Kauf eines gebr. V70 beim Volvohändler
Hallo an Alle,
vielen Dank für die rege Beteiligung in meinem Thema Kaufentscheidung. Es waren sehr hilfreiche Beiträge.
Als folge daraus habe ich noch Fragen.
Worauf sollte ich bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages achten?
Was soll der freundliche machen und was muss er machen bis zur Übergabe?
Gehört z.B. dazu, beim Check/ Inspektion auch die aktuellste Software updaten oder muss ich das extra in den Vertrag aufnehmen?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Beiträge
Gruß
macgeorge
(bald mit einem V70)
13 Antworten
Hallo.
1. Der Händler muß erst mal garnichts machen.
Es kommt darauf an was in deinem Kaufvertrag steht.
2. Ein Anspruch auf die neuste Software hast du nicht, hierbei kommt es
auf dein Verhandlungsgeschick an wie bei allen Dingen die du vom
Händler haben willst.
Also mit dem freundlichen Reden und verhandeln und nicht anmerken lassen das du dieses Auto unbedingt haben willst.
Frage ist ja auch mal:
Welches Modelljahr kaufst Du den?
Was er machen muss ist:
Schlüsselübergabe und Brief sowie Schein
Wie schon gesagt wurde. Das andere musste Reinhandeln. Sowie im Kaufvertrag stehen haben.
Gruss
jens
Üblicherweise lasse ich den TÜV vom Händler neu machen, die Kampagnen kontrollieren und mir ne aktuelle Navi-DVD mitgeben. Und ich liebe frische Fußmatten 😉
Kontrollieren lasse ich Ölstand/-Qualität, Bremsen(!) und den ganzen Reservebummel (Notrad, Warndreieck, Verbandskasten, Weste). Ist saudämlich, wenn man mit dem Wagen sonst in eine Kontrolle kommt.
Schuldig ist er nur das, was im Vertrag steht. Mündl. Nebenabreden sind immer so eine Sache.
Zusätzlich zu den bisherigen Punkten: Reifen ansehen, wenn die so gut wie fertig sind - verhandeln. Auch frage ich, sofern nicht ohnehin dabei, immer nach einem Satz Winterreifen auf Felgen, die kann der Händler immer herbeizaubern.
Ansonsten gilt: Verträge sind zum vertragen da. Sauber aufgeschrieben muss man hinterher nicht diskutieren.
Gruß
Hagelschaden
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Ich suche mir als erstes die nächste Kopfsteinpflasterstrasse und schalte das Radio aus. Dann wird das Fahrwerk auf Herz und Nieren geprüft, denn eine verschlissene Vorderachse will ich nicht allein bezahlen und das geht dann übern Preis... 🙄
Softwareupdate gibts denke ich nicht, es sei denn du bestehst z.b. bei nem V70R auf das Four C Update gegen Querrillen oder sowas. Geupdatet wird nur, bei fehlerhaftem Betrieb und das auf die Schnelle bei der Probefahrt rauszukriegen ist nur was für Hartgesottene.
Navi-Update ist was anderes...
Ich würde das Auto kritisch prüfen, bei gefallen mit dem Händler auf einen gesunden Preis einigen, denn leben und leben lassen sage ich immer. Und auf eine bevorzugte Behandlung beim nächsten Werkstattbesuch hoffen... 😉
Und ich würde nur ein frisch gewaschen und ausgesaugtes Auto in Empfang nehmen... Ansonsten gehts auch nur übern Preis. Dreckiges Auto ist bei mir schlechter Pflegezustand, dafür schweiße ich mein Portmonee gleich wieder zu. Das macht aber kein Volvohändler...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Sierra 01
Hallo.
1. Der Händler muß erst mal garnichts machen.
Es kommt darauf an was in deinem Kaufvertrag steht.
2. Ein Anspruch auf die neuste Software hast du nicht, hierbei kommt es
auf dein Verhandlungsgeschick an wie bei allen Dingen die du vom
Händler haben willst.
