Kann der Kauf eines Neuwagens über vermittelten Vertragshändler "ganz sicher" abgewickelt werden ?

Hallo Golffreunde,

Kann der Kauf eines Neuwagens über vermittelten Vertragshändler "ganz sicher" abgewickelt werden ?

Die günstigste Möglichkeit einen Neuwagen zu erwerben ist ja die Beschaffung über einen über das Internet vermittelten Vertrags
händler.

z.B. www.autohaus24.de (als Vermittler)

Dieser Internetvermittler vermittelt mich an einen Vertragshändler mit dem ein Kaufvertrag geschlossen wird.

Die Abwicklung soll so vor sich gehen:
1. Vertrag abschließen
2. VW-Vertragshändler schickt mir als Kunden den Fahrzeugbrief zu
3. Ich als Kunde bezahlt das Auto beim Vertragshändler
4. Ich als Kunde bekomme einen Abholschein, mit dem ich bei VW in Wolfsburg das Auto abholen kann. (Werksabholung)

Wenn das alles so funktioniert wäre das ja supertoll.

Frage: Kann ich ganz sicher sein, dass ich mit dem vom VW-Vertragshändler zugeschickten Fahrzeugbrief das Fahrzeug auch bei VW in Wolfsburg bekomme ?
Ist das "bombensicher" ? Bin ich somit zu 100% auf der sicheren Seite ?

Besteht nicht die Gefahr, dass ich das Auto aufgrund des Erhalt der Fahrzeugbriefes bezahle und der VW-Vertragshändler das Auto an VW nicht bezahlt hat (z.B. zwischenzeitliche Insolvenz des Händlers) und somit kein Abholschein vom Autohaus an mich als Kunden geschickt wird oder trotz vorhandenem Abholschein kein Auto von VW in Wolfsburg an mich abgegeben wird, weil es der VW-Vertragshändler ja auch nicht an VW bezahlt hat ?

Sind meine Bedenken völlig unbegründet ? Bekomme ich von VW in Wolfsburg im Werk immer und ohne Ausnahme mein bestelltes Auto, da ich ja den Fahrzeugbrief habe ?

Es wäre schön, wenn mir jemand hier im Forum antwortet, der das nötige Rechtswissen hat.

Herzliche Grüße
Braver Polo

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto


Zu einem gutgläubigen Erwerb ist die Übergabe des KFZ sowie des Briefs notwendig. Aber es reich keinesfalls der Brief aus.

@ Belcanto

Dann ist Werksabholung grundsätzlich ein Risiko? Bei der Werksabholung in WOB kannst Du nicht bezahlen. Das muss schon früher passieren.

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto



Zitat:

Genau,
die Insolvenz kann dir auch beim örtlichen Händler passieren!
Deshalb übergibt man bei einem örtlichen Händler erst den Barscheck oder die Überweisung wenn dieser gleizeitig auch den Fahrzeugbrief übergibt.

Er muss Dir das Auto, nicht nur den Brief übergeben. Aus dem Brief leitet sich kein Eigentumsrecht an dem Auto ab.

Der KFZ - Brief reicht für den Eigentumnachweis!

Es sei denn es handelt sich um ein Gebrauchtfahzeug welches umgemeldet werden muß.

Zitat:

Original geschrieben von flieger65



Zitat:

Original geschrieben von Belcanto


Er muss Dir das Auto, nicht nur den Brief übergeben. Aus dem Brief leitet sich kein Eigentumsrecht an dem Auto ab.

Der KFZ - Brief reicht für den Eigentumnachweis!
Es sei denn es handelt sich um ein Gebrauchtfahzeug welches umgemeldet werden muß.

Falsch,

aus dem Kfz-brief leitet sich eben kein Eigentumsnachweis ab. Ein Blick in das BGB würde genügen...

Ich habe meinen Golf vor ca. 2 Jahren auch über einen Vermittler bestellt und man hat mich dann an eine große VW Autohauskette weitergeleitet.

