Katastrophe beim Versicherungswechsel (falsche Auskünfte DEVK) - Brauche dringend fachkundigen Rat
Hallo,
ich hatte 2015 einen selbstverschuldeten Totalschaden (Vollkasko) plus gegnerischen Schaden (Haftplficht).
Ich habe daraufhin ein neues Auto bei VW (Polo) bestellt. Hier gab es die Aktion mit einer sehr günstigen (subventionierten) Versicherungsprämie von 19,90€ mtl. inkl Vollkasko. Mit ein paar zusätzlichen Bausteinen sind wir dann auf 38,40€ mtl. gekommen.
Die Voraussetzung war (unter anderem), dass man bei der alten Versicherung mindestens SF1 hat bei Haftpflicht und Vollkasko. Da das Totalschadenauto eines von drei bei der DEVK versicherten Fahrzeugen war, habe ich in die Versicherungsunterlagen geschaut und für Haftpflicht und Vollkasko einen SF4 gefunden. Um sicher zu gehen, dass alles glatt geht und auch wegen dem Unfall, habe ich direkt bei der DEVK Hauptstelle angerufen und das zwei Mal! Beide Gesprächspartner haben mir versichert, dass es auf jeden Fall kein Problem ist mit dem SF1 und ich auch bezüglich des Unfalls, nicht unter SF1 fallen würde.
Seit Ende November 2015 ist das neue VW Fahrzeug nun in Betrieb und jetzt plötzlich bekomme ich von der Volkswagenversicherung ein Schreiben, dass die DEVK ihnen für die Vollkasko SF1 und für die Haftpflicht SF1/2 gemeldet hat. Gleich angerufen und gefragt was das bedeutet...in meinem Fall 153€ pro Monat statt 38,40€. Und das natürlich auch rückwirkend, ist ja klar. Horror!
Natürlich auch bei der DEVK angefragt was da los ist, da ich ja aufgrund der Auskünfte der Überzeugung war, es handelt sich um ein Versehen. Offensichtlich wurden mir falsche Auskünfte erteilt, denn es handelt sich um eine Sondereinstufung bei diesem SF4 und daher wird der nicht übergeben, sondern es kommt eine andere Einstufung zum Tragen (die oben genannte).
Von der Volkswagenversicherung wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass ich nicht aus dem Vertrag komme und nur noch die Möglichkeit habe von einem anderen Fahrzeug oder Person die Prozente rüber zu nehmen. Die anderen beiden Fahrzeuge sind jedoch eine ganz andere Kategorie (Audi A4 und Audi TT). Kurze Rücksprache mit dem Versicherungsmakler der DEVK ergab etwa 1100€ mehr würde das kosten. Würde ich alles belassen würde ich bei der VW Versicherung 1300€ mehr bezahlen...also im Endeffekt beides die totale Arschkarte.
Hat jetzt jemand ein Tipp was ich hier machen kann? Habe ich hier wirklich kein Sonderkündigungsrecht oder etwas in der Art? Der von VW hat mir gesagt nein, da sie sich die Nachberechnung ausbedungen haben im Vertrag und es daher nicht als eine Beitragsneuberechnung, sondern nur als irgendwie Anpassung gilt oder so. Ganz klar wurde mir das jedoch nicht erklärt. Ist das wirklich so? Kann hier jemand helfen?
Bin für jegliche Hilfe/Tipps dankbar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@lulloz schrieb am 3. März 2016 um 18:41:44 Uhr:
habe mich nicht klar genug ausgedrückt, habe ich gemerkt. ich habe die devk explizit gefragt was bestätigt wird, wenn ich die versicherung wechsle. da wurde mir zwei mal übereinstimmend und ohne jeglichen zweifel sofort mitgeteilt jeweils SF1 (haftpflicht und vollkasko). deswegen habe ich das auch gar nicht in frage gestellt...weil sich die herrschaften sofort und wie aus der pistole geschossen so sicher waren.
Hättste lieber einmal schriftlich angefragt...
Es zählt einfach nur das, was man beweisen kann.
Worte am Telefon sind Schall und Rauch.
85 Antworten
also dass das mit dem "hättest du mal schriftlich angefragt" kommt war mir klar. ich habe aber eigentlich gedacht, dass ich genügend zum ausdruck gebracht habe, dass das jetzt im nachhinein natürlich besser gewesen wäre. wie gesagt die situation ist wie sie ist.
