Kaputte Felgen bei eBay Kleinanzeigen gekauft
Hallo,
ich weiß nicht ob ich mit dem Thema hier richtig bin, falls nicht, gerne kommentarlos löschen.
Ehrlich gesagt ist es mir peinlich hier zu schreiben, aber ich weiß gerade einfach nicht mehr weiter.
Problem: ich habe über eBay Kleinanzeigen Felgen gekauft, die sich auf der Wuchtmaschine alle 4 als unbrauchbar zeigten.
Verkäufer sagt, dass er das nicht gewusst hat.
Was kann ich tun (außer mich schwarzärgern), gibt es eine rechtliche Handhabe in so einem Fall?
Meine Recherche im Netz war nicht wirklich eindeutig.
In der Anzeige war meiner Erinnerung nach keine Klausel über einen Gewährleistungsausschluss beschrieben. Dann müsste der Käufer theoretisch die Felgen zurücknehmen oder? Habe ich hier eine rechtliche Handhabe?
Evtl. Kennt sich ja jemand hier im Forum aus.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Die Felgen wurden zur Verwendung am Kfz verkauft und nicht als Blumentöpfe. So wie sie mit dem Höhenschlag sind, sind sie nicht erfüllungstauglich. Die kann man zwar auf Null auswuchten. Aber das ist mit zunehmender Geschwindigkeit unfahrbar und zerkloppt das ganze Auto. Selbst mit Gewährleistungsausschluss gäbe es hier das Geld zurück. Also nicht einschüchtern lassen und notfalls einklagen.
46 Antworten
Leider richtig. Und nicht einmal die Gewährleistungsfrist wird bei Gebrauchtteilen automatisch verkürzt, wenn ich das nach Feierabend noch richtig in Erinnerung habe. Und beim Preis von 400,- € für vier ältere Alus muss auch nicht jeder Käufer davon ausgehen, dass ein stillschweigender Verzicht vereinbart ist.
https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz)
Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.