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KaskoSchaden Auto gekauft und wahrscheinlich alles falsch gemacht, bitte um Aufklärung

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 14:50

Hallo erst einmal,

bei uns im Ort gab es vor kurzen einen heftigen Regenguss welches ein Auto eines Bewohners stark in Mitleidenschaft gezogen hat. Da ich aber sehr gute Möglichkeiten zur Reperatur habe und der Kühler zum Glück trocken blieb und auch sonst keine Checklampen zu sehen waren beschloss ich dieses Auto für meine Freundin die gerade eines sucht zu kaufen. Es wurde ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen.Es gab/gibt ein Gutachten(wirtschaftlicher Totalschaden) die den Restwert definiert. Ich habe dann vom Eigentümer ( miiterlweile weiß ich das es im rechtlichen Sinne die Bank ist ) das Auto gekauft und der Restwert wurde gezahlt und auch an die Bank weitergereicht. Nun warte ich seit zwei Wochen auf den Brief.

Ich kann das Auto also leider nicht zulassen. Auto ( mittlerweile komplette repariert und voll funktionstüchtig ) befindet sich in meinen Besitz samt aller Schlüssel und KFZ Schein. Die Nummernschilder vom Verkäufer sind auch noch drann.

Nach endlosen Telefonaten mit der Versicherung ( VVD ) stellte sich nun heraus das sie die Differenzsummer aus Wiederbeschaffungswert abzüglich gezahlten Restwert noch nicht an die Bank ( VW Bank ) überwiesen hat und damit der restkredit noch nicht komplett abbezahlt ist.

Wie sind meine Möglichkeiten? Mir geht es hauptsächlich erst einmal darum das Fahrzeug zulassen zu können. Den Brief können die mir auch in 1 Monat schicken.

Leider ist der Verkäufer beeinträchtig ( aber voll Geschäftsfähig )und Stress mit der Bank oder Versicherung kann er sich im Moment nicht erlauben, deshalb möchte ich gerne versuchen alle Angelegeheiten zu klären.

Meine Angst ist nun das er den Wagen hätte gar nicht verkaufen dürfen. Ist dem so. Laut Aussage des Gutachters ist dies aber gängige Praxis.

Danke vorab für Eure Antworten.

Beste Grüße

Uwe

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9 Antworten

Gehts darum, ob die Versicherung noch gar nichts an die Bank gezahlt hat oder darum, ob die Restwertzahlung deinerseits + Versicherungszahlung in Summe nicht ausreichen, um den Kredit abzulösen? offener Kreditbetrag > Wagenwert - Selbstbeteiligung sozusagen.

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 15:13

Restwert und Versicherungssummer reichen um den Kredit abzulösen aber eben erst wenn Versicherung mal zahlt.

Mein Hauptanliegen nach tagelanger Internetrecherche ist aber eigetlich: Ist der Kaufvertrag überhaupt Rechtsgültig, weil ja, wie ich erlesen habe die bank Eigentümer ist solange eine Finanzierung läuft - Stichwort Sicherungsübereignung. Dadurch das nach einen Wasser/Schlickschaden schnell gehandelt werden muss, habe ich das Fahrzeug auf meine Kosten instandgesetzt und habe nun natürlich Angst auf diesen Kosten sitzenzubleiben ohne Fahrzeug und im Schlimmstenfall auch die gezahlten Restwertkosten nicht wieder zu sehen.

beste Grüße

Matthias

am 1. Juli 2010 um 15:38

Ich denke, der Kaufvertrag ist schon gültig. Der Verkäufer seine Verpflichtung daraus (auf Übereignung des Fahrzeugs) nur nicht erfüllen, so lange er kein Eigentum am Fahrzeug hat.

Evtl. kann man mit der Bank absprechen, dass sie den Brief an die Zulassungsstelle schickt, damit schon mal der Halterwechsel vorgenommen werden kann (mit deren Zustimmung). Der geht dann nach der Ummeldung zurück an die Bank, die bliebe zunächst Eigentümer. Wenn die Versicherung gezahlt hat, kann man dann alles weitere regeln. KFZ-Brief-Versand kostet ein paar Euro, aber daran sollte es ja nicht scheitern.

