Kaufvertrag über WhatsApp - nun rückzug
Hallo, hatte ein recht gutes Angebot von einen Unbekannten (nur die Handy Nummer ist bekannt und durch WhatsApp, scheinbar ein Bild von der Person) über WhatsApp erhalten...
Er bot mir am 11.05.15 Summe X (spreche nicht über Preise ;-) ) über WhatsApp an und kam heute an, er würde mir stolze 25% weniger bieten, da vergleichbare Golf's schon weit unter seinen ersten gebot mit bis zu 1 Jahr TÜV und weniger Kilometern angeboten würden.
Mein Golf 3 GTI EZ 93 hätte bis Oktober 2016 TÜV - also doch schon eine weile... Nun wollte er ja schon am 11.05.15 eine Anzahlung überweisen, da er das Auto dann in den nächsten 2 Wochen holen wollte - die Anzahlung ging natürlich bis heute nicht aufs Konto...
Meiner Meinung nach sollte mir jetzt doch eigentlich ein Schadensersatzanspruch zustehen, da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?
Er wollte das Auto unbedingt und bot mir Summe X und wollte als wissen wann er das Auto holen kann und er würde Anzahlung überweisen und rest dann Bar gegen Kaufvertrag...
Kenne sowas eigentlich nur von den Südländern, die dann gerne im nachhinein Handeln wollen, aber nicht von einen Deutschen?!?
Nichts gegen Menschen anderer Herkunft, aber so ist meine subjektive Erfahrung...
Beste Antwort im Thema
Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.
160 Antworten
Für alle, die meinen, dass ein Kaufvertrag eine bestimmte Form haben oder schriftlich abgefasst sein muss: Ihr täuscht euch. Auch ein mündlicher Vertrag wäre rechtsgültig und von beiden Parteien einzuhalten. Darum ist Whatsapp schon mal ein prima Nachweis für den Vertrag.
Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 21:58:56 Uhr:
Darum ist Whatsapp schon mal ein prima Nachweis für den Vertrag.
Aber auch nur dann, wenn sich die Kommunikation
eindeutigals Vertrag identifizieren läßt und nicht nur lediglich ein Angebot darstellt.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. Mai 2015 um 21:53:33 Uhr:
Ob das per Whatsapp passiert ist mündlich oder per Fax, tut doch nichts zu Sache.
Theoretisch hätte er die Möglichkeit die Differenz zu einem späteren Verkaufspreis geltend zu machen.
Wenn du dir da so sicher bist, kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage dafür nennen.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 15. Mai 2015 um 21:56:25 Uhr:
Es war ein Angebot, von Vertrag weit entfernt.
Nein, nicht weit entfernt, sobald der TE das Angebot angenommen hat, kann man von einem Vertrag ausgehen.
Kenne natürlich den Wortlaut genauso wenig wie jeder andere hier.
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Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 21:58:56 Uhr:
Für alle, die meinen, dass ein Kaufvertrag eine bestimmte Form haben oder schriftlich abgefasst sein muss: Ihr täuscht euch. Auch ein mündlicher Vertrag wäre rechtsgültig und von beiden Parteien einzuhalten. Darum ist Whatsapp schon mal ein prima Nachweis für den Vertrag.
Ja, wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre.
Aus dem Bericht des TE sehe ich nur ein Preisangebot.
Der TE hat seine Bankdaten offengelegt und die andere Partei nix ausser eine Handynummer, Prepaid Handynummer wahrscheinlich, und ein Foto welches auch Helmut Schmitt darstellen könnte.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. Mai 2015 um 21:53:33 Uhr:
Ob das per Whatsapp passiert ist mündlich oder per Fax, tut doch nichts zu Sache.
Theoretisch hätte er die Möglichkeit die Differenz zu einem späteren Verkaufspreis geltend zu machen.Aber der Aufwand lohnt natürlich nicht für die paar Euro zumal es mehr als fraglich ist ob bei dem Typen dann überhaupt was zu holen ist. Und freiwillig wird der wohl nichts zahlen.
Der Käufer hat Summe x angeboten, der TE Verkaüfer hat nicht geschrieben das er sein Angebot angenommen hat. Ob da jetzt ein Vertrag zustande gekommen ist können wir nicht sagen.
