Kaufberatung W205 | Gebraucht
Servus Leute,
ich habe mich gerade erst angemeldet hier auf Motor-Talk, jedoch lese ich schon seit einiger Zeit mit im W205 Forum.
Nun zur Meiner Frage:
Ich möchte mir einen gebrauchten W205 kaufen und wollte euch fragen auf was ich beim Kauf bzw. bei der Probefahrt beachten sollte. Ich habe mir schon den Mängel -Thread angesehen und sehr viele Beiträge gelesen jedoch werden dort die Mängel aufgezählt die ich als nicht-Besitzer nicht beurteilen kann.
Also könntet ihr mir eventuell Dinge/Probleme schreiben auf die ich achten sollte?
Danke schon mal im voraus.
🙂
Beste Antwort im Thema
Ein Auto mit 12.000km als gebraucht zu bezeichnen ist auch nicht ganz fair oder.
31 Antworten
Die Replik mit dem 20 Jahre alten Corsa hilft nicht weiter. Jeder muss abwägen, hat er viel Geld kann er neu kaufen. Will man mit gegebenen Mitteln das Maximale erreichen, überlegt sich der Sparsame, ob er fast 39 % für ein FZ akzeptiert, das wie aus dem Ei gepellt daher kommt, man gerade ein Jahr alt ist und wenig gelaufen hat. Alles Geschmackssache. Gute Fahrt Allerseits!
Da stimme ich dir 100% zu. Aber das schließt meine Aussage auch nicht aus, weil es um etwas anderes ging. Dir auch eine gute Fahrt.
Ein Auto mit 12.000km als gebraucht zu bezeichnen ist auch nicht ganz fair oder.
Zitat:
@roMeo|blN schrieb am 14. Januar 2016 um 18:44:41 Uhr:
Ein Auto mit 12.000km als gebracht zu bezeichnen ist auch nicht ganz fair oder.
Hallo
Also für Mich ist das wenn Ihr mir meinen im April Mai Kaufe und er um 12 Monate alt ist und um die 10Tkm gelaufen hat auch ein Neuwagen
Wenn er es nicht mehr wehre würde man dafür kein Geld bezahlen dürfen
Hoffe nur Ich finde einen ohne Windgeräusche
Gruß Sven
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Also bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte hier keinem etwas madig reden oder klein kariert erscheinen, aber ein 12.000km Wagen ist für mich kein Neuwagen.
Für mich ist ein Neuwagen ein Fahrzeug welches noch nicht zugelassen wurde (Tageszulassung ausgenommen) und keine Kilometer auf der Strasse abgerissen hat.
Ich stelle mir gerade eine Anzeige auf den Autoportalen vor, bei dem ein Neuwagen mit 10k km angeboten wird, so ganz richtig fände ich das nicht. Mit dem Begriff wird eben etwas anderen assoziiert.
Ich habe gerade kein schlaues Buch zur Hand, aber eine bekannte Internetseite brachte dieses Ergebnis:
"Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:
nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
das Modell noch unverändert hergestellt wird.
Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.
Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, aber 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02).
Rechtsprechung[Bearbeiten]
Zitiert nach Oberlandesgericht Wien, September 2008, unter Bezugnahmen u. a. auf den deutschen Bundesgerichtshof:[2]
„Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt idR daher die konkludent Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug fabriksneu ist BGH NJW 1980, 1097; BGH NJW 1980, 2127; BGH ZVR 2001, 102). Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten (vgl 1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Neuwagen und fabriksneu sind daher im Wesentlichen Synonyme …“
„Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu (vgl BGH VII ZR 227/02 = ZVR-LS 2004/24).“
„Die Eigenschaft eines technisches Gerätes als fabriksneu geht daher aufgrund einer Standzeit grundsätzlich nicht verloren, solange es noch nicht wertmindernd verwendet worden ist (1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Gerade in der schnelllebigen und innovativen Automobilbranche ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Modelle laufend weiter entwickelt werden. Bei der konkreten Festlegung der noch „unschädlichen“ Standzeit orientierte sich das Erstgericht an der einschlägigen Ö-Norm V 5021.“
„Nach dieser Ö-Norm sei ein Fahrzeug nicht mehr als fabriksneu anzusehen, das bei Übergabe (je nach Herstellungsort) älter als 11 bzw 13 Monate sei.“"
Zitat:
@Mr.Sideburn schrieb am 14. Januar 2016 um 19:20:20 Uhr:
Also bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte hier keinem etwas madig reden oder klein kariert erscheinen, aber ein 12.000km Wagen ist für mich kein Neuwagen.
Für mich ist ein Neuwagen ein Fahrzeug welches noch nicht zugelassen wurde (Tageszulassung ausgenommen) und keine Kilometer auf der Strasse abgerissen hat.
