Kauf eines Oldies - eine rechtliche Frage!
Hallo zusammen,
habe eine Frage an die Cracks: Ich habe mir eine alte Yamaha Bj. 81 angesehen, die voll restauriert wurde, und bin nun mit dem Verkäufer einig geworden. Erst nach der Einigung kamen für mich aber ein paar Unklarheiten auf, die vielleicht ja auch gegenstandslos sind, deshalb meine Frage an Euch, bevor der Deal morgen erfolgen soll:
Folgender Sachverhalt liegt vor: Der Verkäufer hat das gute Stück offenbar bereits restauriert erworben, selbst aber nicht angemeldet, sondern nur einige abschließende Arbeiten gemacht und verkauft es jetzt weiter. Letzten Monat hat er es noch neu geTÜVt. Auf meine Frage am Telefon, wie viele Vorbesitzer es eigentlich hat, musste er im Brief nachsehen, dort steht wohl neben demjenigen, von dem er es gekauft hat: "ein Vorbesitzer bekannt". Der Brief wurde 1996(!) ausgestellt. Meine Frage, wann es zuletzt zugelassen war, konnte er nicht genau beantworten, er "meint", das sei 2013 gewesen, vermutlich also vor der Restaurierung durch den Vorbesitzer.
Da es sich um keinen Kleckerbetrag handelt, ist meine Frage, ob hier rechtlich alles im grünen Bereich ist und worauf ich bei der Transaktion achten muß. Die Bezahlung erfolgt bar und ich habe mir den ADAC-Privatkaufvertrag dafür ausgedruckt.
Für ein paar Tipps wäre ich Euch sehr dankbar!
Viele Grüsse 🙂
30 Antworten
Richtig, bis auf die im Gesetz genannten Ausnahmen. Ein normaler Kaufvertrag zählt nicht zu den Ausnahmen. Schriftform erleichtert dem Anwalt aber hinterher die Arbeit.
Ein kleiner Gag aus meiner früheren Vergangenheit. Da hatte ein Deutscher in Spanien (angeblich) den Kauf eines Grundstückes mündlich zugesagt. Das reichte bereits aus, um ihn zum Schadenersatz zu verurteilen.