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Kaltlichtkathode als Unterbodenbeleuchtung?

Themenstarteram 24. August 2003 um 17:07

Hallo,

ich habe vor mein Auto ein wenig von unten beleuchten zu lassen (natürlich nur zu Showzwecken ;-) )!

Ich will mir aber nicht unbedingt riesige (zum Teil auch teuere) Neonröhren unter mein Auto schrauben!

Wären da die viel günstigeren Kaltlichtkathoden (viele benutzen die ja als Innenraumbeleuchtung oder als Beleuchtung für ihren PC) vielleicht zu empfehlen!

Wasserdicht bekomme ich die schon, nur ist denn die Lichtausbeute so gut, dass sie mit Neonröhren mithalten kann??

Hat damit vielleicht schon mal jemand Erfahrung damit gemacht und kann mir ein paar Ratschläge geben??

Danke

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10 Antworten

Hey, da die Kaltlichkathoden einen kürzere Länge haben ist die Lichtausbeute im ghesamten nicht so hoch. Wenn du aber ne Kaltlichtkathode mit 30 cm neben eine Neonröhre hälst dann ist sie heller. Also um die Front einwenig zu beleuchten , von unten her, würde ich sagen nimm zwei Kathoden und häng sie neben einander - sieht net schlecht aus. nur um die Seiten zu beleuchten sind diese Kathoden zu klein.

Mit der Unterfront beleuchtung hab ich mal ausprobiert, sah echt nicht schlecht aus.

Wenn du Kathoden hast probier es mal selbst aus.

www.mco-solution.de kann ich empfehlen.

Viel Spaß

Wem willst Du beeindrucken, die " Regenwürmer " oder was!

Niemanden gibt Leute denen gefällt sowas. Darunter zähle ich mich auch. Ich habe auch schon länger vor mir so ne Unterbodenbeleuchtung anzuschaffen. Nur der einzige negative Aspekt sind für mich die ganzen Vorschriften.

Ob man jetzt nur Anbauen darf aber nicht betreiben oder beides nicht usw. usw.

Dieser Kommentar war, glaube ich, darauf aus das jemand sich Kathoden unters Auto hängen will und nicht allgemein auf Unterbodenbeleuchtung.

Wenn doch dann kann ich nur sagen : wenn man es haben will dann soll man es sich doch montieren.

Ich kann dazu nur sagen: Ich finds echt genial doch die StVO lässt es nicht zu (jedenfalls net beim fahren und im Stand auch nur wenns an der Tür hängt).

Schade eigentlich.

die stvo lässt es seit neuestem nurnoch zu wenn es nicht möglich ist die beleuchtung während der fahrt zu aktivieren. und das ist auch gut so. abgesehen davon das es aussieht wie "ich will und kann nicht" kommt es doch schonmal vor das der sch... ziemlich verwirrt wenn einem plötzlich ein blau beleuchtetes auto entgegenkommt. ist so ziemlich die prolligst "tuning-"maßnahme die es gibt. dann fehlt nur noch die extrem-tieferlegung und die 1000000000watt soundanlage. aber wem es gefällt von mir aus. ich wünsche nur jedem der es während der fahrt an hat das der fc grün-weiss den spaß stilllegt. kenne jemanden dem ist es passiert. der machts sicher nicht wieder. in diesem sinne viel spaß!

am 27. August 2003 um 9:05

1x 3Punkte und 70 € bitte!!!

 

Hab eine Kaltlichtkathode im Tacho, aber unter dem Auto hab ich damit noch keine Erfahrung gemacht... Hab mir ein UBB-Set in blau unters Auto gemacht und es sieht super aus!!! Die Röhren vorn und hinten sind meist zwischen 70 und 90 cm und die Seiten meist zwischen 100 und 130 cm lang. Das Set besteht aus Trafo, Befestigungsmaterial und diesen 4 Röhren die Wasserdicht und gegen Steinschlag geschützt sind. Bekommen tut man den Spaß schon für

100 - 150 € aber erlaubt sind sie nicht. Es besteht vereinzelt die Möglichkeit dies eintragen zu lassen, hierbei wird lediglich gepfrüft ob die Teile ordnugsgemäß befestigt sind und evtl noch ob man sie während der Fahrt einschalten kann. (Beim entsprechenden TÜV Prüfer, falls ihr versteht was ich meine!?)