Ich stelle mir gerade eine Anzeige auf den Autoportalen vor, bei dem ein Neuwagen mit 10k km angeboten wird, so ganz richtig fände ich das nicht. Mit dem Begriff wird eben etwas anderen assoziiert.Ich habe gerade kein schlaues Buch zur Hand, aber eine bekannte Internetseite brachte dieses Ergebnis:
"Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:
nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
das Modell noch unverändert hergestellt wird.
Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, aber 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02).
Rechtsprechung[Bearbeiten]
Zitiert nach Oberlandesgericht Wien, September 2008, unter Bezugnahmen u. a. auf den deutschen Bundesgerichtshof:[2]„Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt idR daher die konkludent Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug fabriksneu ist BGH NJW 1980, 1097; BGH NJW 1980, 2127; BGH ZVR 2001, 102). Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten (vgl 1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Neuwagen und fabriksneu sind daher im Wesentlichen Synonyme …“
„Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu (vgl BGH VII ZR 227/02 = ZVR-LS 2004/24).“
„Die Eigenschaft eines technisches Gerätes als fabriksneu geht daher aufgrund einer Standzeit grundsätzlich nicht verloren, solange es noch nicht wertmindernd verwendet worden ist (1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Gerade in der schnelllebigen und innovativen Automobilbranche ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Modelle laufend weiter entwickelt werden. Bei der konkreten Festlegung der noch „unschädlichen“ Standzeit orientierte sich das Erstgericht an der einschlägigen Ö-Norm V 5021.“
„Nach dieser Ö-Norm sei ein Fahrzeug nicht mehr als fabriksneu anzusehen, das bei Übergabe (je nach Herstellungsort) älter als 11 bzw 13 Monate sei.“"
Ist mir wurscht für mich ist das ein Neuwgen punkt
Meine Autos in der Gerage sind 25 und 26 Jahre alt
Das es Ofiziel keiner ist klar aber mein Gefühl dabei ist kein anderes wie ein 0Km Auto
Ich freue Mich darüber das der Wagen mir gehört Ich zahle Bar und nicht der Bank und Ich Ihn nicht abgeben muss wenn Ich die Kündung von meinem Arbeitgeber bekomme oder wenn das Leasing rum ist
Es gin in diesem Thread auch um einen Gebrauchtwagen nur für mich und scheinbar noch adere ist es ein Gebrauchtwagen im klassischen sinne
Hallo W140, es freut mich natürlich, dass du das Neuwagen-Gefühl hast. Das ist nämlich super!
Hauptsache du hast spaß dabei.
Für mich wäre der Wagen schon nicht mehr Neuwertig, wenn jemand anderes damit Probe gefahren wäre. Aber hier sind die Geschmäcker sehr wahrscheinlich so verschiedenen wie bei der Lackfarbe.
Ich wollte auch eher nur den Begriff klären.
Genau wie du sehe ich das aber auch, was die Finanzierung angeht.
Ich würde mich für einen Wagen auch nicht verschulden wollen, oder einen Kredit aufnehmen, den Wagen später abzahlen wollen! Das entspricht auch nicht meinen Prinzipien. Den Wagen voll knallen mit SA und später erst das Geld dafür haben, würde ich nicht eingehen. Dann gehe ich vorher lieber noch einmal etwas arbeiten und spare weiter.
Grüße
Also ich konnte meinen S205 selber konfigurieren und als Neuwagen bestellen. Als er dann da war, wurde er für drei Monate auf den Händler zugelassen, aber nicht als VFW eingesetzt.
Nach dieser Zeit habe ich ihn dann auf mich zugelassen mit einer Laufleistung von 1.715 km, von der ich etwa 200 km selber gefahren bin.
Zu diesem Zeitpunkt war das ganz klar ein Gebrauchtwagen. Das sieht man auch daran, das z. Beisp. die Versicherung nach einem Totalschaden keine NW-Entschädigung bezahlt.
Also, W140 420 lass die Kirche im Dorf.
das mit der Neuwagenentschädigung hat sich auch bei einem jungfräulich vom Händler abgeholten Fahrzeug mittlerweile sehr schnell erledigt.
Vor Ende der 90er war ein Auto im ersten Jahr nach Zulassung "neuwertig" und musste bei einem fremdverschuldeten Unfall mit Neuwert entschädigt werden. Der Versicherungslobby war das dann wohl zu teuer und danach war es nur noch der erste Monat mit maximal 1000km.....