Ich kenn das auch noch aus den Büchern.
1.Willenserklärung + 2.Willenserklärung = Vertrag blablabla
Bisher habe ich beim Auto Verkauf folgendes Angewendet und nie auf die Schnauze gefallen.
Kaufsumme in bar + Kaffee von mir = Vertrag
Zitat:
@FabJo schrieb am 15. Mai 2015 um 22:08:16 Uhr:
Ohje, wollen wir mal nicht hoffen das dem TE sein Konto jetzt geplündert wird. 😁
Ja, diese Gefahr besteht natürlich.
Obwohl die Masche uralt ist, fallen immer noch einige Zeitgenossen darauf herein.
Nachzulesen hier:
http://www.motor-talk.de/.../...autokauf-bzw-autoverkauf-t1246526.html
Da gehört schon eine ganze Portion Mut oder eher gesagt Blödheit dazu einer wildfremden Telefonnommer seine Kontoverbindung mitzuteilen.
Kopfschüttel...
Zitat:
@mustafa5727 schrieb am 15. Mai 2015 um 22:09:31 Uhr:
Der Käufer hat Summe x angeboten, der TE Verkaüfer hat nicht geschrieben das er sein Angebot angenommen hat. Ob da jetzt ein Vertrag zustande gekommen ist können wir nicht sagen.Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. Mai 2015 um 21:53:33 Uhr:
Ob das per Whatsapp passiert ist mündlich oder per Fax, tut doch nichts zu Sache.
Theoretisch hätte er die Möglichkeit die Differenz zu einem späteren Verkaufspreis geltend zu machen.Aber der Aufwand lohnt natürlich nicht für die paar Euro zumal es mehr als fraglich ist ob bei dem Typen dann überhaupt was zu holen ist. Und freiwillig wird der wohl nichts zahlen.
Ich kenn das auch noch aus den Büchern.1.Willenserklärung + 2.Willenserklärung = Vertrag blablabla
Bisher habe ich beim Auto Verkauf folgendes Angewendet und nie auf die Schnauze gefallen.
Kaufsumme in bar + Kaffee von mir = Vertrag
So und nicht anders.
Wegen mir können andere ihre Verträge auch über die Kloschüssel abschließen, Sch++ß drauf.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. Mai 2015 um 20:04:13 Uhr:
Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.
Dafür ein dickes Danke🙂
Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Mai 2015 um 21:58:56 Uhr:
Für alle, die meinen, dass ein Kaufvertrag eine bestimmte Form haben oder schriftlich abgefasst sein muss: Ihr täuscht euch. Auch ein mündlicher Vertrag wäre rechtsgültig und von beiden Parteien einzuhalten. Darum ist Whatsapp schon mal ein prima Nachweis für den Vertrag.
Und als Vertragspartner eine Telefonnummer. Mehr hat er doch nicht.
Klar kann man Verträge auch mündlich schließen, aber das hier war definitiv keine übereinstimmende Willenserklärung, sondern nur gehandel über die Konditionen.
Beim Autokauf/-verkauf gilt, wer zu erst kommt, malt zu erst.
Und das bedeutet, wer als erstes Geld auf den Tisch legt, bekommt das Ding. Die eigentliche übereinstimmende Willenserklärung kommt in dem Fall durch den Fakt, Brief gegen Kohle zu stande. Alles andere davor kann man vergessen.
Daß der Interessent nicht an einem Vertragsabschluß interessiert war, erkennt man doch schon allein daran, daß er die Anzahlung nicht überwiesen hat. Dazu hätte es nicht einmal der Nennung einer Kontoverbindung bedurft - mit Western Union wäre es vollkommen unbürokratisch zu erledigen gewesen.
Ach Gott, wer wirklich ein Fahrzeug will, der fährt hin, hat das Geld in der Tasche und nimmt es mit, wenn es gefällt.
Reservierungsgeschwafel und Co. sind doch absoluter Unsinn.
Niemand überweist einem wild Fremden vorne weg Geld für einen Golf 3, den er nie gesehen hat!