Kaufvertrag beim Leasing

Hallo zusammen,

Ich interessiere mich für ein Auto-Leasing und hab auch schon von einem Händler ein gutes Leasing-Angebot samt Verträgen bekommen.

Relativ schnell hat mich stutzig gemacht, dass ich nicht nur einen Leasingvertrag unterschreiben muss, sondern auch einen Kaufvertrag für das Auto. Der Händler meinte, dies sei notwendig. Nach Recherche habe ich herausgefunden, dass dies soweit nicht unüblich ist.

Im Kaufvertag steht zudem folgender Passus:

"Zahlungsweise / Besondere Vereinbarung mit Vorrang vor den nachfolgenden Verkaufsbedingungen: gemäß leasingvertrag Nr. X"

Es ist mein erstes Leasing und ich habe ein ungutes Gefühl, einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Meine Sorge ist hier, dass ich nach der Unterschrift nach Vertragsrecht einen Neuwagen zum angegeben Listenpreis kaufe und zahlen muss. Daher meine Frage, bin ich mit dem genannten Passus auf der sicheren Seite?

Oder müsste nicht eher sowas stehen wie zb:

"Mit dem Abschluss eines Leasingvertrags zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber tritt der Leasinggeber an Stelle des Kunden in den bestehenden Kaufvertrag ein. Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und dem Kunden tritt in diesem Verhältnis an die Stelle des Kaufvertrags"

Vielen Dank bereits vorab für eure Antworten!

24 Antworten

Ich kenne beide Varianten: bei "Deutsche Auto Leasing" habe ich 2001 nur einen Leasingvertrag unterschrieben, bei BMW Bank-Leasing unterschreibe ich seit 2008 im zwei Verträge: Bestellung des neuen Kfz als auch den Leasingantrag. Bei der Kfz-Bestellung steht immer sinngemäß "Erfüllung über BMW Bank Leasing" o.ä. drin.

Damit hab ich persönlich keinerlei Probleme - warum auch.

Bei BMW sind es ebenfalls zwei Dokumente. Das eine ist die verbindliche Bestellung, das andere der Leasingvertrag.

Ich habe da immer zuerst den Leasingvertrag unterschrieben. Nach der Bestätigung des Leasingvertrags durch BMW FS (passiert online und dauert selten länger als 2 Minuten) dann die Bestellung.

Alles ganz einfach und risikolos.

Das hat schon alles seine Richtigkeit und hängt ganz einfach von der Vertragsgestaltung des jeweiligen Herstellers in Kombination mit der Bank ab.

Bei VW beispielsweise sind im Leasingvertrag der VW Bank alle Details wie Ausstattung, Lieferzeit etc. aufgeführt. Die brauchen keine zusätzliche Verbindliche Bestellung.

Bei Volvo sind die genauen Fahrzeugdetails im Leasingvertrag (Santander) nicht so ausführlich aufgeführt. Dafür dient die Verbindliche Bestellung, welche zusätzlich unterschrieben werden muss.

Das bedeutet dann nicht, dass man das Auto kaufen muss, falls der Leasingvertrag nicht zustande kommt.

Wenn ein Verkäufer nicht in der Lage ist, das einem Kunden verständlich zu vermitteln, dann gute Nacht.

In welchem der beiden Verträge ist dann ausgeschlossen, daß der Leasingnehmer das Auto, das ja mit dem "Kauf" sein Eigentum ist, nicht verkaufen darf?

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"Wenn ein Verkäufer nicht in der Lage ist, das einem Kunden verständlich zu vermitteln, dann gute Nacht."

Muss nicht zwingend am Verkäufer liegen.

"...das ja mit dem "Kauf" sein Eigentum ist..."

Ist vermutlich schwer zu verstehen, aber Eigentum bekommt man nicht mit dem Kauf, sondern mit Übergabe des Gegenstandes und der Einigung, dass das Eigentum von ... auf ... übergeht. Ist hier also auch kein Problem, weil diese Einigung mit ziemlicher Sicherheit ebenso wenig vorliegen wird, wie die Kaufpreiszahlung durch den "Käufer".

Zitat:@Handschweiß schrieb am 3. Juli 2025 um 20:52:41 Uhr:
In welchem der beiden Verträge ist dann ausgeschlossen, daß der Leasingnehmer das Auto, das ja mit dem "Kauf" sein Eigentum ist, nicht verkaufen darf?

Im Leasingvertrag.

In den Zahlungsbedingungen der Verbindlichen Bestellung MUSS aufgeführt sein, dass diese nur Gültigkeit in Verbindung mit „Leasingbestellung XYZ“ hat.

Zitat:
@Kickdown-HH schrieb am 3. Juli 2025 um 21:16:08 Uhr:
Im Leasingvertrag.
In den Zahlungsbedingungen der Verbindlichen Bestellung MUSS aufgeführt sein, dass diese nur Gültigkeit in Verbindung mit „Leasingbestellung XYZ“ hat.

Und das steht in der Form so in meinem Kaufvertrag nicht drin. Lediglich, dass als besondere Vereinbarung der Leasingvertrag Vorrang hat.

Es steht auch nirgends, dass beim Anschluss beider Verträge der Leasingnehmer nicht der Käufer ist, bzw. eine andere Partei in den Kaufvertrag eintritt. Hierzu steht in beiden Verträgen nichts. Müsste sowas nicht auch drinstehen oder reicht der Verweis auf den Leasingvertrag aus?

Vielleicht liegt es ja daran, daß das "Bestellungen " sind, aber keine "Kaufverträge"?

Bei Audi unterschreibt der gewerbliche Kunde eine Geschäftsfahrzeug-Leasing-Bestellung. Einen Kaufvertrag unterschreibt er nicht.

Anders sieht es bei einer Finanzierung aus. Da wird ein Kaufvertrag und ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Diese beiden Verträge sind verbunden und wenn die Finanzierung aus welchem Grund auch immer nicht zustande kommt, ist automatisch auch der Kaufvertrag hinfällig.

Zitat:@B0ttledNight schrieb am 3. Juli 2025 um 22:42:26 Uhr:
Und das steht in der Form so in meinem Kaufvertrag nicht drin. Lediglich, dass als besondere Vereinbarung der Leasingvertrag Vorrang hat.Es steht auch nirgends, dass beim Anschluss beider Verträge der Leasingnehmer nicht der Käufer ist, bzw. eine andere Partei in den Kaufvertrag eintritt. Hierzu steht in beiden Verträgen nichts. Müsste sowas nicht auch drinstehen oder reicht der Verweis auf den Leasingvertrag aus?

Ja und ja.

Es muss in den Zahlungsbedingungen nun nicht wortwörtlich genau das von mir niedergeschriebene mit genau diesem Wortlaut stehen.

Der Verweis auf den Leasingvertrag reicht.

Kommt der Leasingvertrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande, so ist auch die Bestellung hinfällig.

Ist ja auch mehr als logisch, denn eine andere Zahlungsweise ist nicht aufgeführt.

Das Thema gibt es übrigens schon so lange, wie es MotorTalk gibt und wird hier nicht zum ersten mal diskutiert.

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