Kann man mit diesen KfZ-Versicherungen was falsch machen?

Hallo,

wir haben gestern mal bei check24 die KfZ-Versicherungen verglichen und am günstigsten waren die "AllSecure" und die "R+V24". Liegen beide rund 200,- unter der alten Versicherung.

Ein Versicherungsmakler bot noch die DEMA-Versicherung an. Zu dieser kann ich im Netz laum was finden....Kenn die jemand hier.

Sollte man eine der genannten drei meiden oder passt das mir denen. Zur AllSecure hab ich gelesen, das die im Schadensfall viel stärker die SFK zurückstufen. Muss ich nochmal checken.

Danke für Info´s

19 Antworten

Viel zu wenig Angeben, um ein Urteil abgeben zu können.

- Wie alt ist das Auto, das du versichern willst?
- Mit Kasko, ohne?
- Welchen Tarif bei den Gesellschaften? Die haben ja mehrere.

Rückstufungstabellen sollte man immer mal lesen. ABER es stuft immer der Versicherer zurück, der den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit führt.

Also 2014 bei Allsecur, dann Unfall in 2014 und dann Wechsel zum 01.01.2015 zur Allianz, dann stuft die Allianz nach deren Bedingungen zurück und nicht die Allsecur nach den Bedingungen die zum Zeitpunkt des Unfalls gültig waren.

Bei uns ist in den Onlinerechnern mit Direktversicherern wohl für dieses Jahr auch die Allsecur freigeschalten worden, muss aber ehrlich sagen dass ich mich mit denen noch nicht beschäftigt habe und dummer weise auch nicht in meinem "normalen" Vergleichstool gelistet sind. Allsecur ist die ehemalige Allianz24. Frag mich mal in 2 Wochen nach der Allsecur ;-)

R+V24 kommt halt auf den Tarif an, ist aber bei den besseren Tarifen schon ok. Gründe für DEMA sollte ja der Makler der es anbietet mehr wie genug liefern können, sonst würde er es ja nicht anbieten, also da mal eine Leistungsübersicht anfordern und neben die anderen beiden Kandidaten legen. Risikoträger wird hier wohl eine bekanntere Gesellschaft sein...

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


Also 2014 bei Allsecur, dann Unfall in 2014 und dann Wechsel zum 01.01.2015 zur Allianz, dann stuft die Allianz nach deren Bedingungen zurück und nicht die Allsecur nach den Bedingungen die zum Zeitpunkt des Unfalls gültig waren.

Witzig, dass Du ausgerechnet die Muttergesellschaft der Allsecur als Beispiel nimmst, aber Du hast natürlich Recht mit der Aussage...

Vorsicht mit solchen Aussagen.

Denn wenn der Unfall im Kalendermonat Dezember 2014 ist und dieser erst in 2015 geschlossen wird, dann geht euer Plan in die Hose. Einzig ein Sonderkündigungsrecht wegen Prämienerhöhung würde euch dann noch retten. Aber darauf verlassen kann man sich natürlich nicht.

Ähnliche Themen

Warum? Schaden 12/2014, Wechsel zum 01.01.2015, neuer Versicherer stuft zurück und z.B. am 20.01.2015 schließt der alte Versicherer den Schaden? Wo ist das Problem?

Ok, wenn dummer weise der 30.11. als Kündigungstermin verstrichen ist und ich evtl. mal keine Beitragserhöhung mit verbundenem Sonderkündigungsrecht erhalten habe... dann bleibt nur die Schadenkündigung.

Aber wenn es so dumm läuft dann muss man halt in den sauren Apfel beißen... ich sehe das mal als tragbares Risiko...

Aber, das Problem ist ja, dass so etwas bei Otto Normalverbraucher nicht "hängen" bleibt. Und somit würde ich mal behaupten, dass 80% in die "Falle" tappen. Leute die sich mit Versicherungen auskennen oder beruflich damit zu tun haben können dieses Spiel schon leichter und gefahrloser spielen.

Und nein, ich bin trotzdem bei keinem Direktversicherer sondern bei der Versicherungskammer Bayern, und ja es gibt billigere die ich sogar vermitteln könnte und es gibt auch noch deutlich bessere wie die VKB. Aber da muss jeder für sich selbst das richtige Mittelmaß finden. Außerdem hängt die Prämie an so vielen Faktoren, dass hier nur schwer Vergleiche möglich sind.

Persönlich habe ich nur Verträge bei Gesellschaften mit einer Niederlassung und Schadenabteilung Vorort. Somit sichere ich die lokalen Arbeitsplätze (gut, an meiner KFZ Versicherung hängt nicht mal ein hundertstel Arbeitsplatz, aber so könnte ja jeder denken)

PS: Die Allianz habe ich ja auch deswegen absichtlich genommen ;-)

Richtig erkannt tomtom1980
Ein Schaden im Dezember führt mit großer Wahrscheinlichkeit zur Rückstufung nach dem aktuellen Vertragsbediungenen.
Selbst wenn generell ein Schaden noch offen ist, würde ich dem Versicherer nicht kündigen.
Kulanz ist dann ja nicht mehr viel zu erwarten.

Du bist ja auch draußen beim Kunden unterwegs und weißt, wie die sich verhalten.

An der Eingangsfrage "Was kann ich verkehrt machen?" ohne das irgendwie zu konkretisieren erkennt man schon ,dass der TE keinerlei Ahnung von der Materie hat.

