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Kaufvertrag

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 15:30

Hallo an alle was haltet ihr von diesem Kaufvertrag:

Auf Grund nachstehender und umseitiger Bedingungen, die sorgfältig durchgelesn und vollinhaltlich angenommen werden, obwohl beide Vertragsparteien grundsätzlich zu Änderungen bereit sind,kauft Herr xxx.....................................................................................................Golf 3 gebraucht,wie ausgibig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im hinblick auf sichtbar und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes,früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle.Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist,können frühere Unfälel Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karrosserie,am Fahrgestell,an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden.Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.

Besondere Vereinbarungen:Bastler Auto keine Gewährleistung..........................................................................

 

Ich habe das Auto jetzt seit 2 Wochen

Auto hat bis 08.13 TÜV war durch Zufall jetzt in der Werkstatt und dort wurde mir gezeigt das Löcher im Boden sind, Bremsleitungen porös sind und und und.Hätte nie und nimmer TÜV bekommen.

Kann man gegen denn Kaufvertrag vorgehen und sein Geld wieder velangen oder ist der Verkäufer fein raus?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Wenn es ein Händler war, dann hast du automatisch eine Gewährleistung (es sei denn er hat für einen Kunden verkauft). Es ist egal ob du diesen Vertrag unterschrieben hast, dieser ist nichtig, da die Sachen, die da drin stehen, nicht mit dem Gesetz konform gehen.

Nimm dir entweder nen Anwalt und Regel das oder lass es bei dem kleinen Kaufpreis einfach gut sein...fahr in eine Werkstatt, lass dir ne Liste machen, was alles kaputt ist und wenns überm Kaufpreis liegt, dann schick den Wagen zum Schrotthändler und lass dir noch 100-200€ für den Wagen geben.

Beim nächsten Mal jemanden mitnehmen der Ahnung hat^^

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was erwartest du jetzt für antworten???

lies dir nochmal genau durch was du geschrieben hast, dann wirst du dir die antwort selber geben können

Nein die Antwort kann er sich nicht so ohne weiteres selbst geben. Der Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschliessen (da scheinbar Gewerblich). Egal was er schreibt. Bastlerfahrzeug allein reicht nicht dafür. Es müssten alle Mängel ausdrücklich aufgeführt werden und für diese könnte eine Haftung ausgeschlossen werden, da sie dem Käufer bei Kauf bekannt waren. Alles andere, sofern kein Verschleißteil, unterliegt der gesetzlichen sachmagelhaftung.

hm also für mich siehts wie ein privatkauf aus

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

hm also für mich siehts wie ein privatkauf aus

Dann hätte man sich die ganze Litanei bzgl. Bastlerfahrzeug usw sparen können und einfach schreiben, privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlich sachmangelhaftung.

Aber evtl schreibt ja der TE noch was es war.

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 16:42

das Auto wurde bei einem Autohändler gekauft.

@TE: Vermutlich ein gutes Exportfahrzeug, was Du erworben hast.

Wenn ich mal Fragen darf, was ist in Euro über den Tresen gelaufen?

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 17:14

990 Euro..............................ja toll und nu?

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Nein die Antwort kann er sich nicht so ohne weiteres selbst geben. Der Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschliessen (da scheinbar Gewerblich).

Das hat mit Gewährleistung nichts zu tun. Denn die Mängel sind nicht nach dem Kauf aufgetreten, sondern waren vor dem Abschluß des Kaufvertrages offen sichtbar. Keine versteckten Mängel, wie gebrochene Getriebeniete o.ä.

Hier geht es (auch) um zugesichterte Eigenschaften wie Unfallfreiheit und km-Stand. Und im Kaufvertrag steht doch ausdrücklich, dass keine Eigenschaft zugesichert wird. Kurzum: Der Verkäufer wird sich taub stellen, und bei dieser Formulierung im Vertrag lohnt noch nicht mal der Weg zum Anwalt.

stimmt da ich alleine schon bei dem vertrag rauslese :dies ist die letzte schrottmöhre, wer die kauft hat selber schuld,

und für knapp 1000 euronen gibts autos,die sind 1000 mal besser selbst nach nem check bei ne werkstatt

am 22. Februar 2012 um 19:12

TS du solltest dir mal mein Fall durchlesen, genau so ein Vertrag hatte man mir auch vorgehalten.

http://www.motor-talk.de/.../...atung-renault-scenic-t3759474.html?...

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von bubu2k

990 Euro..............................ja toll und nu?

Für den Preis bekommt man nun mal keinen Neuwagen.

Schreib es unter Erfahrungen ab.

Beim nächsten mal die Augen auf machen.

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 9:42

Laut Werkstattmitarbeiter hätte das Auto nicht durch den TÜV kommen dürfen bei diesen Mängeln. Die Mängel sind von August bis jetzt nicht aufgetreten sondern sind schon ältere. Betrug?Kann man dagegen vorgehen?

Danke

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 9:43

Das man keinen Neuwagen bekommt ist mir schon klar wir sind aber auf 2 Autos angewiesen. Er wurde halt super angeboten.

Wenn es ein Händler war, dann hast du automatisch eine Gewährleistung (es sei denn er hat für einen Kunden verkauft). Es ist egal ob du diesen Vertrag unterschrieben hast, dieser ist nichtig, da die Sachen, die da drin stehen, nicht mit dem Gesetz konform gehen.

Nimm dir entweder nen Anwalt und Regel das oder lass es bei dem kleinen Kaufpreis einfach gut sein...fahr in eine Werkstatt, lass dir ne Liste machen, was alles kaputt ist und wenns überm Kaufpreis liegt, dann schick den Wagen zum Schrotthändler und lass dir noch 100-200€ für den Wagen geben.

Beim nächsten Mal jemanden mitnehmen der Ahnung hat^^

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