Bei der Bezahlung stand ich dann auch vor der Frage wie ich das Ganze mit möglichst geringem Risiko abwickeln kann.
Bei mir war der Sachverhalt jedoch noch etwas anders als bis jetzt hier beschrieben.
Ich bekam ca. 14 Tage vor meinem Abholtermin eine Rechnung aber keinen Fahrzeugbrief.
Habe dann erstmal angerufen und gefragt wo der Brief ist.
Antwort der freundlichen Damen: " Der Brief liegt bei uns wird am gleichen Tag wie der Abholschein in getrenten Briefen versendet".
Auf meine Frage nach der Sicherheit auf meiner Seite bekam ich dann eine ziemlich ausführliche Antwort in der mit folgendes Erklärt wurde:
- selbst wenn ich den Brief vorher habe, bringt mir das nichts da ich ohne Abholschein das Auto bei VW nicht bekomme
- der Abholschein wird von VW versendet sobald das Auto bezahlt ist.

Meine einzige Sorge war eigentlich zu Anfang Insolvenz des Händlers sobald ich das Auto bezahlt habe.
Zum Glück hatte ich eine große VW Kette als Partner und die Wahrscheinlichkeit war dadurch sehr gering.

Ganz risikofrei wird es über einen Vermittler bei Werksabholung nicht gehen aber das gleiche Problem hat man auch wenn man beim Händler vor Ort kauft und das Fahrzeug im Werk abholt.

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Zitat:

Original geschrieben von diddi4


Eigentümer ist nach dem BGB tatsächlich der Besitzer des Fahrzeuges, also solange es noch nicht in Wolfsburg übergeben ist, VW. Der Brief nutzt nichts, wenn der Verkäufer nicht das Geld an VW weitergibt. Ich bin jetzt nicht sicher, ob VW den Brief auch an den Händler ausliefert, wenn das Auto von diesem noch nicht bezahlt ist.

Wenn dieser den nur gegen Bezahlung bekommt und man dann diesen Brief vom Händler erhält, hat man einmal seinen Name im Brief stehen, dass Auto ist auf einen zugelassen und der KFZ-Schein ist ebenfalls auf meinen Namen ausgestellt. Ich glaube nicht, dass irgendein Gericht dem Händler das Auto zuspricht. Ich finde diesen Fall auch sehr konstruiert. Auch ein Treuhandkonto würde einem ja vor so einer Konstruktion nicht schützen.

Ist das Deine Meinung oder beruht das auf Fachwissen? Dewr Name im Brief sagt nichts über den Eigentümer aus; nur über den Halter. Eigentümer ist auch nicht der Besitzer, Leider Unsinn.

Zitat:

@ Belcanto

Dann ist Werksabholung grundsätzlich ein Risiko? Bei der Werksabholung in WOB kannst Du nicht bezahlen. Das muss schon früher passieren.

Gruß Sven

Nein, ich sage doch, dass der TE VW fragen soll. Ich weiss nicht, ob der Abholschein die Übergabe ersetzt.

Zitat:

Der KFZ - Brief reicht für den Eigentumnachweis!
Es sei denn es handelt sich um ein Gebrauchtfahzeug welches umgemeldet werden muß.

Hört sich schön an, ist aber leider blanker Unsinn.

Nochmal. Frag bitte VW. Ich könnte mir vorstellen, dass man aufgrund des Abholscheines einen Herausgabeanspruch gegen VW hat. Ich weiss es aber nicht. Sorry.

Noch was zur Größe des Händlers. Ja, die Größe bietet vielleicht Sicherheit; zumindest denkt man es. Aber eigentlich birgt das eine noch grössere Gefahr :-) Je größer ein Unternehmen desto besser ist der Insolvenzverwalter.. Sorry.

Rechtliche Sachverhalte sind leider nicht immer einfach. In der Regel passiert ja auch nichts und deswegen machen wir uns keine Gedanken darüber.

Sicherheit könnte die Zahlung über eine Bank im Treuhandweg bieten. Du zahlst an die Bank mit der Maßgabe, dass Du das Auto bekommst (nicht den Brief!!). Halte ich für einen relativ einfachen und sicheren Weg. Die Bank des Autohauses wickelt sicher so etwas ab. Kosten schätze ich auf 25 bis 100 Euro.

PS
1. Dies ist keine Rechtsberatung und ich übernehme dafür auch keine Haftung.
2. Ich bin auch jemand, der immer den sicheren Weg sucht und kann daher den TE verstehen.

Wie heißt es so schön: Hochmuth kommt vor dem Fall...