Ich schließe mich deiner Meinung an, dass 80% der Leute im Schadensfall nicht mehr daran denken, wie es mit der Rückstufung aussieht.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Richtig erkannt tomtom1980
Ein Schaden im Dezember führt mit großer Wahrscheinlichkeit zur Rückstufung nach dem aktuellen Vertragsbediungenen.
Selbst wenn generell ein Schaden noch offen ist, würde ich dem Versicherer nicht kündigen.
Kulanz ist dann ja nicht mehr viel zu erwarten.

Wieso nun das wieder?

In den VS-Bedingungen meines Vertrages lese ich folgendes:

"Nach dem EINTRITT EINES SCHADENSEREIGNISSES können SIE den Vertrag kündigen."

Also kündige ich (aus Angst vor einer Benachteiligung in der Rückstufung bei meinem "bösen" Direktversicherer) sofort nach Schadenseintritt. Natürlich nur wenn ich von einer zahlungspflicht meiner VS ausgehe.

Und das Wort KULANZ habe ich auf allen mir vorliegenden Seiten der Bedingungen kein einziges mal lesen können (in der entsprechenden PDF-Datei fand auch mein PC dieses Wort nicht).
Also bitte, welche Kulanz meinst du jetzt genau und wie kann ich sie deiner Meinung nach bekommen?

Zitat:

An der Eingangsfrage "Was kann ich verkehrt machen?" ohne das irgendwie zu konkretisieren erkennt man schon ,dass der TE keinerlei Ahnung von der Materie hat.

[ironie] Oh großer BM72 las uns Unwissende nicht weiter auf Erden herumirren und teile dein großes Wissen mit uns. Helf uns sicher durchs Leben zu gehen. [/ironie]

Zitat:

Ich schließe mich deiner Meinung an, dass 80% der Leute im Schadensfall nicht mehr daran denken, wie es mit der Rückstufung aussieht.

Meinst du jetzt 80% aller Versicherten oder nur 80% der Versicherten bei den bösen Direktanbietern.

Wenn du von 80% aller Versicherten ausgehst wirft es ja auch ein schlechtes Bild auf die VS-Makler. Dann würden die ja ihre Kunden seeeeeehr schlecht beraten und auch nicht wirklich weiter helfen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Vorsicht mit solchen Aussagen.

Denn wenn der Unfall im Kalendermonat Dezember 2014 ist und dieser erst in 2015 geschlossen wird, dann geht euer Plan in die Hose. Einzig ein Sonderkündigungsrecht wegen Prämienerhöhung würde euch dann noch retten. Aber darauf verlassen kann man sich natürlich nicht.

Wo ist eigentlich der Button für Daumen runter?

Du mit deinem ach so großen Wissen müsstest doch auch den anderen von TT1980 aufgezeigten Weg kennen?!

Welchen anderen Weg?

Ich lese da nichts anderes raus.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wieso nun das wieder?
In den VS-Bedingungen meines Vertrages lese ich folgendes:
"Nach dem EINTRITT EINES SCHADENSEREIGNISSES können SIE den Vertrag kündigen."
Also kündige ich (aus Angst vor einer Benachteiligung in der Rückstufung bei meinem "bösen" Direktversicherer) sofort nach Schadenseintritt. Natürlich nur wenn ich von einer zahlungspflicht meiner VS ausgehe.

Es geht noch weiter in deinen Bedinungen.

Du musst schon alles lesen (und auch verstehen)

Eintritt eines Schadenereignisses reicht nicht aus.

P.S: Du scheinst auch zu den 80% zu gehören 😛
(die übrigens nicht von mir sind. Ich habe nur zugestimmt.)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Es geht noch weiter in deinen Bedinungen.

Du musst schon alles lesen (und auch verstehen)

Eintritt eines Schadenereignisses reicht nicht aus.

Ich habe weiter gelesen. Aber auch da stehen nur Fristen die ich einhalten muss.

Mit keinem Wort ist erwähnt, dass ich eine Regulierung eines Schadens abwarten muss!

Aber, da ich ja für dich zu den 80% gehöre und die zu dn anderen 20%, kannst du mir ja bestimmt den entsprechenden Passus schnell mal hier rein schreiben!
(ich schau dann mal in der PDF ob ich deinen Passus in meinen Bedingungen finde)

Klar. Gerne doch.

Ich nehme die AKBs die der GDV vorgibt.

In deinen steht das gleiche.

Zitat:

Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

Hallo,
hier ist ja richtig was los. Hab gar keine Benachrichtigungs-Mail von MT bekommen, obwohl aktiviert?!?!?
Es geht um nen Audi A3 Jahreswagen mit VK.
Aktuell zahlen wir 800 Euro im Jahr und über Check24 kamen wir auf gute 600 Euro bei gleichen Daten.
Mir kommt es nicht auf den billigsten Anbieter an. P/L muss stimmen. Die AllSecur hat bei Check24 gute Bewertungen, daher kam ich auf die. Die Sparkassen-Direktversicherung ist auch noch günstig über nen anderes Vergleichsportal.
Ich wähle i.d.R. immer die besseren Tarife mit Tierkontakt aller Art, Marder, Mallorca, ohne Werkstattbindung usw.
Diese DEMA-Vers. gehört zu Telis......wie der Makler auch irgendwie. Das machte mich stutzig. Eigenprodukt.....?!......Versicherungbedingungen habe ich nicht bekommen. Nur die Stardart-Angaben....
Vom Prinzip sollte es nur keine Versicherung sein, die im Falle eines Falles auf allen Wegen versucht, nicht zahlen zu müssen....
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Vom Prinzip sollte es nur keine Versicherung sein, die im Falle eines Falles auf allen Wegen versucht, nicht zahlen zu müssen....
Gruss

Die gibt es leider nicht...🙂

Ich hab´s befürchtet 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen