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Kaufvertrag ohne Gewährleistung?

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 18. Mai 2020 um 21:19

Servus zusammen,

Ich hab mir letzte Woche bei einem Händler ein 420d Gran Coupe gekauft, hab eine Anzahlung bezahlt und heute die Papiere per Post bekommen. Hab einen Termin auf der Zulassungsstelle erst in zwei Wochen bekommen, nun meine Frage: Soll bzw. Muss ich die Restzahlung jetzt schon überweisen oder erst kurz vor Fahrzeugabholung?

Hab mir jetzt den Kaufvertrag nochmal genau angesehen, da steht: Gewerblicher Verkauf (ohne Gewährleistung) Gewerbeschein wird vom Käufer nachgereicht

Das mit der Gewährleistung hat mir der Verkäufer gesagt, allerdings wird mir jetzt erst bewusst, was das bedeutet. Da es eigentlich ein Privatkauf ist und ich kein Gewerbe habe, will der da was mit der Mwst bescheißen? Wie soll ich jetzt weiter vor gehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WirliebenAutos schrieb am 19. Mai 2020 um 11:02:18 Uhr:

Wenn Ihr beim Kauf schon ausmacht, dass Du auf die Garantie verzichtest, dann geht das von gewerblich an privat gar nicht. Gesetzlich steht Dir eine Garantie zu.

Bitte nicht Garantie mit Gewährleitung verwechseln! Auf Garantie hat man keinen Anspruch, die ist IMMER eine freiwillige Leistung, entweder vom Hersteller oder vom Händler.

Gesetzlichen Anspruch hat man (mit Ausnahmen) nur auf Gewährleistung!

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War es ein Verkauf im Kundenauftrag?

Es gibt keinen gewerblichen Verkauf ohne Gewährleistung.

Die Gewährleistung kann allenfalls auf ein Jahr reduziert werden.

Ich frage mich aber, warum du erst jetzt anfängst dir Gedanken zu machen, anstatt vor Vertragsabschluss.

Der Kaufpreis ist gemäß Vertrag fällig, was dort geregelt ist, hast du nicht geschrieben.

Themenstarteram 19. Mai 2020 um 6:19

Zitat:

@Flo910 schrieb am 18. Mai 2020 um 23:23:39 Uhr:

War es ein Verkauf im Kundenauftrag?

Das Fahrzeug war auf die bayerische Landesbank zugelassen und meines Wissens ein Leasing Rückläufer.

Themenstarteram 19. Mai 2020 um 6:33

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Mai 2020 um 05:48:09 Uhr:

Es gibt keinen gewerblichen Verkauf ohne Gewährleistung.

Die Gewährleistung kann allenfalls auf ein Jahr reduziert werden.

Ich frage mich aber, warum du erst jetzt anfängst dir Gedanken zu machen, anstatt vor Vertragsabschluss.

Der Kaufpreis ist gemäß Vertrag fällig, was dort geregelt ist, hast du nicht geschrieben.

Wenn du richtig gelesen hättest... ich habe kein Gewerbe und kaufe das Fahrzeug für mich privat.

Mir ist nur schleierhaft warum der Händler den Zusatz: „Gewerblicher Verkauf (ohne Gewährleistung) Gewerbeschein wird vom Käufer nachgereicht!“ verfasst hat.

Ist ja toll, wenn dir alles vor Vertragsabschluss auffällt, mir leider nicht...

Vom Kaufpreis steht nur die Summe drin, aber nicht wann diese bezahlt werden muss.

am 19. Mai 2020 um 6:51

Bei B2B Verkauf kann man die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschliessen.

Also kannst Du getrost davon ausgehen, daß an dem Auto irgendwas nicht in Ordnung ist.

Wer lässt sich auf so einen Kuhhandel ein? *am kopf kratz*

An dem Vertrag stimmt insofern etwas nicht, als der Händler einen Gewerbeschein von dir erwartet. Du schreibst aber, dass du das Auto privat kaufst. Daher würde ich dringend den Händler ansprechen, denn einen Gewerbeschein wirst du ja nicht nachreichen können.