Also mit dem freundlichen Reden und verhandeln und nicht anmerken lassen das du dieses Auto unbedingt haben willst.
Na ja! Immer Vorsicht mit dem "der Händler muss gar nichts machen" das war mal früher. Er muss gewährleisten, das dass Auto technisch einwandfrei ist. Das ist, Gott sei dank Gesetz!!! Und im Vertrag muss dazu gar nichts stehen!
Danke
Hallo,
um welches Modell und Modelljahr geht es denn? Dann lässt sich noch mehr dazu sagen...
Gruß
tragetasche
Zitat:
Original geschrieben von tragetasche
Hallo,
um welches Modell und Modelljahr geht es denn? Dann lässt sich noch mehr dazu sagen...Gruß
tragetasche
Hallo,
beabsichtige mir einen V70 MY06 zu zulegen.
Hallo,
V70 sagt zu wenig und Modelljahr 2007 wäre noch besser.
Gruß
tragetasche
Zitat:
Original geschrieben von macgeorge
Hallo,
beabsichtige mir einen V70 MY06 zu zulegen.
...dann bist ja im richtigen Unterforum 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von macgeorge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von tragetasche
Hallo,
um welches Modell und Modelljahr geht es denn? Dann lässt sich noch mehr dazu sagen...Gruß
tragetasche
beabsichtige mir einen V70 MY06 zu zulegen.
Mmh
ich finds ja schonmal gut das wir jetzt wissen welches Modelljahr Du kaufen willst. Aber vielleicht haste ja noch 2 bis 3 mehr informationen. Ist es ein Diesel oder ein Benziner. Wie hoch ist die Laufleistung. Bei einigen Modellen muss ja auch mal der Zahnriemen gewechselt werden. Vielleicht können wir dir dann diese Tips auch noch geben. Da Du ja derjenige bist der Infos haben möchte. Wir sitzen hier nämlich nicht jeder mit der Glaskugel am PC.
Vielleicht verstehst Du was andere und Ich schon mal gefragt haben. Ansonsten haben wir zum Kaufvertrag schon einiges gesagt aber dir gings ja auch um den Volvo 😉
Zitat:
Original geschrieben von JensHG
MmhZitat:
Original geschrieben von macgeorge
Hallo,
beabsichtige mir einen V70 MY06 zu zulegen.
ich finds ja schonmal gut das wir jetzt wissen welches Modelljahr Du kaufen willst. Aber vielleicht haste ja noch 2 bis 3 mehr informationen. Ist es ein Diesel oder ein Benziner. Wie hoch ist die Laufleistung. Bei einigen Modellen muss ja auch mal der Zahnriemen gewechselt werden. Vielleicht können wir dir dann diese Tips auch noch geben. Da Du ja derjenige bist der Infos haben möchte. Wir sitzen hier nämlich nicht jeder mit der Glaskugel am PC.Vielleicht verstehst Du was andere und Ich schon mal gefragt haben. Ansonsten haben wir zum Kaufvertrag schon einiges gesagt aber dir gings ja auch um den Volvo 😉
Hallo JensHG,
ist ja gut. Ich dachte das kann ich allgemeiner halten.
Dann noch mehr Details:
2.4, Benziner, Automatik, 89T Km, Leasingrücklauf (Große Versicherung in Frankfurt) Volvo-Service 3 bei 86T Km, Momentum + Extras(Navi, Telefon, Leder, PDC, Regensensor, usw), Verkäufer: VC-Frankfurt. Wagen hat ein Leasingrücklauf-Check ohne Beanstandungen (Gutachten DEKRA) und TÜV neu.
Was mir jetzt noch eingefallen ist - Wie sieht es aus mit den Reifen? Bis zu welcher Profiltiefe kann ich noch die gebrauchten akzeptieren oder muss der Händler neue Aufziehen?
Danke
macgeorge
StVZO
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(2) ...
Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
...