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Kann Sixt mir noch einen Schaden anhängen obwohl die Kaution schon zurück erstattet wurde?

Themenstarteram 11. Mai 2011 um 9:37

Hey hab am Wochenende ein auto bei sixt gemietet als ich es wieder abgegeben wollte habe ich ein kratzer in der Stoßstange entdeckt welchen ich aber sicher nicht verursacht habe weil ich niergendwo gegen gefahren bin bei der rückgabe hab ich auch nix von dem Kratzer gesagt weil die mir das nachher noch anhängen wollen nun haben sie die kaution wieder zurück überwiesen kann sixt jetzt noch schadensersatz ansprüche stellen und ich bekomm ein brief oder ist die sache mit rückerstattung der kaution gegessen?? Dankeschön

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19 Antworten
Themenstarteram 11. Mai 2011 um 9:37

1.0 Vorgehen bei selbstverschuldeten Schaden am Mietwagen:

Hier gilt es zu beachten, dass jeder Schaden der selbst verursacht wurde, mag dieser auch noch so geringfügig erscheinen, sofort an die Vermietfirma gemeldet werden müssen. Üblicherweise gibt es hierfür Service Hotlines, welche rund um die Uhr erreichbar sein sollte.

1.1 Was passiert dadurch mit meiner Kaution?

Diese ist nicht zwingend "verloren" Die Kaution erfüllt überlicherweise andere Zwecke (Erstattung bei nicht voll getanktem Tank, etc.) Unter Umständen erfolgt ein Einbehalt der Kaution, wenn abzusehen ist, dass die Eigenbeteilung für die Versicherung, selbst nicht geleistet werden kann.

1.2 Was passiert, wenn ich den Schaden nicht melde?

 

Dadurch das Vermietfirmen genaue Zuweisprogramme für Fahrzeuge und deren Mieter haben, besteht so die Möglichkeit, dass die Vermietfirma annähernd jeden Schaden dem entsprechenden Kunden zuordnen kann. So ist es durchaus möglich, dass Anhörungsbögen zum möglich verursachten Schaden, erst 3 Wochen nach Angabe des Fahrzeuges eintreffen. Eine Frist, bis wann diese Schadensmeldung seitens Vermieter beim Mieter einzutreffen hat, ist hier nicht nennbar, üblich aber 2-3 Wochen.

1.3 Kulanz

In wenigen Fällen besteht die Möglichkeit der Kulanz seitens der Vermietfirma. Meist nur dann, wenn der Schaden als äußerst gering einzustufen ist.

2.1 Nicht selbst verursachten Schaden

siehe 1.0 und 1.1

2.2 Wer kommt für die Selbstbeteiligung der Versicherung auf?

Niemand! Diese wird schlicht nicht fällig, da der Schaden ja nicht selbst verursacht wurde, so reguliert die Gegnerische Versicherung die Kosten des Schadens.

2.3 Ein Schaden stellt sich erst während der Mietdauer heraus welcher nicht selbst verschuldet wurde.

Zitat:

Es steht auf dem Mietvertrag, dass man sich verpflichtet(!), das Auto vor Abfahrt auf Schäden zu überprüfen, also kann man sie eigentlich nicht bei der Rückkehr melden, wenn die Kratzer angeblich schon da waren und nicht von einem selbst stammen.

Sollte der Schaden tatsächlich nicht selbst verursacht wurden sein, hilft nur der Gang zur Polzei, um den Schaden da zu melden. Weiteres klärt sich dann mit Polizei, Vermietfirma und Mietkunde.

3. Haftung

In der Regel haftet man maximal mit der höhe der vorher festgelegten Selbstbeteiligung. Spielen jedoch fahrlässige, gar vorsätzliche Gründe für einen Unfall eine Rolle, so kann der Mieter zur Begleichung der vollen Schadenhöhe verpflichtet werden.

(Änderungen und Fehler vorbehalten)

Und wieder stellt sich die Frage, standen die Kratzer als Schäden auf dem Mietvertrag? Wenn nein, warum hast Du nicht vor Fahrtbeginn den Wagen überprüft um ggf. die Schäden nachtragen zu lassen?

Allerdings ist Sixt bei "normalen" Kratzern recht kulant, meist kommt gar nichts.

