen) oder wird es nicht machen. Du siehst ja selbst was dabei herauskommt. 😉

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 08:16:05 Uhr:


@ TE
Eine Rechtsberatung u

Dürften wir hier eh nicht geben.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. Mai 2015 um 00:04:48 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:32 Uhr:



Ach, beim Autoverkauf gilt nicht das BGB? Ist ja mal eine interessante Rechtsauslegung. Völliger Blödsinn, um genau zu sein. Wie kann man nur so einen Unfug posten?
Klar gilt dieses, aber das interessante im BGB ist die übereinstimmende Willenserklärung und das kannst du kannst in diesem Fall vergessen, dass diese jemals erfolgt ist. Im Fall eines Autokaufs erfolgt diese eigentlich immer, wenn eine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt wird und Brief gegen Kohle getauscht werden. Alles was davor geschieht sind lediglich Angebote beider Seiten.

Ich denke eher, du hast von der Juristerei genau null Ahnung und wenn du all das, was du postest, jemals versuchen würdest in die Tat umzusetzen, regelmäßig auf die Nase fallen würdest (und hinterher schreien würdest, dass recht haben nicht recht bekommen entspricht ... obwohl das in dem Fall so ist).

Tecci hat ja schon alles dazu gesagt und deine falsche Aussage widerlegt, das muss ich nicht wiederholen. Nur so viel noch: Der "Brief" hat mit einem Eigentumsübergang überhaupt nichts zu tun. Und eine Unterschrift unter einem mündlichen Kaufvertrag unter Zeugen ist wahrlich schwierig – willst du die in die Luft malen?

Also immer erst mal vor der eigenen Tür kehren und für nächste Mal ein bisschen mit der Materie vertraut machen, bevor du wieder haltlose und falsche Behauptungen postest, die andere nur auf ein falsche Fährte führen können.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 09:21:50 Uhr:



Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 08:16:05 Uhr:


@ TE
Eine Rechtsberatung u

Dürften wir hier eh nicht geben.

Dann erkläre das doch mal bitte denjenigen, die hier schreiben, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und bloße Angebote vorliegen. Denn genau das sind bereits Rechtsberatungen (konkrete Rechtsanwendung auf ein konkreten Sachverhalt). Sind halt bloß extrem miserabel in Hinblick auf ihre Inhalte und ihre Ausführungen. Aber das kommt davon, wenn die Blinden über die Farben des Regenbogens schwadronieren. 🙄

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 08:16:05 Uhr:


Leider sieht man hier wieder einmal, wie viele Leute ohne die geringste Ahnung von Sachlage und Rechtsgrundlagen anfangen ihren Stuss abzusondern. Sei es nun der Rücktritt oder das Geschwafel zu etwaigen Formbesürfnissen (Die es für diesen Fall nicht gibt!).

Und selbst mit Gesetzestexten kann man gegen diese bornierte Spezie der "Forenhelden" nicht viel ausrichten. Denn die sind fest davon überzeugt, dass die Quantität der (kollektiven) Beiträge jener Qualität eines Einzelvortrages stets überlegen sein muss. Zumal dann, was hier wundersamer Weise noch aussteht, das ultimative Stilmittel zur Bekräftigung der eigenen falschen Thesen kommt: die Beleidigung.

Warum regst du dich so auf? Dieses Forum behaldelt das Thema Automobil und Straßenverkehr. Ich würde hier niemals wegen der Gültigkeit eines Kaufvertrages nachfragen, weil eigentlich klar sein sollte, das man hier auf Stammtischgeschwätz trifft.

Dieses Forum gibt aber Tips in Sachen Betrug beim Autoverkauf. Ich stelle mir die Frage, wer sich ein Auto kauft ohne es gesehen zu haben. Die Bankdatenproblematik sollte bakannt sein. Auch die Falle mit Online-Handynummern und whatsapp ist nicht neu. Was hier geschehen ist war schon sehr naiv, aber mach ruhig so weiter. Meine Pension ist sicher.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 10:15:03 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 09:21:50 Uhr:


Dürften wir hier eh nicht geben.

Dann erkläre das doch mal bitte denjenigen, die hier schreiben, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und bloße Angebote vorliegen. Denn genau das sind bereits Rechtsberatungen (konkrete Rechtsanwendung auf ein konkreten Sachverhalt). Sind halt bloß extrem miserabel in Hinblick auf ihre Inhalte und ihre Ausführungen. Aber das kommt davon, wenn die Blinden über die Farben des Regenbogens schwadronieren. 🙄

Das haben die meisten hier bestimmt kappiert 😁

Für mich ist Whatsapp keine Plattform, um Geschäfte abzuwickeln, dafür gibt es das gute alte Papier in Vertragsform, wo Seriennummern, Perso, Anschrift und Unterschrift ihre Berechtigung haben. Alles andere ist im Ernstfall eine Lachnummer

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