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Kann ein Auto mit "korrosionsgeschwächten tragenden Teilen" durch den Tüv. Ja!

VW
Themenstarteram 9. September 2017 um 17:02

Hallo,

ein Kollege hat sich heute ein Auto angesehen bei dem im Tüv Bericht steht "tragende Teile korrosionsgeschwächt" und der hat trotzdem Tüv bekommen.

Kommt es also auf den Prüfer an ob der Wagen letztendlich durchkommt?

Das wäre doch normal ein gravierender Mangel oder?

Beste Antwort im Thema

Mit einem ordentlichen Hammer klopf ich auch deine E-Klasse durch.

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Kommen eigentlich mal die Bilder vom Unterboden? ;)

Zitat:

@Didi95 schrieb am 13. September 2017 um 19:52:49 Uhr:

Na klar kommt es auf den Prüfer an.

Man kann sogar bei Kauf eines solchen Wagens den TÜV ranziehen und diesen zur Reperatur bewegen.

 

Ich habe schon einige Autos mit gravierenden Schäden durch bekommen...

Blödsinn hoch drei. Genausowenig wie die verbreitete Meinung, man könne den TÜV für fehlerhafte Prüfungen ansich haftbar halten.

Der HU-Verein ist ein Erfüllungsgehilfe des Staates, deshalb ist der Ansprechpartner die zuständige Gemeinde.

Viel Spaß beim verklagen, vielleicht repariert ja der Bürgermeister dein Auto. :D

am 13. September 2017 um 21:45

Es gibt etliche Fälle wo genau dies Eintrat.

 

TÜV Plakette drauf, Autoverkauf, Auto nachkauf gravierende nicht StVO zulässige Mängel.

 

Gibt etliche Fälle und oft wird auf Kulanz entschieden.

TÜV Prüfer geben zwar keine Garantie und müssen nicht für jede Kleinigkeit haften, aber gravierende Schäden die deutlich die prüfbereiche betreffen, müssen bemängelt werden.

 

Es gab auch schon klagen gegen Prüfer die ungesehen Autos Plaketten gegeben haben und die Karren kaum bremsten.

 

Ich selbst hatte es Mal mit einer komplett durchgerosteten Hinterachse. Fuhre zum Prüfer, dieser machte direkt Termin für nächste Woche und wechselte sie auf seine Kosten.

Genauso kann man beim TÜV auch Termine machen, diese sind nicht ausschließlich für die TÜV Plakette da.

Hauptsächlich für Einstellungen wie Nebel- und Abblendlicht, aber viele kleine TÜV stellen haben nunmal auch dessen kfz Werkstatt nebendran.

 

Wären diese TÜV Prüfer so unantastbar, dann könnte man einen regen Handel mit den Plaketten betreiben (was es auch schon gab).

 

 

 

Und man sollte nochmal klar zwischen dekra oder tüv unterscheiden.

Schöne Geschichte.

Die Geschichten sind richtig...

Zitat:

Blödsinn hoch drei. Genausowenig wie die verbreitete Meinung, man könne den TÜV für fehlerhafte Prüfungen ansich haftbar halten.

Der HU-Verein ist ein Erfüllungsgehilfe des Staates, deshalb ist der Ansprechpartner die zuständige Gemeinde.

Viel Spaß beim verklagen, vielleicht repariert ja der Bürgermeister dein Auto. :D

Kann man den TÜV schwierig. Vor allem weil es ja noch neben TÜV, Dekra, GTÜ auch die KÜS noch gibt.

Grundsätzlich sind sie in hoheitlichem Auftrag tätig, sprich, für die Tätigkeit haftet das Land.

Wenn jemand etwas übersieht, heist dass nicht direkt dass man einen Schadensersatzanspruch hat.

Aber, man hat schon einen Anspruch darauf, dass das Auto ordnungsgemäß nach geltenden Richtlinien geprüft wird. Wenn da grob Fahrlässig gepfuscht wurde, tritt das Land in die Haftung...

Nix anderes habe ich oben geschrieben. Das Blödsinn bezog sich hauptsächlich auf die Aussage, dass der Prüfverein - ja, ich weiß, es gibt noch mehr als nur den TÜV - dein Auto reparieren muss.

Den Verein kriegst du imho nur dran, wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Zitat:

@Otako schrieb am 10. September 2017 um 01:19:01 Uhr:

Zitat:

@SS. schrieb am 9. September 2017 um 21:15:31 Uhr:

Mit einem ordentlichen Hammer klopf ich auch deine E-Klasse durch.

Meine 11 Jahre alte E Klasse hat aber keinen Rost, nicht mal einen Millimeter :p

Es geht hier um Sicherheit. Wenn tragende Teile durch sind, dann ist die Ziege tot.

Ist dann aber noch von 2006

http://www.spiegel.de/.../...ache-des-juergen-e-schrempp-a-758072.html

Schade, ich hatte gehofft hier kommen Fotos. Jeder schleppt doch heute smarte Telefone mit sich rum, da scheisst man doch schnell ein paar.

Sind diese Texte im Bericht eigentlich vorgegeben oder kann der Prüfer die verändern? Bzw. geben die da Freitext ein? Korrosionsgeschwächt habe ich noch nicht gelesen, dafür aber angerostet, durchgerostet oder beschädigte Versiegelung (Dies dann als Hinweis).

am 17. September 2017 um 8:27

Er kann/konnte frei eingeben.