@phaetoninteressent
danke für die ausführungen, nur so 100% sicher bin ich nicht, ob ich das richtig verstehe.
sobald ich diese unterlagen habe startet die widerrufsfrist ist vermutlich gemeint, oder!?
oder war gemeint, wenn irgendetwas davon fehlt habe ich ein widerrufsrecht?
ich schätze mal ich habe alle unterlagen (so rein aus dem kopf heraus ist das schwer)...hab ich dann pech gehabt? muss das morgen mal in ruhe prüfen was ich alles genau hab. heute war zu viel los mit der arbeit usw...
Falsche Angaben über den SFR im Antrag berechtigen zu keinem Sonderkündigungsrecht oder Widerruf, wenn der SFR von der Versicherung aufgrund der Auskunft durch den Vorversicherer berichtigt wird.
Bei Sondereinstufungen ist es immer so, dass nicht der SFR sondern der Zeitraum bestätigt wird. Die neue Versicherung prüft dann, wie sie den Vertrag einstuft.
Beginn nach dem 01.07.2014 mit SF 1/2, Ablauf 01.01., dann zum 01.01.2015 ebenfalls SF 1/2 + 1 Schaden in 2015.
Damit in 2015 SF 1/2 und in 2016 Schadenklasse "S" in der KH und SF 1 in der VK.
Die Einstufung ist somit völlig korrekt.
Eine Alternative bleibt dir noch. Ob die geht muss man halt prüfen.
Du könntest den Polo auf deine Frau oder Lebenspartnerin ummelden und bei der DEVK dann mit SF 4 versichern.
Rückwirkend wird das nicht gehen, aber zumindest ab jetzt.
Glaube das mit SF4, ohne die weichen Merkmale zu kennen, das das bei der DEVK vielleicht ein für Jahresbeitrag von ca 600,00-700,00 Euro zu machen sein wird. Die AKB der DEVK geben das zumindest her, hattest das vorherige Auto ja auch mit SF 4 eingestuft bekommen.
Wäre vielleicht die letzte Möglichkeit was zu sparen, wenn es für alles andere zu spät ist
Nur der Widerruf bringt dem TE allerdings auch nur bedingt weiter: 1.300 vs. 1.100 Euro, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Ausgangsposition war bei rd 460 Euro. Und der Aufwand, der von TE betrieben werden muss, ist auch nicht zu vernachlässigen, da der richtige Betreuer fehlt.
Im Übrigen hätte mir die Auskunft auch telefonisch gereicht, wenn zwei Mitarbeiter das unabhängig ohne zu zögern bestätigen...
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Sondereinstufung zweitwagenregelung devk Okt 2014 in sf4. Keine Stufung in 2015 und dann Schaden in 2015 mit Wechsel der Versicherung. Also wird nur das Rabattgrundjahr weitergeben. Die Auskunft der devk wird sich wohl auf die Stufung bei der devk bezogen haben, da wärst du wohl bei einem Schaden in 2015 von sf4 in sf1 gelandet.
Wird es vielleicht so gewesen sein? Wenn ja wirst du nix machen können. Oder Versuch den tip von Celica aber wenn du den Wagen über vw finanziert hast wird dir der Händler einen Teufel dabei helfen einen zweiten Halter in den Schein zu bringen damit du weniger Prämie bezahlst
nein, also ich habe explizit gefragt wie ich eingestuft werde bei einem wechsel der versicherung.
der wagen wurde bar bezahlt, aber ich will jetzt auch nicht unnötig einen zweiten halter in den fahrzeugschein bringen.
habe das ganze mal überschlagen und durch diese falschauskunft habe ich einen schaden von 3565 Eur, sollte ich per sofort irgendwie aus dem Vertrag kommen immerhin noch 1833 Eur.
Das ist doch echt irre...ich kann das noch gar nicht glauben...
Das mag sein und ist bedauerlich, aber wie willst du das bewiesen? So etwas lässt man sich bei der Tragweite immer schriftlich bestätigen.
Ich verstehe die Rechnung nicht, bisher hast du für 4 Monate a`153 Euro bezahlt, das sind bei mir ca 600,00 Euro,
ca 160,00 hättest du eh zahlen müssen. Sind also 440,00. wie kommst du auf 1833 ???
Bei solchen Beträgen wäre mir ein 2.Halter egal
die aktion von vw wäre über 36 monate gelaufen, die ich ja jetzt knicken kann und teurer versichern muss. dazu musste der händler einen eigenanteil von 3% vom listenpreis des autos an vw abdrücken, damit ich diese versicherung bekomme...waren etwa 630€ (die ich natürlich weniger an rabatt am kaufpreis selber hatte).
aber gut das mit dem schaden ist ja jetzt nun mal so...wollte nur meinen schock zum ausdruck bringen.
ich weiss auch nicht, ob es nicht eine mindesthaltedauer für den erstbesitzer gibt. es gab nämlich eine prämie von vw für die verschrottung des alten fahrzeugs beim gleichzeitigen kauf eines neuwagens. nicht, dass die dann auch noch weg fällt, das waren 1750€...denn es gab nämlich eine mindesthaltedauer für das verschrottete fahrzeug.