Ein gewerblicher Verkauf an Privat impliziert immer eine Gewährleistung. Selbst dann, wenn das Auto durch einen Gewerbetreibenden, der mit Autohandel nichts mit zu tun hat, an Privat verkauft wird.

Zitat:

@pedro86 schrieb am 19. Mai 2020 um 08:33:05 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Mai 2020 um 05:48:09 Uhr:

Es gibt keinen gewerblichen Verkauf ohne Gewährleistung.

Die Gewährleistung kann allenfalls auf ein Jahr reduziert werden.

Ich frage mich aber, warum du erst jetzt anfängst dir Gedanken zu machen, anstatt vor Vertragsabschluss.

Der Kaufpreis ist gemäß Vertrag fällig, was dort geregelt ist, hast du nicht geschrieben.

Wenn du richtig gelesen hättest... ich habe kein Gewerbe und kaufe das Fahrzeug für mich privat.

Mir ist nur schleierhaft warum der Händler den Zusatz: „Gewerblicher Verkauf (ohne Gewährleistung) Gewerbeschein wird vom Käufer nachgereicht!“ verfasst hat.

Ist ja toll, wenn dir alles vor Vertragsabschluss auffällt, mir leider nicht...

Vom Kaufpreis steht nur die Summe drin, aber nicht wann diese bezahlt werden muss.

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, das heißt, du solltest selbst erst mal lesen und verstehen lernen.

Nochmal, ein gewerblicher Verkäufer kann bei einem Verkauf an einen privaten Käufer, die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, allenfalls auf ein Jahr begrenzen.

Für die Zukunft empfehle ich dir, vor Abschlüssen von Verträgen, rechtlichen Rat einzuholen.

In diesem Fall sieht es nicht schlecht für dich aus, wie und ob du aus dem Vertrag raus kommst, kann dir ein Rechtsanwalt darlegen, sofern du das überhaupt möchtest.

Wenn Ihr beim Kauf schon ausmacht, dass Du auf die Garantie verzichtest, dann geht das von gewerblich an privat gar nicht. Gesetzlich steht Dir eine Garantie zu.

Komisch finde ich, dass Dir das angeboten wird und ich persönlich wäre dann auch stutzig geworden. Ich habe selber eine Firma und habe schon mal einen Firmenwagen verkauft. In dem Fall habe ich einfach eine Garantiezusatzversicherung für 250 EUR abgeschlossen und gut ist.

Wenn Du kein Gewerbe hast, ist der Vertrag rechtlich nicht in Ordnung. Der Verkäufer sagt in dem Vertrag, dass Du ihm gesagt hast, Du hättest ein Gewerbe und reichst den Gewerbeschein nach. Wenn Du den Vertrag unterschreibst, dann bestätigst Du das. Da Du kein Gewerbe hast, ist das schon mal rechtlich absolut nicht okay.

Bin kein Anwalt aber für mich ist der Vertrag rechtlich sehr bedenklich, weil Du etwas bestätigst, das nicht stimmt - Du hast kein Gewerbe. Bin mir nicht sicher, wie weit der Vertrag dann überhaupt bindend ist und ob, auch wenn er eine salvatorische Klausel hat, dieser Garantieausschluss überhaupt wirksam ist, weil der Verkäufer ja weiß, dass Du Privatkäufer bist.

Ich sehe das so: So einen Vertrag würde ich nie abschließen, weil es keinen Grund geben sollte, dass ein gewerblicher Verkäufer das ausschließt. Entweder kaufe ich von privat oder ich möchte ein Garantie. Wenn ein Händler die ausschließt, verschafft er sich dadurch eine Vorteil, der ihm eigentlich nicht zusteht. Warum macht er das? So schön kann ein Auto nicht sein, dass ich dort kaufen würde und ich mich dafür auch noch in eine rechtliche Grauzone bewege.

Ich würde in keinem Vertrag etwas unterschreiben, dass gar nicht stimmt. Wenn es später Ärger gibt, kann das auf Dich zurückfallen. Der Händler würde dann behaupten, dass Du ihm gesagt hast, Du wärest Händler; steht ja so im Vertrag.

Zitat:

@WirliebenAutos schrieb am 19. Mai 2020 um 11:02:18 Uhr:

Wenn Ihr beim Kauf schon ausmacht, dass Du auf die Garantie verzichtest, dann geht das von gewerblich an privat gar nicht. Gesetzlich steht Dir eine Garantie zu.