Ist halt ne Überlegung wert, wenn du ausrechnest wieviel Kaltlichtkathoden du für´s ganze Auto brauchen tust...

Davon ab finde ich kann doch jeder machen was er will, sollte halt nur gut aussehen ;-)

Ich habe mich erst per E-Mail beim TÜV erkundigt zwecks UBB.

Ich bekam die Auskunft, dass die Beleuchtung nicht mal ansatzweise eingetragen werden könnte bzw. versucht werden könnte.

Ich finds net mal so ohne wenn mir ein beleuchtetes Auto entgegen kommen würde. Schaut doch eigentlich recht gut aus.

Wenn so in der Abenddämmerung das Auto nach unten blau schimmert :)

Gut jedem das Seine und mir alles :D Spaß bei Seite, es ist letztendlich jedem selber überlassen.

Und meiner Meinung nach, braucht derjenige, der mir entgegen kommt auch net auf mein Auto starren, sondern auf die Straße.

Das ist ja der Hauptgrund warum man die Beleuchtung nicht eingetragen bekommt bzw. warum sie nicht zulässig ist.

Die Ablenkung wäre zu groß. Ja super was mach ich jetzt wenn ich vor lauter Bewunderung eines Feuerwehrautos in einen reinbrettere?

Werden dann in Zukunft die Feuerwehrautos unauffälliger lackiert? :D:D

Sieht schon geil aus. Hatte selber bis vor 4 Wochen ne UB drin. Ist mir zu gefährlich geworden. Bin bisher 2x den Bullen in ner 30er Zone entgegengekommen- hat die aber nicht gestört. Die haben sich nicht umgedreht glaube ich.

Denkt nur dran Leute: Es KANN (muss aber nicht zwingend) den Versicherungsschutz kosten.

 

Jaaaaaaaaaaa, geil siehts aber aus. ;-)))

Zitat:

Original geschrieben von lalala7

die stvo lässt es seit neuestem nurnoch zu wenn es nicht möglich ist die beleuchtung während der fahrt zu aktivieren. und das ist auch gut so. abgesehen davon das es aussieht wie "ich will und kann nicht" kommt es doch schonmal vor das der sch... ziemlich verwirrt wenn einem plötzlich ein blau beleuchtetes auto entgegenkommt...

Genauso ist es. Der Ablenkungs- und Verwirreffekt ist einfach zu groß. Deshalb ist die o.g. Regelung auch schon wieder überholt und die Betriebserlaubnis verfällt nun bereits, wenn man die Dinger nur montiert hat, egal ob sie funktionieren oder nicht. Wird der Wagen in 'ner Kontrolle gecheckt und die Dinger endeckt, kann der Fahrer gleich zur nächsten Bushaltestelle gehen.... Der Wagen wird an Ort und Stelle stillgelegt.

am 1. Januar 2004 um 11:49

Richtig!

Leute, hört auf Drahkke! Ihr dürft die nicht mehr dranhaben - fertig! Da gibt's nix mit von wegen "an den Türkontakt klemmen" oder "eintragen lassen". Wer das einträgt macht sich strafbar und das wissen auch die TÜV-Prüfer. Wenn das jetzt hier ein Neuling liest, der kauft sich vielleicht die UBB und klemmt die echt an die Türkontakte. Der denkt dann es wäre legal, aber ist es leider nicht. Also geht mal mit gutem Beispiel voran und kapiert bitte endlich, dass die NICHT AM AUTO DRAN SEIN DÜRFEN!!! Und wer's nicht glaubt, der soll mal in die StVZO gucken. Hier mal ein Auszug:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

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