Kaufberatung

Mercedes E-Klasse W212

Hallo liebe Gemeinde!

Ich suche schon seit einer Ewigkeit nach einem geeigneten Gebrauchtfahrzeug für mich. Relativ wichtig war, dass das Auto optisch voll meinen Vorstellungen entspricht. Leider gestaltete sich das etwas schwierig. Jetzt habe ich eines gefunden und würde gerne eure Meinung zu dem Auto erfahren.

Motor: 350 CDI
Baujahr: 03/2012
Km-Stand: 2000
Preis: 63.000€
NP: 85.000€

Ausstattung:

Lackierung 1 775 U iridiumsilber metallic
Innenausstattung 201 A Leder f designo

1U2 Schneeschutzgitter für Klimaluftzufuhr
202B BEDIENUNGSANLEITUNG U.WARTUNGSHEFT-DEUTSCH
213 Direktlenkung
218 Rkfahrkamera
228 Standheizung
230 PARKTRONIC inkl. Parkf?hrung
233 DISTRONIC PLUS inkl. PRE-SAFE?-Bremse
237 Aktiver Totwinkel-Assistent
238 Aktiver Spurhalte-Assistent
23P Fahrassistenz-Paket PLUS
240 LED-Tagfahrlicht
249 Spiegel-Paket
282 Skisack
287 EASY-PACK-Durchlademlichkeit
289 Holz-Leder-Lenkrad
291 Pelvisbag (Becken-Airbag)
294 Kneebag Fahrerseite
297 Sonnenschutzrollos in Fondten
298 Fondsicherheits-Paket
302B SPRACHE HEADUNIT - DEUTSCH
332B SPRACHE KOMBIINSTRUMENT - DEUTSCH
386 Komfort-Telefonie
409 Multikontursitz-Paket
413 Panorama-Schiebedach elektr. in Glas
427 Automatikgetriebe 7G-Tronic
428 DIRECT SELECT-Schaltwippen
474 Diesel-Partikelfilter
475 Reifendruckkontrolle
489 AIRMATIC
513 Geschwindigkeitslimit-Assistent
518 Media Interface inkl. Consumer-Kabel Kit
527 COMAND Online
540 Rollo elektrisch f Heckfenster
543 Sonnenblenden mit beleuchteten Spiegeln
550 Anhgevorrichtung
551 Einbruch-Diebstahl-Warnanlage (EDW)
581 Klimatisierungsautomatik (THERMOTRONIC)
58U Innenhimmel Stoff grau
600 Scheinwerferreinigungsanlage
608 Adaptiver Fernlicht-Assistent
619 Abbiegelicht
622 Intelligent Light System mit Bi-Xenon RV
645 M+S Winterreifen 4-fach
670 Motor-Restwmeausnutzung
682 Feuerlöscher montiert
736 Zierelemente Holz Esche schwarz
772 AMG Styling
810 Harman KardonLogic7Surround-Soundsystem
81P Comand mit Navigationsupdate
872 Sitzheizung im Fond
873 Sitzheizung Vordersitze
875 Scheibenwaschanlage beheizt
881 Komfortkofferraumschlieng
882 Innenraumabsicherung
889 KEYLESS-GO
915 Kraftstofftank mit gr. Inhalt (80L)
928 Abgasreinigung mit EU5 Technik
954 AVANTGARDE
B03 ECO Start-Stopp-Funktion
B24 Fernbedienung f Standheizung
E13 Einstiegsschienen beleuchtet 2-fach in Edelstahl
K10 Softwaresteuerung f das Kurvenlicht
K11 Adaptives Bremslicht blinkend

Leider weiß ich nicht wie das Auto aussieht. Noch keine Bilder. Darum bin ich neugierig wie das designo Leder aussehen soll. Hat das jemand schon mal gesehen?