@hydrou
ja logisch ist das ein problem, da können jetzt nochmal 2-3 kommen die das sagen...hilft ja nicht. hinterher ist man schlauer. ich denke mal die wenigsten hätten sich das schriftlich geben lassen...in meinen augen hatte ich damals sogar "mehr" gemacht als nötig und zwar zwei mal angerufen. wer denkt denn schon, dass die lügen oder wie auch immer....dazu noch so absolut sicher die sf klassen sagen/bestätigen für meinen fall.
Für das verschrottete kann sein, aber für das neue? Müsste man in den Bedingungen nachlesen.
devk hat mir heute mitgeteilt, dass sie es sehr verwunderlich finden warum die vwversicherung keine sondereinstufungen übernimmt, denn sie würden das machen.
ansonsten haben sie keine wirklichen lösungsvorschläge anbringen können....nur solche sachen wie hier auch schon gefallen sind: saisonkennzeichen, auto abmelden und auf jmd anderen wieder anmelden, vw bitten den vertrag frei zu geben für einen wechsel.
ein weiterer halter "kostet" im endeffekt ja auch geld, da der wert des autos sinkt. wobei das als ultima ratio wohl die einzige möglichkeit wäre bei vw raus zu kommen, ohne auf vw angewiesen zu sein.
ich werde mal nochmal mit der vw versicherung sprechen und um kulanz bitten...hier geht es ja um ein halbes prozent bei der haftpflicht, die vollkasko ist ja sf1. eventuell können sie die aktionsbeiträge ja trotzdem gewähren als ausnahme aufgrund der situation. ich sehe da aber ehrlich gesagt schwarz.... nur 153€ mtl. werfe ich denen auch nicht in den rachen. vorher melde ich das auto ab und auf jmd anderen an.
Was soll man zu der Aussage der DEVK sagen??
wie genau meinst du das?
ich habe gefragt, ob sie nicht einfach auch bei der haftpflicht eine sf1 bestätigen können.
aber bevor jetzt wieder gebrüllt wird: nein, ich wusste nicht, dass das nicht erlaubt ist. laut devk würde sie sich dadurch strafbar machen. ich dachte eher da liegt es an internen prozessen...
habe noch nie die versicherung gewechselt...seit über 20jahren bei der devk und jetzt so ein spass. bin sehr enttäuscht von dem laden. der unfall 2015 war auch der erste schaden und wurde nur mit viel nachhilfe mal bearbeitet. dann zwar zügig, aber naja...es bleibt ein insgesamt sehr grosser schaden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die eine SF 4 + 1 Schaden 2015 bestätigt haben.
Ich kann nicht einmal nachvollziehen, wie der SF in VK u. HP in diesem Fall unterschiedlich sein kann.
Es kann ja sein das die DEVK eine Sondereinstufung übernehmen, aber nur bei bestimmten Voraussetzungen ist so was möglich. Die sehe ich hier aber nicht
Zitat:
@celica1992 schrieb am 4. März 2016 um 15:16:51 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen, das die eine SF 4 + 1 Schaden 2015 bestätigt haben.
Ich kann nicht einmal nachvollziehen, wie der SF in VK u. HP in diesem Fall unterschiedlich sein kann.
Es kann ja sein das die DEVK eine Sondereinstufung übernehmen, aber nur bei bestimmten Voraussetzungen ist so was möglich. Die sehe ich hier aber nicht
Nachdem der Schaden und der Versichererwechsel in 2015 war hat die DEVK den erfahrenen SFR bestätigt... Wie dieser unterschiedlich sein kann erschließt sich mir nicht.
Es gibt genug Versicherer die Sondereinstufungen mit der Beitragsrechnung des Vorversicherers übernehmen, daher mein Hinweis, nochmals mit dem VVD zu sprechen.
Die DEVK kann hier auch für Geld und gute Worte nichts mehr richten. Hätte sie allerdings auch nicht, ohne vorher zweimal eine unnötige, telefonische Falschaussage zu treffen.
Mich hätte im Übrigen interessiert, was passiert wäre, wenn die DEVK die Aussage schriftlich gegeben hätte. Der bestätigte SFR wäre der gleiche gewesen und eine Beratungshaftung kann ich auch nicht erkennen.