Bitte nicht Garantie mit Gewährleitung verwechseln! Auf Garantie hat man keinen Anspruch, die ist IMMER eine freiwillige Leistung, entweder vom Hersteller oder vom Händler.

Gesetzlichen Anspruch hat man (mit Ausnahmen) nur auf Gewährleistung!

Sorry... meinte ich...

Zitat:

@pedro86 schrieb am 18. Mai 2020 um 23:19:47 Uhr:

Servus zusammen,

Ich hab mir letzte Woche bei einem Händler ein 420d Gran Coupe gekauft, hab eine Anzahlung bezahlt und heute die Papiere per Post bekommen. Hab einen Termin auf der Zulassungsstelle erst in zwei Wochen bekommen, nun meine Frage: Soll bzw. Muss ich die Restzahlung jetzt schon überweisen oder erst kurz vor Fahrzeugabholung?

Hab mir jetzt den Kaufvertrag nochmal genau angesehen, da steht: Gewerblicher Verkauf (ohne Gewährleistung) Gewerbeschein wird vom Käufer nachgereicht

Das mit der Gewährleistung hat mir der Verkäufer gesagt, allerdings wird mir jetzt erst bewusst, was das bedeutet. Da es eigentlich ein Privatkauf ist und ich kein Gewerbe habe, will der da was mit der Mwst bescheißen? Wie soll ich jetzt weiter vor gehen?

Den Trick haben einige Wald und Wiesen Händler bei uns auch drauf.

Ne Bekannte kam mal mit einem Auto an, als ich den KV gelesen habe, hab ich sie gefragt, ob sie ein Gewerbe hat von dem ich nichts weiß.

Stand genau das gleiche drin. "Kundin hat sich als gewerblicher Käufer vorgestellt"

Da sie nur eine Kopie vom KV bekommen hat, gehe ich davon aus,man hat diesen Satz auf dem Weg zum Kopierer zugeschrieben.

Wenn Du kein Gewerbe hast, solltest Du das vor der Anmeldung klären. Hast Du das beim Unterschreiben nicht gesehen.?

Bei solchen Machenschaften wäre mein Vertrauen in den Händler weg. Würde die Kiste stehen lassen.

Um was für ein Kfz handelt es sich, Preis?

Ohne Gewährleistung trägst Du das volle Risiko allein.

Themenstarteram 20. Mai 2020 um 18:19

Den Trick haben einige Wald und Wiesen Händler bei uns auch drauf.

Ne Bekannte kam mal mit einem Auto an, als ich den KV gelesen habe, hab ich sie gefragt, ob sie ein Gewerbe hat von dem ich nichts weiß.

Stand genau das gleiche drin. "Kundin hat sich als gewerblicher Käufer vorgestellt"

Da sie nur eine Kopie vom KV bekommen hat, gehe ich davon aus,man hat diesen Satz auf dem Weg zum Kopierer zugeschrieben.

Wenn Du kein Gewerbe hast, solltest Du das vor der Anmeldung klären. Hast Du das beim Unterschreiben nicht gesehen.?

Bei solchen Machenschaften wäre mein Vertrauen in den Händler weg. Würde die Kiste stehen lassen.

Um was für ein Kfz handelt es sich, Preis?

Ohne Gewährleistung trägst Du das volle Risiko allein.

Ich vermute er hat das reingeschrieben, weil er keine Gewährleistung geben will, die muss er aber meines Wissens bei einem Privatverkauf geben. Hab in dem Kaufvertrag bei meinem aktuellen Fahrzeug nachgeschaut, da haben wir den Kauf auf meinen damaligen Arbeitgeber geschrieben, damit der Händler sich vor der Gewährleistung drücken kann (er hat mir das erklärt und ich war damit einverstanden). Hatte keine Probleme mit dem Auto.

Es ist ein BMW 420d Gran Coupé für 18500€, ich hab bei dem Kauf auch keine Bedenken, allerdings stört es mich, dass er mir diesen Zusatz nicht klar erläutert hat. Werde das noch klären! Danke für eure Beiträge ???

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