Beste Antwort im Thema

Private Kfz-Nutzung und 1%-Methode: Ist der Bruttolistenpreis noch realitätsgerecht?
15.01.2011 -
Das Finanzgericht Niedersachsen soll klären, ob die Berechnung des geldwerten Vorteils aus der privaten Kfz-Nutzung eines Firmenwagens nach dem Bruttolistenpreis noch rechtmäßig ist.
Bei den meisten Selbstständigen gehört der betrieblich und privat genutzte Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen. Wer kein Fahrtenbuch führt, muss in diesem Fall den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung des Geschäftswagens nach der 1%-Methode versteuern. Das bedeutet, dass monatlich 1% des vom Kfz-Hersteller angegebenen Bruttolistenpreises als Privatanteil zu versteuern ist.
Als 1996 die 1%-Methode eingeführt wurde, stimmte der Bruttolistenpreis noch weitgehend mit dem tatsächlichen Neuwagenpreis überein. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch die realen Verkaufspreise immer weiter vom Bruttolistenpreis entfernt. Inzwischen liegt der Bruttolistenpreis oft 20 bis 25% über dem aktuellen Neuwagenpreis. Das ist ärgerlich für die betroffenen Unternehmer, denn für sie bedeutet das seit Jahren eine massive, schleichende Steuererhöhung.
Zugunsten von Arbeitnehmern in der Automobilindustrie hat der Bundesfinanzhof bereits ein Urteil zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus dem Kauf eines Werkwagens gefällt: Danach ist nicht der Bruttolistenpreis heranzuziehen, sondern der erheblich darunter liegende Preis, zu dem das Auto Endverbrauchern angeboten wird (BFH, Urteil vom 17.6.2009, Az. VI R 18/07, DStR 2009 S. 1803).
Nun soll in einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen geklärt werden, ob eine ähnliche Korrektur auch bei der privaten Kfz-Nutzung von Selbstständigen erfolgen muss (Az. des anhängigen Verfahrens: 9 K 394/10). Denn es stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Typisierung mit einer Besteuerung auf Basis des Bruttolistenpreises angesichts hoher Rabatte noch realitätsgerecht ist und ob man nicht von einer niedrigeren Bemessungsgrundlage ausgehen müsste.
Steuertipp Im Hinblick auf diese Entwicklung wurde bereits im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Vorschrift zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens auf den Prüfstand soll. Dabei wurde angedeutet, dass es entweder zu einem pauschalen Abschlag vom Bruttolistenpreis oder aber zu einer Verringerung des Prozentsatzes kommen könnte, beispielsweise monatlich 0,8% statt wie bisher 1% des Bruttolistenpreises. Beides würde zu einer niedrigeren Besteuerung führen.
Leider hat sich aber bisher in diese Richtung nichts bewegt. Weder im soeben verabschiedeten Jahressteuergesetz 2010 noch im geplanten Steuervereinfachungsgesetz findet sich eine entsprechende Passage. Sie sollten daher versuchen, Ihren Steuerbescheid mit Hinweis auf das anhängige Verfahren in diesem Punkt offen zu halten. Darauf haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch, aber vielleicht ist Ihr Finanzamt dennoch damit einverstanden.
Bei mir war das FA bei der AP damit einverstanden. Meine Steuerberaterin sagte, dass in der Sache Bewegung ist und mit dem Urteil in Bälde gerechnet werden kann.