Bester Text den ich hatte : tote Ratte auf BKV festgefroren,entfernen (TÜV Berlin,Franklinstr.)

B 19

GGG :D ... was warn das für ein ungehobelter Gloiffe, wenn dann hätte man schon "bitte entfernen" schreiben können.

Im Bericht von meinem Volvo durfte ich diese Woche neben dem "keine Mängel" noch "Bodengruppe frisch konserviert" lesen, obwohl die letzte Fluid-Film-Dusche bereits ausm Herbst letzten Jahres stammt.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 17. September 2017 um 09:54:37 Uhr:

Sind diese Texte im Bericht eigentlich vorgegeben oder kann der Prüfer die verändern? Bzw. geben die da Freitext ein?

Es gibt inzwischen einen bundesweit einheitlichen Mangelbaum, den im Prinzip alle Überwachungsorganisationen verwenden müssen.

Trotzdem bzw. innerhalb dessen gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, Freitexte zusätzlich oder alternativ zu den vorgegebenen Texten zu verwenden. Diese sind allerdings rechtlich deutlich geringer als technisch ;)

Hätte der TE den Bericht hier gezeigt, hätte man vermutlich erkennen können ob es ein Freitext war oder nicht.

am 25. Oktober 2017 um 19:10

Nur um den thread nochmal Stoff hinzuzufügen:

 

Hatten innerhalb der direkten Familie ähnlichen TÜV Fall letzten Monat erst.

Auto gebraucht gekauft mit frischen TÜV.

 

Haben viel geschaut und gecheckt. Ohne Bühne jedoch.

 

Auto gekauft

 

Nach Hochbocken dann etliche Mängel wie Bremsleitungen und co.

 

TÜV und besitzer angerufen wie der dadurch gekommen ist.

 

Nach etlichen hin und her. Einen Gutachter und nochmals Durchsicht des chefs der TÜV stelle, haben wir VOM tüv 700 Euro für die Reperatur bekommen.

 

Mit Auflagen dass nicht weiter Preis zugeben.

 

Der TÜV ist sehr wohl ranziehbar.

 

Unser Anwalt hat sogar dazu geraten direkt zum TÜV zugehen und sowohl ihn als auch den Verkäufer in den Fokus zu nehmen.

Der TÜV garantiert zwar keinen top wagen, aber wenn er offensichtliche Mängel die die Verkehrssicherheit nicht gewährt, nicht aufdeckt und trotzdem durchlässt, vernachlässigen sie ihre Pflichten.

 

Uns ärgert es natürlich, dass wir nicht wie sonst auch richtig hochgehoben haben den Wagen. Aber solche krassen Leitungen haben wir noch nie gesehen.

 

Dazu kamen noch einige Rost Mängel und sogar ein total verstelltes Licht. Was niemals kontrolliert wurde.

Äh wenn ich sehe, wies Licht hier kontrolliert wird... wundert mivh das nicht. Gerät kurz vors Auto gefahren, ganz schneller Blick rein "Basst scho!" und in drei Atemzügen hat er kurz mal 4 Lichter kontrolliert, bei den Nebellichtern wird auch nicht das Rädchen auf 2% gestellt, wozu... die könnne ruhig auch weiter leuchten.

Wobei die junge Nachwuchskraft es sehr akribisch nahm - aber dann soll er mir nicht die Seiteneinstellung verjubeln und vorher fragen, welches Rädchen man dreht. Ist ja nett gemeint, normalerweise sagen die "Einstellen lassen", aber nett gemeint und falsch gemacht ist auch nicht das Wahre.

Es geht auch anders.

War mit meinem Motorrad im Sommer zur GTÜ, Hauptuntersuchung. Der Prüfer bemängelte beim Scheinwerfer sofort dass der zu weit nach unten leuchtet.

Da fiel mir ein ( mein Mopped hat ein elktronisch einstellbares Fahrwerk) dass ich es noch auf 2 Personenbetrieb stehen hatte. Motor an, auf Solobetrieb runtergefahren und der Scheinwerfer stimmte wieder.

Hier hat der Prüfer also aufgepasst und genau kontrolliert.

am 26. Oktober 2017 um 9:08

Normalerweise wenn ich zum TÜV fahre (egal ob DEKRA oder co), war er bisher ziemlich genau bei Lichtern.

 

Mir wurden diese auch immer vom Prüfer korrigiert.

 

Aber hier war es gravierendent.

 

Der Scheinwerfer war nicht nur zu hoch, sondern auch zu weit links. D.h falsch montiert.

 

Und dies alles soll vor 1monat kontrolliert gewesen sein.

 

Dazu auch die aufgezogenen reifen. Mir war bewusst das die schlecht sind (neue waren direkt bestellt). Aber nach Demontage, erkannte man noch deutlich wie runter und seitlich abgefahren die Reifen waren.

 

Auch hier hat der Prüfer bzw Gutachter nicht viel dazu gesagt und abgenickt.

 

Es sind alles Kleinigkeiten. Die aber definitiv nicht zum Bestehen des TÜV hätten führen dürfen.

 

Die Mängel sind auch relativ flott behoben und mit Initiative auch kostengünstig.

 

Jedoch haben wir uns hier täuschen lassen. Das gute zu reden vom "Meisterlackierer", der den Wagen verkauft hat, hat uns zu übermütig werden lassen.

 

Angeblich sei alles gemacht und anstandslos TÜV bestanden (war ja irgendwo auch so)

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