Hier zum Beispiel: http://www.mainpost.de/.../...sner-meldet-Insolvenz-an;art1727,6216732

Praktisch gibt es selten eine 100%ige Sicherheit und oft gilt mal wieder die Devise, dass das Risiko etwas steigt wenn man ein bisschen sparen will (beim Kauf über Vermittler oder gar in England, was zumindest bei Audis recht beliebt ist). Beim Händler um die Ecke kann man zur Not Geld gegen Ware tauschen.

vg, Johannes

Zitat:

Ist das Deine Meinung oder beruht das auf Fachwissen? Dewr Name im Brief sagt nichts über den Eigentümer aus; nur über den Halter. Eigentümer ist auch nicht der Besitzer, Leider Unsinn.

Die auskubft kannst Du von Fachanwälten im Intrnet ergoogeln, wo es genau um solche Fälle. Ich schreibe ja, dass Dein Name im Brief noch nicht unbedingt was über den Eigentüer aussagt. Beruhen Deine Aussagen eigentlich auf Fachwissen, d. h. bist Du Rechtsanwalt, der sich auf KFZ-Vertragsrecht spezalisiert hat?

Zitat:

Original geschrieben von diddi4



Zitat:

Ist das Deine Meinung oder beruht das auf Fachwissen? Dewr Name im Brief sagt nichts über den Eigentümer aus; nur über den Halter. Eigentümer ist auch nicht der Besitzer, Leider Unsinn.

Die auskubft kannst Du von Fachanwälten im Intrnet ergoogeln, wo es genau um solche Fälle. Ich schreibe ja, dass Dein Name im Brief noch nicht unbedingt was über den Eigentüer aussagt. Beruhen Deine Aussagen eigentlich auf Fachwissen, d. h. bist Du Rechtsanwalt, der sich auf KFZ-Vertragsrecht spezalisiert hat?

Ich habe mein Wissen auf jeden Fall nicht er-googelt... :-)

Dazu habe ich dem TE ja auch gesagt, dass ich das mit dem Abholschein nicht beantworten kann und er bei VW nachfragen soll.

Hallo zusammen,

ich habe mirt gerade diesen Thread noch ein mal durchgelesen und möchte euch noch zu diesem Fall informieren.

Ich habe mich bei der Verbraucherberatung schlau gemacht. Wenn man das Auto nicht übergeben bekommen hat und der VW-Händlert Insolvenz anmeldet, ist "man der Arsch". Jetzt ist der Insolvenzverwalter der alleinige Ansprechpartner. Dieser kann alleine entscheiden, ob ich das bezahlte Auto bekomme oder nicht. Wenn er es mir nicht gibt, darf ich vom Kaufvertag zurücktreten und bekomme dann meinen Anteil an der Insolvenzmasse.
Sicher wird der Fall selten so eintreten, aber bei so viel Geld würde man sich doch "in den Arsch beissen" oder ?

Warum haften denn nicht die Internetvermittler bei einer Insolvenz des Händlers ?
Wenn dieser Fall so selten eintritt wäre das doch kein Problem, oder doch ?
Der Internetvermittler könnte doch auch eine "Insolvenzausfallversicherung" für mich als Kunden, ähnlich dem Reisesicherungsschein bei einer Reise, abschliessen. Läßt sich da keine Versicherung darauf ein, oder wäre die Prämie zu hoch ?

Grüße
Braver Polo

Zitat:

Ich habe mich bei der Verbraucherberatung schlau gemacht. Wenn man das Auto nicht übergeben bekommen hat und der VW-Händlert Insolvenz anmeldet, ist "man der Arsch

Und je mehr Leute bei einem Vermittler bestellen, desto größer ist die Chance, dass immer mehr Händler pleite machen. Deshalb Leben und Leben lassen.

Habe bei meinem Händler ca. 16% bekommen.

Hätte ich beim Vermittler bestellt, wären max 17 -18% rausgekommen, da ich einige (Zusatz-)Rabatte nicht bekommen hätte. Desweiteren ist die Finanzierung über den Händler (VW-Bank) viel günstiger.

ich hätte zu dem Zeitpunkt, da ich meinen Team gekauft habe, bei den Berliner Händlern im besten fall 11% gegenüber 19,5 % beim Vermittler bekommen. Das waren immerhin 2500 €. Trotzdem lebt mein Berliner Händler von mir, da ich bei ihm Kunde bin und daran verdient er auf Dauer mehr, als am Autokauf.

Ich bezahle meine Autos immer bar, da ich Käufe auf Kredit (bis auf Imobilien) ablehne.

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