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Private Kfz-Nutzung und 1%-Methode: Ist der Bruttolistenpreis noch realitätsgerecht?
15.01.2011 -
Das Finanzgericht Niedersachsen soll klären, ob die Berechnung des geldwerten Vorteils aus der privaten Kfz-Nutzung eines Firmenwagens nach dem Bruttolistenpreis noch rechtmäßig ist.
Bei den meisten Selbstständigen gehört der betrieblich und privat genutzte Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen. Wer kein Fahrtenbuch führt, muss in diesem Fall den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung des Geschäftswagens nach der 1%-Methode versteuern. Das bedeutet, dass monatlich 1% des vom Kfz-Hersteller angegebenen Bruttolistenpreises als Privatanteil zu versteuern ist.
Als 1996 die 1%-Methode eingeführt wurde, stimmte der Bruttolistenpreis noch weitgehend mit dem tatsächlichen Neuwagenpreis überein. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch die realen Verkaufspreise immer weiter vom Bruttolistenpreis entfernt. Inzwischen liegt der Bruttolistenpreis oft 20 bis 25% über dem aktuellen Neuwagenpreis. Das ist ärgerlich für die betroffenen Unternehmer, denn für sie bedeutet das seit Jahren eine massive, schleichende Steuererhöhung.
Zugunsten von Arbeitnehmern in der Automobilindustrie hat der Bundesfinanzhof bereits ein Urteil zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus dem Kauf eines Werkwagens gefällt: Danach ist nicht der Bruttolistenpreis heranzuziehen, sondern der erheblich darunter liegende Preis, zu dem das Auto Endverbrauchern angeboten wird (BFH, Urteil vom 17.6.2009, Az. VI R 18/07, DStR 2009 S. 1803).
Nun soll in einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen geklärt werden, ob eine ähnliche Korrektur auch bei der privaten Kfz-Nutzung von Selbstständigen erfolgen muss (Az. des anhängigen Verfahrens: 9 K 394/10). Denn es stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Typisierung mit einer Besteuerung auf Basis des Bruttolistenpreises angesichts hoher Rabatte noch realitätsgerecht ist und ob man nicht von einer niedrigeren Bemessungsgrundlage ausgehen müsste.
Steuertipp Im Hinblick auf diese Entwicklung wurde bereits im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Vorschrift zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens auf den Prüfstand soll. Dabei wurde angedeutet, dass es entweder zu einem pauschalen Abschlag vom Bruttolistenpreis oder aber zu einer Verringerung des Prozentsatzes kommen könnte, beispielsweise monatlich 0,8% statt wie bisher 1% des Bruttolistenpreises. Beides würde zu einer niedrigeren Besteuerung führen.
Leider hat sich aber bisher in diese Richtung nichts bewegt. Weder im soeben verabschiedeten Jahressteuergesetz 2010 noch im geplanten Steuervereinfachungsgesetz findet sich eine entsprechende Passage. Sie sollten daher versuchen, Ihren Steuerbescheid mit Hinweis auf das anhängige Verfahren in diesem Punkt offen zu halten. Darauf haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch, aber vielleicht ist Ihr Finanzamt dennoch damit einverstanden.
Bei mir war das FA bei der AP damit einverstanden. Meine Steuerberaterin sagte, dass in der Sache Bewegung ist und mit dem Urteil in Bälde gerechnet werden kann.

Ich nutze die 1% Regelung

Also ich wollte die 1% Reglung in Anspruch nehmen. Mir wäre das Fahrtenbuch einfach zu anstrengend. Da ich nicht weit von meinem Betrieb (5km) wohne und im Grunde mein Privatleben sich mit meinem Geschäftsleben stark vermischt, sind die meisten Fahrten auch schwer einzuordnen.

Ich wollte mir vor allem die Zahlung der USt ersparen und die Nutzung des Fahrzeugs abschreibungsfähig machen.
Also ich habe das nicht ganz detailliert ausgerechnet, aber wenn ich alleine daran denke, dass wenn ich es aus dem Privatvermögen bezahlen müsste, ich dann auf den Preis eigentlich auch noch ESt- bezahlen muss, war für mich die Sache klar.

Zur Klärung: Bei einem Preis von 63.000 € müsste ich fast 100.000 € erwirtschaften, um nach der ESt. diesen Preis zahlen zu können.
Als Geschäftswagen versteuere ich ca. 10.000 € jährlich als geldwerten Vorteil. Das machen nach drei Jahren ca. 15.000€ ESt. Wenn ich mir dann noch bewusstmache, dass ich Wartungs- und Spritkosten, sowie Steuern, Versicherung und den Wertverlust abschreiben kann, wird die Sache noch eindeutiger. Und zusätzlich darf man den Zinsvorteil nicht vergessen. Die gesparte USt und ESt kann sich ungestört auf dem Konto vermehren. Nicht viel, aber immerhin. Zudem kommt die geringere Finanzierungssumme, die auch Zinskosten spart.

Habe ich hier etwas falsch verstanden? Ich meine das Thema wurde im Forum schon oft diskutiert. Aber oftmals ging es um Dienstwagen, die vom Arbeitgeber gestellt wurden. Ich bin ja selbst mein eigener Chef. Und aus dieser Perspektive macht ein Geschäftswagen Sinn.

Schöne Grüße
Eron

Danke kür die Antwort! So war meine Frage gemeint!🙂

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