Mein letzter 330d (im Parkhaus Reeperbahn übernommen, dadurch kaum eine Kontrolle möglich) hatte dann doch einen leichten Kratzer am vorderen Radlauf (keine Schäden eingetragen), gekommen ist aber nichts.

Falls Sixt den Kratzer doch für zu groß hält, gibt es irgendwann Post, in der Du dich zu dem Schaden äußern darfst.

am 11. Mai 2011 um 9:56

Und dass man gleich davon redet, dass einem der Schaden "angehängt" werden soll, finde ich seltsam.

Die Erstattung der Kaution hat nichts mit der Regulierung des Schadens zu tun, die Selbstbeteiligung kann auch lange nach der Miete angefordert werden, dazu würde dann eine separate Rechnung kommen.

Übrigens steht auf dem Mietvertrag, dass man sich verpflichtet(!), das Auto vor Abfahrt auf Schäden zu überprüfen, also kann man sie eigentlich nicht bei der Rückkehr melden, wenn sie angeblich schon da waren und nicht von einem selbst stammen.

Themenstarteram 11. Mai 2011 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Gentsai

Und dass man gleich davon redet, dass einem der Schaden "angehängt" werden soll, finde ich seltsam.

Die Erstattung der Kaution hat nichts mit der Regulierung des Schadens zu tun, die Selbstbeteiligung kann auch lange nach der Miete angefordert werden, dazu würde dann eine separate Rechnung kommen.

Übrigens steht auf dem Mietvertrag, dass man sich verpflichtet(!), das Auto vor Abfahrt auf Schäden zu überprüfen, also kann man sie eigentlich nicht bei der Rückkehr melden, wenn sie angeblich schon da waren und nicht von einem selbst stammen.

Er war noch nicht da wo ich das auto geholt glaub ich jedenfalls da waren jede menge andere kratzer drin die nicht auf dem zettel standen und der sixt mitarbeiter erstmal alle aufschreiben musste aber den hab ich dann nicht gesehen. Jedenfalls war er da nach der rückkehr hab ihn aber 100% nicht überursacht.

am 11. Mai 2011 um 10:43

Woher soll der denn sonst kommen, wenn er vorher nicht da war und du ihn hinterher gesehen hast?

Fakt ist dann, dass der Kratzer entstanden ist, während du das Auto hattest, da ist es doch egal, ob du es warst, deine Frau oder irgendeine andere Person.

Sonst könnte ja jeder sagen, dass der Schaden zwar vorher nicht da war, aber dass man damit nix zu tun hat :D

Themenstarteram 11. Mai 2011 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von Mirco-S-H

Und wieder stellt sich die Frage, standen die Kratzer als Schäden auf dem Mietvertrag? Wenn nein, warum hast Du nicht vor Fahrtbeginn den Wagen überprüft um ggf. die Schäden nachtragen zu lassen?

Allerdings ist Sixt bei "normalen" Kratzern recht kulant, meist kommt gar nichts.

Mein letzter 330d (im Parkhaus Reeperbahn übernommen, dadurch kaum eine Kontrolle möglich) hatte dann doch einen leichten Kratzer am vorderen Radlauf (keine Schäden eingetragen), gekommen ist aber nichts.

Falls Sixt den Kratzer doch für zu groß hält, gibt es irgendwann Post, in der Du dich zu dem Schaden äußern darfst.

wielange kann das dauern bis ich post von sixt bekomme damit ich schonmal die 350 sb beiseite legen kann?

am 12. Mai 2011 um 6:24

Das dauert im Normalfall 2-3 Wochen.

am 9. Februar 2016 um 21:00

Hallo Zusammen,

Ich habe am 05.02.2016 einen Wagen bei Sixt gemietet und brauche dringend Hilfe.

Wir hatten den Wagen von 16 uhr bis ca. 6 Uhr.

Bei der Annahme haben wir ein Protokoll bekommen in dem alle vorhandenen Schäden aufgelistet waren und das wir unterschreiben mussten.

Als wir das Auto dann zurück gaben, wurde es von einem der Mitarbeiter kontrolliert. Der hatte uns dann gesagt dass alles in Ordnung sei und keine neuen Schäden vorhanden sind. Diesmal gab er uns aber kein Protokoll zum unterschreiben wie bei der Abholung des Fahrzeugs.

Etwa eine halbe Stunde später bekam ich eine Mail mit dem Betreff Rückgabe und dem Protokoll über die Schäden. Dieses hab ich aber nicht weiter beachtet, da mab uns ja sagte es sei alles in bester Ordnung.

