Käufer unterstellt Tachomanipulation

Hallo,
habe vor ein paar Tagen einen BMW mit etwas über 200k auf dem Tacho verkauft.
Alles mit Mustervertrag in welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.

Jetzt ruft der Käufer an und sagt dass das Auto mindestens 300kk gelaufen ist und ob ich den Tacho manipuliert habe.

Das habe ich natürlich verneint weil ich selbst das Auto letztes Jahr mit ungefähr 6k weniger gekauft habe und der Kilometerstand vom Verkäufer im Vertrag schriftlich festgehalten wurde.

Der Käufer sagt daß er jetzt erstmal Anzeige bei der Polizei erstatten möchte.
Ich habe ihm alles Gute gewünscht.

Wie hättet ihr reagiert?

Vielen Dank im voraus

52 Antworten

Zitat:

@Italo001 schrieb am 5. Juni 2022 um 18:01:24 Uhr:



Den Km Stand sollte jede Werkstatt im System auslesen können.

Wie sagt man Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Können Sie aber nicht!

Du musst mir als Verkäufer die Manipulation nachweisen.

Ich hab meinen mit Tacho stand 86tkm abgelesen gekauft, wenn ich ihn nun mit abgelesenen 270tkm verkaufe und einer meiner 3 Vorbesitzer hätte am Tacho gedreht, kannst Du mir nichts.
Und wer nicht gerade Kontakte zum freundlichen hat, bekommt eh keinen Einblick in die Historie ab Auslieferung, um eine evtl Manipulation durch unschlüssige km Stände zu entdecken.

@Italo001

Im ADAC Mustervertrag steht lediglich zu Unfallschäden:

"das in der Zeit in der es sein Eigentum war"

Wenn ich von einem vorigen Unfallschaden nichts weiß und in der Zeit wo ich das Auto besaß keinen Unfallschaden hatte kann ich doch keine Angaben zu einem möglichen Unfallschaden machen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 18:44:12 Uhr:



Zitat:

@Italo001 schrieb am 5. Juni 2022 um 18:01:24 Uhr:



Den Km Stand sollte jede Werkstatt im System auslesen können.

Wie sagt man Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Können Sie aber nicht!

Du musst mir als Verkäufer die Manipulation nachweisen.

Ich hab meinen mit Tacho stand 86tkm abgelesen gekauft, wenn ich ihn nun mit abgelesenen 270tkm verkaufe und einer meiner 3 Vorbesitzer hätte am Tacho gedreht, kannst Du mir nichts.
Und wer nicht gerade Kontakte zum freundlichen hat, bekommt eh keinen Einblick in die Historie ab Auslieferung, um eine evtl Manipulation durch unschlüssige km Stände zu entdecken.

Natürlich kann eine Werkstatt insbesondere Markenwerkstatte den die Daten auslesen.

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 5. Juni 2022 um 19:16:22 Uhr:


@Italo001

Im ADAC Mustervertrag steht lediglich zu Unfallschäden:

"das in der Zeit in der es sein Eigentum war"

Wenn ich von einem vorigen Unfallschaden nichts weiß und in der Zeit wo ich das Auto besaß keinen Unfallschaden hatte kann ich doch keine Angaben zu einem möglichen Unfallschaden machen.

Ich habe das im allgemeinen geschrieben. Wenn du Unfallfreiheit zusicherst ohne den Ausschluss mit den Vorbesitzer und der Wagen nicht unfallfrei ist, bist du regresspflichtig.

Das gleiche ist der Tachostand und tatsächlich gefahrenden Kilometer.

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Wie wir bereits festgestellt haben, hat der TE aber keinen Kilometerstand zugesichert. ("soweit bekannt"😉.

Deswegen gibt es hier auch keine Einstandspflicht für etwaige Tachomanipulationen bei den Vorbesitzern, die dem TE nicht bekannt waren.

Zitat:

@ixtra schrieb am 7. Juni 2022 um 09:40:56 Uhr:


Wie wir bereits festgestellt haben, hat der TE aber keinen Kilometerstand zugesichert. ("soweit bekannt"😉.

Deswegen gibt es hier auch keine Einstandspflicht für etwaige Tachomanipulationen bei den Vorbesitzern, die dem TE nicht bekannt waren.