TE ist m.E. nicht Eigentümer des Fahrzeuges geworden, da kein 2gutgläubiger Erwerb" vorliegt.

Da das Fahrzeug fnanziert war und kein Fahzeugbrief vorlag, hätte er wissen müssen, dass das Fahrzeug dem Verkäufer nicht gehört, zumindest hätte er angesichts dieser Tatsache Nachforschungen anstellen müssen, um herauszufinden, ob Verkäufer Eigentümer des zu verkaufenden Fahrzeuges ist.

Banken behalten ja gerade deshalb den Brief, um einen gutgläubigen Erwerb zu verhindern.

 

O.

 

am 1. Juli 2010 um 17:09

Wie gesagt, Eigentümer konnte er nicht werden, da der Verkäufer nicht übereignen konnte. Das dürfte aber nichts an der Gültigkeit des Kaufvertrags ändern, und der Verkäufer bleibt verpflichtet, das Auto (so bald möglich) zu übereignen (Abstraktionsprinzip). Sollte sich alles reparieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Wie gesagt, Eigentümer konnte er nicht werden, da der Verkäufer nicht übereignen konnte. Das dürfte aber nichts an der Gültigkeit des Kaufvertrags ändern, und der Verkäufer bleibt verpflichtet, das Auto (so bald möglich) zu übereignen (Abstraktionsprinzip). Sollte sich alles reparieren lassen.

nur zur Info für an Details interessierte User:

Eigentumsübertrag kann auch ohne Übergabe des Fahrzeugscheines erfolgen, da dieser Schein kein Traditionspapier ist.

 

Wenn es Schwierigkeiten gibt, ist Gang des TE zum RA unausweichlich, um keinen Schaden zuerleiden.

 

O.

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 9:46

Hallo, vielen Dank für die Antworten.Ich werde wohl einfach noch ein bisschen abwarten und hoffen das die versicherung den Schaden nun schnell reguliert. leider ist nach Info meines rechtsanwaltes die Sachlage so, das ich den Verkäufer unter Verzug setzen müsste, dies will ich aber zum jetzigen zeitpunkt noch nicht. Er müsste dann die Bank auf herausgabe des Fahrzeugbriefes mahnen.

So als Mahnung für alle anderen: Kein Kauf ohne Brief und wenn es sich nicht anders machen lässt im Kaufvertrag Datum der Briefübergabe definieren. Im Zweifelsfall vorher mit der Bank oder Versicherung sprechen.

am 28. März 2011 um 7:54

Zitat:

nur zur Info für an Details interessierte User:

Eigentumsübertrag kann auch ohne Übergabe des Fahrzeugscheines erfolgen, da dieser Schein kein Traditionspapier ist.

 

Wenn es Schwierigkeiten gibt, ist Gang des TE zum RA unausweichlich, um keinen Schaden zuerleiden.

Sofern du mit Fahrzeugschein eigentlich Fahrzeugbrief meinst, ist ein gutgläubiger Erwerb ohne Brief ausgeschlossen.

Ergo ist der Threadersteller kein Eigentümer geworden, der Kaufvertrag an sich ist aber weiterhin gültig (Abstraktionsprinzip). Leistet der Verkäufer nun die Ablösesumme bei der Bank, kann der Verkäufer auch wirksam an den Threadersteller übereignen.

Wenn der TE also keinem Betrüger aufgesessen ist wird es keine Probleme geben (sofern Geld an die Bank fließt).

Zitat:

Original geschrieben von trodats

Wenn der TE also keinem Betrüger aufgesessen ist wird es keine Probleme geben (sofern Geld an die Bank fließt).

Um den Wagen umzumelden würde ich Kontakt zu der Bank aufnehmen. Diese kann einen Halterwechsel veranlassen, ohne auf den Eigentumsvorbehalt zu verzichten. Der Wagen wäre dann auf den TE angemeldet, die Bank behält weiterhin den Brief bis der Wagen ausgelöst wurde.

Im Prinzip könnte der Verkäufer auch die Raten an die Bank weiterzahlen und den Wagen nicht auslösen, die Bank behält dann so lange den Brief. Alles kein Problem, solange keine Betrugsabsicht des Verkäufers dahinter steht ... dieser also die Raten nicht weiter zahlt.

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