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Kann jemand herausfinden, was ein Bj. 05/2000 Zafira 2.0 DTI in 06/2003 noch wert war?

Themenstarteram 5. November 2021 um 9:21

Der Neupreis war damals ca. 21.000 €. Überschlagsmäßig würde ich von 25% im ersten Jahr und dann 5 % im 2. und 3. Jahr ausgehen und komm so auf ca. 14.000 €

Hat eventuell jemand Zugang zu Schwacke und könnte das für mich genauer nachschauen? Das wär großartig.

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12 Antworten

Geh mal besser nur von etwas mehr als 1/2 Neupreis aus.

Die 25% im ersten jahr scheinen wohl im allgemeinen ganz gut zu passen, die 5% im zweiten sind aber wohl etwas zu wenig.

Zitat:

Ein Auto verliert im ersten Jahr etwa ein Viertel seines Listenpreises, also des Preises, den der Hersteller für ein Fahrzeug unverbindlich empfiehlt. Ein drei Jahre altes Fahrzeug ist beim Verkauf etwa noch 50 Prozent seines Listenpreises wert.

Quelle

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/wertverlust-auto/

Ziemlich genau 50% vom BLP, nicht vom damaligen Kaufpreis! (Ausser es gab keinen Rabatt! Allerdings bei einem Opel schwer vorstellbar...)...

Yup, sehe auch nach 3 Jahren nur noch 50% vom ehem. BLP.

 

Für unseren Golf IV zahlte ich 20 Monate nach EZ gerade noch 60% des ehem. BLP.

 

Sollte der Opel damals (6/2003) bereits mehr als 80tkm gefahren worden sein, wären selbst 50% des ehem. BLP eine zu hohe Schätzung.

Dennoch würde mich einmal interessieren, wofür man solche Daten benötigt?

Themenstarteram 5. November 2021 um 13:51

Die Daten benötigt man für die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung.

Ok, Du musst also im Grunde nur anhand der Ausstattung den damaligen BLP ermitteln und durch 2 teilen...

Das kommt dann auf +-1000€ schon ganz gut hin...

Mindernd käme eine sehr hohe Laufleistung dazu und werterhöhend eher eine sehr geringe LL...

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. November 2021 um 14:51:37 Uhr:

Die Daten benötigt man für die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung.

indexieren nicht vergessen

Themenstarteram 5. November 2021 um 14:31

Das ist Job des RA, der das ausrechnet. Ich liefer nur die für die Berechnung anzusetzenden Werte.

am 5. November 2021 um 18:20

Ein Jurist soll etwas ausrechnen?!? Haha. SCNR

Themenstarteram 5. November 2021 um 18:24

Ja, richtig. Dafür hat ein Familienrechtler Software, die alle Parameter berücksichtigt.

Ein ganz gewöhnlicher Pkw zählt doch eher zum Hausrat, den man ohne weiteren Ausgleich in natura aufteilt, als zum Zugewinn. Wenn ein Pkw zum Anfangsvermögen gehört(e), sieht die Welt auch etwas besser aus.

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