Kaufvertrag beim Leasing

Hallo zusammen,

Ich interessiere mich für ein Auto-Leasing und hab auch schon von einem Händler ein gutes Leasing-Angebot samt Verträgen bekommen.

Relativ schnell hat mich stutzig gemacht, dass ich nicht nur einen Leasingvertrag unterschreiben muss, sondern auch einen Kaufvertrag für das Auto. Der Händler meinte, dies sei notwendig. Nach Recherche habe ich herausgefunden, dass dies soweit nicht unüblich ist.

Im Kaufvertag steht zudem folgender Passus:

"Zahlungsweise / Besondere Vereinbarung mit Vorrang vor den nachfolgenden Verkaufsbedingungen: gemäß leasingvertrag Nr. X"

Es ist mein erstes Leasing und ich habe ein ungutes Gefühl, einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Meine Sorge ist hier, dass ich nach der Unterschrift nach Vertragsrecht einen Neuwagen zum angegeben Listenpreis kaufe und zahlen muss. Daher meine Frage, bin ich mit dem genannten Passus auf der sicheren Seite?

Oder müsste nicht eher sowas stehen wie zb:

"Mit dem Abschluss eines Leasingvertrags zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber tritt der Leasinggeber an Stelle des Kunden in den bestehenden Kaufvertrag ein. Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und dem Kunden tritt in diesem Verhältnis an die Stelle des Kaufvertrags"

Vielen Dank bereits vorab für eure Antworten!

24 Antworten

Wäre sicher schöner, aber der Querverweis auf den Leasingvertrag macht dieses zu einem verbundenen Geschäft. Wird der Leasingantrag abgelehnt, wäre der Kaufvertrag auch hinfällig.

Also, für mich klingt unlogisch!

Ich will nur einen Leasingvertrag abschliessen und sonst nicht, auch nicht irgendetwas im Verbund.

Frage z.B. den ADAC, oder die Verbraucherzenrrale....

Gruß

Schorsch

In der Regel ist es das übliche Konstrukt dass der Kunde ein Auto bestellt (Kaufvertrag) in den dann die Bank stellvertretend eintritt (und tatsächlich das Auto kauft für den Kunden).

In meiner Bestellung für ein Neuwagen-Leasing steht:

"Zahlungsweise: BMW Bank Leasing"

Und:

"Im Falle des Abschluss eines Leasingvertrages zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber über das betreffende Fahrzeug tritt der Leasinggeber an Stelle des Kunden in den bestehenden Kaufvertrag ein. Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und dem Kunden tritt in diesem Verhältnis an die Stelle des Kaufvertrages."

Ohne diese Passagen hätte ich auch ein ungutes Gefühl.

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Dafür ist sie da ;-)

Bei mir war das nicht so. Für eine gemietete Neubauwohnung unterschreibe ich ja auch keinen Kaufvertrag.

Zitat:@Handschweiß schrieb am 3. Juli 2025 um 07:01:24 Uhr:
Bei mir war das nicht so. Für eine gemietete Neubauwohnung unterschreibe ich ja auch keinen Kaufvertrag.

Da steht aber auch keine Bank im Finanzierungsrisiko für dich.

Die Frage ist ja, wie lange die Lieferzeit ist.

Wenn die Leasinggesellschaft das Auto bestellt, und der Kunde geht zwischendurch in Insolvenz, steht man da mit dem Auto ohne Kunden.

Umgedreht kann natürlich auch die Leasinggesellschaft Insolvenz anmelden. Mit dem Kaufvertrag in der Tasche kann sich der Kunde dann einfach eine neue Finanzierung oder Leasingfirma suchen.

Ich kann das Vorgehen, dass die Leasinggesellschaft als Käufer auftritt, aus kaufmännischer und buchhalterischer Sicht nicht empfehlen. Gibt nur zusätzliche Arbeit an allen Ecken. Darum macht das wohl auch fast niemand.

Von welcher Bank und Automarke reden wir denn?

Zitat:
@OHV_44 schrieb am 3. Juli 2025 um 09:32:04 Uhr:
Von welcher Bank und Automarke reden wir denn?

Hierbei geht es um Peugeot und die Stellantis Bank

Wikipedia schreibt, daß der Leasinggeber zivilrechtlich Eigentümer des Leasingobjektes bleibt. Er überlasse das Nutzungsrecht an den Leansingnehmer. Der Leasingnehmer müsse das Leasingobjekt nicht selbst kaufen und finanzieren.

Somit ist mir weiterhin unklar, warum jemand einen Kaufvertrag für ein Leasingobjekt abschließen sollte.

Das kann es eigentlich nur bei einer Ballonfinanzierung in Verbindung mit Leasing geben. Wird auch bei Audi häufig gemacht, mann least ein Auto für Summe x/Monat, und nach Leasingende ist ein fester Kaufpreis vereinbart. Den kann man allerdings an den Hersteller/Leasinggeber abtreten. Nennt sich hier bspw. Vario-Leasing.

Also ich habe eine Vario Finanzierung mit Rückgabeoption und ein Vario Leasing mit Kaufoption laufen.

Bei der Finanzierung muss ich das Auto kaufen, wenn ich nicht ein bis zwei Monate vor Vertragsende mitteile, dass ich das Auto zurückgeben will.
Beim Leasing muss ich das Auto zurückgeben, wenn ich nicht ein bis zwei Monate vor Vertragsende mitteile, dass ich das Auto kaufen will.

Bei beiden habe ich am Anfang Überführungskosten und dann eine monatliche Rate bezahlt.

Also gut, dass du dich jetzt schon informierst, was die Folgen deines Vertragsabschlusses sind, nicht, dass du ein Auto kaufen musst, was du gar nicht willst oder umgekehrt.

Alles richtig. Nur ist für mich und andere st es immer noch 100% klar. warum es zu Beginn dann 2 Verträge geben soll/,muss!?

Voraus gesetzt man will nur ein Leasing machen und sonst nichts!

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