Heute bekam erneut eine Mail darüber, dass ich eine Delle von 10 cm verursacht haben soll.

Dazu habe ich Stellung genommen und die Situation geschildert.

Kann Sixt das jetzt so durchziehen, obwohl ich keinen Schaden verursacht habe und der Mitarbeiter bei der Rückgabe auch sagte es sei alles in Ordnung?

Danke vorab.

Lg.

Nadia

Entscheidend ist, was in den Protokollen steht. In dem Rückgabeprotokoll, das man per E-Mail bekommt, werden Alt- und Neuschäden üblicherweise getrennt aufgeführt. Wenn in dem Rückgabeprotokoll keine Neuschäden stehen, dürfte es für Sixt schwierig werden, Dich für die Delle haftbar zu machen. Falls es hingegen als Neuschaden drin steht, dürftest Du nahezu keine Chance haben, da wieder raus zu kommen.

am 10. Februar 2016 um 12:53

Hallo

Danne für die schnelle Antwort.

Aber was ist wenn der Typ bei der Rückgabe ums Auto gegangen ist und dann sagt es sei alles in Ordnung und keine Neuschäden vorhanden ?

Wir mussten auch nichts unterschreiben bei der Rückgabe. Bei der Annahme hingegen schon.

Ich habe ja 3 Leute die das bezeugen können.

Zumal wir wirklich diese Delle nicht verursacht haben.

Ich will doch nicht für einen Schaden aufkommen, den ich nicht verursacht habe. Ich verstehe auch nicht wie der Typ sagen kann alles okay und dann 15 Minuten später im Rückgabeprotokoll irgendwas von Neuschaden steht .

Steht denn nun im Rückgabeprotokoll was von Neuschäden oder nicht?

Falls ja, solltest Du Dir eher mal einen Anwalt nehmen. Denn dann liegt die Beweispflicht und -last bei Dir. Ob da die drei Zeugen genügen, kann man abstrakt nicht beantworten. Und wie immer gilt: Es kommt nicht darauf an, was wirklich geschehen ist, sondern was Du beweisen kannst.

Unabhängig davon: Ich bestehe immer auf einer ordentlichen Rücknahme. Normalerweise zeigt mir der Mitarbeiter dann auf dem kleinen elektronischen Gerät, womit die das machen, dass alles in Ordnung ist. Zur Sicherheit kann man dann ja über das Smartphone gleich noch mal die Mail bzw. deren Anhang checken, weil die Mail sofort rausgeht (ich gebe zu, das mache ich aber auch nicht immer).

Ich drücke Dir die Daumen, dass im Protokoll nichts steht. Dann hat Sixt nämlich den schwarzen Peter.

am 10. Februar 2016 um 20:06

Leider steht im Protokoll was von Neuschäden.

Das war das erste mal dass ich einen Wagen gemietet habe. Ich weiß nur nicht woher die Delle kommen soll. Der Sprinter war nie geparkt und wenn dann standen wir alle dabei. Somit kann ausgeschlossen werden dass da jemand dran war.

Aber wieso sollte der Kerl sagen alles okay keine Neuschäden und dann sowas ins Protokoll schreibeb.

Ich denke mir dass er wahrscheinlich direkt danach den Sprinter umgeparkt hat und selbst die Delle verursacht hat.

Anders kann ich es mir wirklich nicht erklären.

Tut mir leid für Dich. Ich fürchte, da solltest Du mal jemanden fragen, der sich damit auskennt (= Anwalt). Viel Glück und Erfolg!

Du wirst erstmal eine Befragung von der Schadenabteilung von Sixt aus Rostock bekommen haben, richtig? Antworte erstmal darauf, dass du für den Schaden nicht verantwortlich bist und der Mitarbeiter die ordnungsgemäße Rückgabe bestätigt hat und es dafür auch Zeugen gibt. Erwähne auch, dass du sehr überrascht warst, dass du plötzlich per Mail ein Protokoll mit einem Neuschaden bekommen hast. Lass dir Bilder zukommen und schau nach, ob das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt wurde. Es kommt nicht selten vor, dass Sixt solche Fälle recht schnell schließt. Einen Anwalt wirst du erst brauchen, wenn von Sixt eine Forderung kommt, aber soweit ist es ja erstmal noch nicht.

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