kann man per SMS ein Kaufvertrag machen
Hi,
kann man per SMS ein Kaufvertrag für ein Kfz von Privat an Privat machen ?
lg
Beste Antwort im Thema
So siehts aus. Wir haben eigentlich nur mal deine Aussagen korrigiert. Mehr nicht. Selbstverständlich ist ein ordentlicher Kaufvertrag immer die optimale Lösung aber nun mal nicht zwingend nötig. Keiner hat hier dazu geraten solche Geschäfte per SMS abzuschließen.
Und sofort bedeutet nicht , dass man jetzt sofort das Auto übergeben muss, sondern nur, das die Übergabe ohne schuldhaftes zögern geschehen muss.
Und ein kleiner Tipp: Rechtsfragen sollte man eher selten mit "ich denke..." beantworteten.
32 Antworten
Moin,
habe jetzt nicht alles gelesen, aber vcon so einem Verkauf halte ich nichts, nur persönlich und Kaufvertrag vor Ort mit Bezahlung. Alles andere ist Spekulativ und dummes Zeug.
Ich will die Leiche nur ungern wecken... Folgender Fall:
Verkäufer und Käufer treffen sich zur probefahrt.
Käufer meldet sich nach einiger Zeit via sms zur Verhandlung.
Kaufpreis wird von beiden Seiten bestätigt.
Zahlung wird via Überweisung vereinbart.
Alles via sms.
Muss verkäufer die ware liefern und käufer zahlen?
Beste grüße.
Aus meiner Sicht ein eindeutiges "Ja". Ein Vertrag geht auch rein mündlich und SMS ist eine Art Schriftform, die dementsprechend auch eingehalten werden muss. Ob man sich mit einem "mein Sohn hat sie SMS auf meinem Telefon geschrieben" rausreden kann bezweifele ich.
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Danke für die Meinung.
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Lies dir mal den Link in meinem Beitrag hier durch.
Unproblematisch ist es wenn man die Willenserklärung eindeutig zuweisen kann. Sprich bei einem Vertrag mit einer reellen Person dahinter. Bei prepaid , ohne Registrierung kann es da schon schwieriger werden.
Und die Willenserklärungen müssen vor allem eindeutig sein.
Lest euch einfach mal durch, was in einem solchen Standardkaufvertrag alles drin steht. Da sagt der eine, wir wollten doch erst in 6 Monaten ... steht dazu nichts in den SMS? Nein, aber war doch abgesprochen ... schon ist das Ding geplatzt. Es ist einfach sehr dünn, in der Regel zu dünn, wenn es hart auf hart kommt.
Jupp deine Aussage ist viel zu allgemein und im Detail nicht richtig. Und an der Übergabe kann es schon mal nicht scheitern, denn die hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.
Zitat:
@VaPi schrieb am 1. Januar 2017 um 20:15:18 Uhr:
Jupp deine Aussage ist viel zu allgemein und im Detail nicht richtig. Und an der Übergabe kann es schon mal nicht scheitern, denn die hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.
Natürlich ist meine Aussage allgemein, so wie die SMS vermutlich auch. Und genau das ist das Problem.
Und klar, mein angesprochenes Detail war nur ein Beipiel. Es ändert nichts daran, dass ein Eigentumsübergang, sprich ein Kauf vorhanden ist, aber wann der Eingentumsübergang statt findet, das ist ungeklärt und schnell gibt es Zoff darum (insbesondere, wenn eine Seite nicht will).
Wenn in der SMS kein Datum steht, dann ist "sofort" gemeint. Kein Richter wird dann akzeptieren, wenn eine Person den Verkauf erst in zwei Jahren sieht.
Unsinn, da "sofort" gar nicht möglich ist.
Anschließend kann man sich natürlich ewig rumstreiten, wann richtig war und wenn dann ein Jahr später das Urteil kommt, sich vielleicht auch freuen, aber das ist einfach kein adäquater Weg. Da gewinnt niemand.
Meine Meinung:
Macht einen ordentlichen Kaufvertrag und macht keine SMS Geschäfte, die geben nur Ärger und Rechtsunsicherheit, auch wenn User wie TaifunMch oder VaPi die Lösung als das Optimum sehen, ich sage weiter, Finger weg!
Von einem Optimum rede ich überhaupt nicht. Die Frage war, ob ein Vertrag per SMS gültig ist. Und das ist so und damit basta. Auf die Erfüllung kann man bestehen. Und genau darum geht es dem TE. Der will keine Empfehlung für den besten Weg, der will wissen ob es ein gültiger Vertrag ist, der auch vor einem Gericht stand hält. Und das tut er.
So siehts aus. Wir haben eigentlich nur mal deine Aussagen korrigiert. Mehr nicht. Selbstverständlich ist ein ordentlicher Kaufvertrag immer die optimale Lösung aber nun mal nicht zwingend nötig. Keiner hat hier dazu geraten solche Geschäfte per SMS abzuschließen.
Und sofort bedeutet nicht , dass man jetzt sofort das Auto übergeben muss, sondern nur, das die Übergabe ohne schuldhaftes zögern geschehen muss.
Und ein kleiner Tipp: Rechtsfragen sollte man eher selten mit "ich denke..." beantworteten.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 1. Januar 2017 um 23:21:28 Uhr:
Der will keine Empfehlung für den besten Weg, der will wissen ob es ein gültiger Vertrag ist, der auch vor einem Gericht stand hält. Und das tut er.
Und genau das tut er eben oft genug nicht. Genau deshalb ist es eben ein schlechter Weg einen Vertrag zu machen.
Theoretisch kann man Verträge so machen, praktisch geht es oft in die Hose. Ist so, auch wenn es dir nicht passt.
Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass der Vertrag gemacht wurde und einer von Beiden sich nicht dran halten will. Ich wünsche demjenigen vor Gericht viel Spaß, du würdest wohl dein Geld auf ihn wetten.