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Kaufvertrag, Definition Blechschaden

Themenstarteram 28. September 2010 um 20:03

Hallo zusammen,

hoffe bin im Sicherheitsforum richtig. Jedenfalls hatte ich hier schon ähnliche Beiträge gelesen.

Im Kaufvertrag eines Autohauses für einen gebrauchten PKW steht folgender Zusatz zur Fahrzeugbeschreibung:

"Blechschaden und Nachlackierung möglich."

Der Wagen wird vom Verkäufer als unfallfrei angegeben. Nach neuem Gesetz oder Richtlinie soll alles was NICHT im Kaufvertrag steht ausgeschlossen sein. So hieß es. Also wenn unfallfrei, dann muss das nicht extra vermerkt werden. Wenn Unfall, dann muss es aufgeführt sein.

Der Verkäufer rechtfertigte den Zusatz damit, dass er wegen 2 Vorbesitzer nicht ausschließen bzw. wissen kann, ob bei diesen mal was an Blechschäden vorgefallen ist. Unfallfrei sei er allerdings sicher. Sonst wäre ja nen Vermerk im Kaufvertrag.

Der Verkäufer differiert hier also zwischen Blechschäden und Unfall.

Nun stellt sich mir aber die Frage. Was beinhaltet Blechschaden alles? Hab über Google schon zick Einträge gelesen und weiß nun noch weniger als vorher.

Wie ist das juristisch auszulegen? Und vorallem, stimmt die Aussage, dass alles was NICHT im Kaufvertrag an Schäden steht, diese auch nicht existieren? Also wenn nichts von Unfall steht, ist dieser auch unfallfrei?

Vielen Dank schon mal. Hoffe ich hab hier keine unlösbare Aufgabe abgestellt :-)

P.S. Das Autohaus macht schon einen seriösen Eindruck. Bin aber generell ein misstrauischer Mensch. Meine Rechtschutz kann ich auch nicht befragen, da die nur Fälle aufnehmen, wenns für mich hier schon zu spät wäre *g*

Gruß, Cry

Beste Antwort im Thema

Zitat:

.....

Wenn der also so kommt, geh ich davon aus, dass der Wagen einen Schaden hatte und dieser im Kaufvertrag "vermerkt" werden soll- damit dir die Kenntnis davon unterstellt werden soll!

So hatte ich das oben auch schon geschrieben und wenn keine genauen Angaben folgen, sollte man die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Ich würde bei einem Verkauf immer alles angeben und so weit möglich aufführen, alleine um mich selbst abzusichern. Sehr merkwürdig, dass ein Händlaer das nicht für notwendig erachtet.

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Zitat:

Original geschrieben von mark29

 

Und der Händler als Fachmann kann zum einen definitiv erkennen, wo was repariert wurde- egal wie gut das gemacht ist.

Würde ich so nicht behaupten. Wenn ein Stoßfänger,Kotflügel,Türen oder Hauben gewechselt werden und sorgfältig gearbeitet wird wird es schwer zu sehen,insbesondere da so mancher Neuwagen schon als Unfallwagen beim Händler eintreffen kann.

 

 

Zitat:

Zum anderen kann er über die FIN herausbekommen, wo was repariert wurde, bzw. Ersatzteile (bei VW) bestellt wurden.

Wäre mir neu das jede Reparatur beim Hersteller registriert wird,besonders wenn die in einer freien Werkstatt durchgeführt wurde.

Dazu kommt das Ersatzteile wohl häufiger nach Modell und Bj bestellt werden als nach exakter Fahrgestellnummer. Auch bei VW dürfte es reichen wenn man eine Motorhaube für einen Golf VI Bj 09 bestellen will das man Modell und Bj angibt um das richtige Teil zu bekommen.

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