Zitat:
@sPeterle schrieb am 15. Januar 2016 um 09:41:56 Uhr:
das mit der Neuwagenentschädigung hat sich auch bei einem jungfräulich vom Händler abgeholten Fahrzeug mittlerweile sehr schnell erledigt.Vor Ende der 90er war ein Auto im ersten Jahr nach Zulassung "neuwertig" und musste bei einem fremdverschuldeten Unfall mit Neuwert entschädigt werden. Der Versicherungslobby war das dann wohl zu teuer und danach war es nur noch der erste Monat mit maximal 1000km.....
Das stimmt nicht ganz, Peterle. Die meisten Versicherungen, so auch meine, bieten die Neuwert-Entschädigung zwar nicht im Basis-Tarif, sondern in einem vom Umfang her, besseren an, der dann etwas mehr kostet.
Hi,
Zitat:
@Porschehans schrieb am 15. Januar 2016 um 09:50:26 Uhr:
Das stimmt nicht ganz, Peterle. Die meisten Versicherungen, so auch meine, bieten die Neuwert-Entschädigung zwar nicht im Basis-Tarif, sondern in einem vom Umfang her, besseren an, der dann etwas mehr kostet.
das gilt doch dann aber nur für Vollkasko-Schäden, d.h. selbstverschuldeten Unfällen - oder zahlt die eigene Vollkasko den Neupreis bei einem unverschuldeten Unfall, wo eigentlich die gegnerische Haftpflicht zu leisten hat und nur weniger zahlen will?😕
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:47 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:47 Uhr:
das gilt doch dann aber nur für Vollkasko-Schäden, d.h. selbstverschuldeten Unfällen - oder zahlt die eigene Vollkasko den Neupreis bei einem unverschuldeten Unfall, wo eigentlich die gegnerische Haftpflicht zu leisten hat und nur weniger zahlen will?😕Zitat:
@Porschehans schrieb am 15. Januar 2016 um 09:50:26 Uhr:
Das stimmt nicht ganz, Peterle. Die meisten Versicherungen, so auch meine, bieten die Neuwert-Entschädigung zwar nicht im Basis-Tarif, sondern in einem vom Umfang her, besseren an, der dann etwas mehr kostet.Gruß
Fr@nk
Das ist doch logisch. Von etwas anderem als einem selbstverschuldeten Kaskoschaden spricht hier doch niemand. Bei einem unverschuldeten Unfall zahl ja sowieso die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Oder reden wir hier aneinander vorbei ?
Hi,
Zitat:
@Porschehans schrieb am 15. Januar 2016 um 10:19:15 Uhr:
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:47 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Porschehans schrieb am 15. Januar 2016 um 10:19:15 Uhr:
Das ist doch logisch. Von etwas anderem als einem selbstverschuldeten Kaskoschaden spricht hier doch niemand. Bei einem unverschuldeten Unfall zahl ja sowieso die gegnerische Haftpflichtversicherung.Zitat:
@Fr@nk schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:47 Uhr:
das gilt doch dann aber nur für Vollkasko-Schäden, d.h. selbstverschuldeten Unfällen - oder zahlt die eigene Vollkasko den Neupreis bei einem unverschuldeten Unfall, wo eigentlich die gegnerische Haftpflicht zu leisten hat und nur weniger zahlen will?😕Gruß
Fr@nk
Oder reden wir hier aneinander vorbei ?
die gegnerische Versicherung zahlt bei einem Totalschaden aber keinen Neuwert.
SPeterle schrieb oben von einem
"fremdverschuldeten Unfall",wo nur noch 1 Monat der Neupreis von der gegnerischen Versicherung bei Totalschaden gezahlt wird...
Dem hast du entgegnet, dass deine Versicherung oberhalb des Basis-Tarifs, hier besser wäre ...
Gruß
Fr@nk
Ok, da haben wir tatsächlich aneinander vorbei geredet. in so einem Fall ist es korrekt, was Du geschrieben hast.
Da habe ich nicht richtig gelesen. Sorry.
LG
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:47 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:47 Uhr:
das gilt doch dann aber nur für Vollkasko-Schäden, d.h. selbstverschuldeten Unfällen - oder zahlt die eigene Vollkasko den Neupreis bei einem unverschuldeten Unfall, wo eigentlich die gegnerische Haftpflicht zu leisten hat und nur weniger zahlen will?😕Zitat:
@Porschehans schrieb am 15. Januar 2016 um 09:50:26 Uhr:
Das stimmt nicht ganz, Peterle. Die meisten Versicherungen, so auch meine, bieten die Neuwert-Entschädigung zwar nicht im Basis-Tarif, sondern in einem vom Umfang her, besseren an, der dann etwas mehr kostet.Gruß
Fr@nk
nein das gilt auc h und vor allem wenn dir ein anderer reinsemmelt. Die gegnerische Haftpflicht zahlt nur im ersten Monat und bis 1000km den Neupreis.
Das war früher im gesamten ersten Jahr so.