Kaskoschaden (selbst verursacht)

Moin 🙂

Hab nen kleinen "Unfall" gehabt.

Fazit: Die Tür vorn links wurde beschädigt, die Tür hinten links wurde beschädigt. Es händelt sich um ne langgezogene Beule die man ohne darauf zu achten nicht sieht.

ich war bei der Versicherung zum Gutachter, Fazit: Beide Türen neu --> ca. 1500€ Reperaturkosten inkl. 300€ SB 🙁 beim "Unfallgegner" muss die Stoßstange neu, kostet ca. 700€ 🙁

Der Beulendoktor meinte er bekommt die Beule wahrscheinlich wieder raus, soll ca. 600€ kosten.

Was hab ich jetzt für Möglichkeiten ?

1. Schaden bei mir so lassen und die 700€ zahlen
2. Beide Schäden von der Versicherung bezahlen lassen (Reperatur) + in den % steigen
3. Mir die 1500€ - 19% Steuern auszahlen lassen (geht das überhaupt ??? ) und Schaden am Unfallgegner bezahlen lassen + in den % steigen
4. Geld nehmen und beim Beulendoc machen lassen
5. ???

Was macht am meisten Sinn ?
Hab nicht vor den Passat so schnell zu verkaufen und die Beule stört mich nicht.

Danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Wenn du Smartrepair (Beulendoc) bevorzugst, dann so:

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk



3. Mir die 1500€ - 19% Steuern auszahlen lassen (geht das überhaupt ??? ) und Schaden am Unfallgegner bezahlen lassen + in den % steigen

Fiktive Abrechnung des Kaskoschadens (netto) und dann Smartrepair.

Den Fremdschaden von der Haftpflicht regulieren lassen und nach der Regulierung anfragen, ob sich ein Rückkauf des Schadens (zur Rabattrettung) lohnt.

Den Rückkauf dann vom übrigbehaltenen Geld aus dem Kaskoschaden durchführen.

Vollkasko irgendwann mal kündigen, ein Jahr ohne Vollkasko, dann wird bei Wiederabschluss der SFR aus der Haftpflicht zugrunde gelegt (Rückstufung damit umgangen).

Wenn du nicht reparieren willst:

Keine Entschäödigung aus der Vollkasko in Anspruch nehmen - Haftpflichtschaden aber auf jeden Fall von der Haftpflicht regulieren lassen!

Rückkauf ist bis 6 Monate nach Abschluss der Regulierung möglich.

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Davon abgesehen, habe ich in diesem Thread noch keinen vernünftigen Ratschlag von dir gelesen.

Gebe doch mal DEINEN Ratschlag für den TE hier - ich bin gespannt.

Ich denke das geht aus meinem Beitrag hervor:

Fremdschaden sowie den Kaskoschaden von der Versicherung regeln lassen und sich eines schön reparierten Autos erfreuen und fröhlich weiterleben.

Wenn ich eine recht teuere 300 VK habe nehme ich diese auch in Anspruch wenn ich einen Schaden habe. Was sonst ist wohl der Zweck einer 300VK Versicherung? Einen Totalschaden kann man auch mit einer 1000VK abdecken.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Wenn ich eine recht teuere 300 VK habe nehme ich diese auch in Anspruch wenn ich einen Schaden habe. Was sonst ist wohl der Zweck einer 300VK Versicherung?

Nichts anderes wurde dem TE hier ja auch geraten, wenn du meine Postings nochmal durchliest.

Der TE hat aber das Recht, seinen Kaskoschaden fiktiv abzurechnen.

Und wenn sich der Schaden per Smartrepair für den TE ebenfalls zufriedenstellend beseitigen lässt, dann kann er mit dem restlichen Geld machen, was er will.

Z.B. seinen Haftpflichtschaden zurückkaufen - was ihm wiederum längerfristig Geld spart.

Wenn der TE hätte lesen wollen: "Lass dein Fahrzeug reparieren und den Fremdschaden von der Haftpflicht regulieren", hätte er sich wohl seine Frage hier sparen können.

Darauf kommt jeder, ganz ohne Fragerei.

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk


Der Schaden ist im November entstanden. Die Versicherung hat mich in der Haftpflicht schon hochgestuft.

Wenn du den Schaden zurückkaufst von der Haftpflicht, wird die Hochstufung rückgängig gemacht und du wirst so eingestuft, als ob kein Schaden eingetreten wäre.

Das überzahlte Geld bekommst du zurückerstattet.

Okay eine Frage noch: Welches Datum gilt bei der VK?

Ich hab das erste mal 12.06.2008 ein Fahrzeug VK versichert, muss ich jetzt zum 12.06.2010 kündigen oder zählt das Datum vom neuen Vertrag vom 14.07.2009 ?

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Wenn der TE hätte lesen wollen: "Lass dein Fahrzeug reparieren und den Fremdschaden von der Haftpflicht regulieren", hätte er sich wohl seine Frage hier sparen können.

Darauf kommt jeder, ganz ohne Fragerei.

Du wolltest nur meine Meinung dazu lesen, auf die Frage des TE bin ich doch garnicht eingegangen

@Black-Hawk:

Hochstufung erfolgt zur Hauptfälligkeit des Vertrages.

Einfach im Versicherungsschein nachsehen, wann das ist bei dir (vermutlich wohl der 01.01).

Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch die VK bestehen bleiben - bis dahin ändert sich nichts an der Prämie.

Rechtzeitig zur Hauptfälligkeit dann den Ausschluss VK (am besten Umwandlung in Teilkasko) beantragen.

Hier gilt die ganz normale Kündigungsfrist, also so, als ob man den ganzen Vertrag kündigen würde.

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