Hat er aber:

Zitat:

Vielen Dank für die Antworten .

 

Im Kaufvertrag vom Dezember, wo ich der Käufer war steht: Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von 208Tkm auf.

Ist ein ADAC Kaufvertrag welcher die Sachmängelhaftung ausschließt.

 

Im Kaufvertrag wo ich der Verkäufer bin steht der selbe Wortlaut mit einer Gesamtfahrleistung von 213Tkm.

 

Ebenfalls ein ADAC Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.

 

Ich habe die Nummer von dem Käufer erstmal blockiert.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 7. Juni 2022 um 15:46:58 Uhr:


Hat er aber:

Nein. Bitte einfach den ganzen Thread lesen, bevor man postet.

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 14:37:55 Uhr:


Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Unter Punkt 3.2 im ADAC Mustervertrag steht tatsächlich: Soweit ihm bekannt.

Steht sogar noch auf Seite 1.

Seitdem besteht keine Veranlassung mehr, anderweitige Sachverhalte zu diskutieren. Zumal auch dazu schon alles auf Seite 1 gesagt war.

Zitat:

@porks schrieb am 5. Juni 2022 um 09:02:28 Uhr:


Klar wenn klar gesagt wurde , dass die Km nicht passen müssen.Ist der Verkäufer raus aber so Dinger wie Abgelesen Km usw Nein das ist nicht rechtens .

Doch, das ist rechtens.

Die vereinbarte Eigenschaft ist schlicht: Laut Tacho hat das Auto X-KM. Und der Verkäufer hat keine Kenntnis, dass dies falsch ist.

Ich stehe als Verkäufer nicht für Schweinereien eines Vorbesitzers ein, dementsprechend sichere ich nur Dinge zu, die ich auch besten Gewissens zusichern kann.

Zitat:

@porks schrieb am 5. Juni 2022 um 09:02:28 Uhr:


Wenn mit mir das einer machen würde steht die Kiste vor seiner Tür und das Geld gibt es und da bracht es dann kein Gericht .

Aha. Weil Du dich demnach strafbar machen würdest, um deine gedachten aber nicht existenten Rechte durchtzusetzen? Na herzlichen Glückwunsch. Oder wie darf man deinen Beitrag verstehen?

Als Verkäufer gilt bei solchen Mitbürgern https://www.youtube.com/watch?v=PNjG22Gbo6U

Zitat:

@ixtra schrieb am 7. Juni 2022 um 16:27:44 Uhr:



Zitat:

@Italo001 schrieb am 7. Juni 2022 um 15:46:58 Uhr:


Hat er aber:

Nein. Bitte einfach den ganzen Thread lesen, bevor man postet.

Zitat:

@ixtra schrieb am 7. Juni 2022 um 16:27:44 Uhr:



Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 14:37:55 Uhr:


Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Unter Punkt 3.2 im ADAC Mustervertrag steht tatsächlich: Soweit ihm bekannt.

Steht sogar noch auf Seite 1.

Seitdem besteht keine Veranlassung mehr, anderweitige Sachverhalte zu diskutieren. Zumal auch dazu schon alles auf Seite 1 gesagt war.

Ohne den gesamten Vertrag sagt der Passus für mich nichts aus. Das kann sich ja auch nur auf die zugesicherte Unfallfreiheit während seines Besitzes sein. Das ist komplett aus dem Zummenhang rauskopiert. Ohne das vorherige Teile zu kennen, bedeutete das Zitat nicht viel.

@Italo001

Der ADAC Mustervertrag gibt aber nicht mehr her.

Zum Kilometerstand steht wie gesagt: soweit ihm bekannt.

Und zu Unfallschäden sagt der Mustervertrag lediglich dass das Auto während meines Besitzes keinen Unfall hatte.

Screenshot_20220607-194131.png

Na dann sieht es gut aus. Das war Punkt 2.4.

2.4 ist gemeint ...

Ich habe fälschlicherweise eine ältere Version des Mustervertrags hochgeladen.
Bei meinem Kaufvertrag ist Punkt 2.4 Stand 2019 als 3.4 aufgeführt.

Bei dem Vertrag den ich mit dem Käufer vor 4 Wochen abgeschlossen habe ist die Angabe zum Kilometerstand ebenfalls Punkt 3.4. Stand 2022.

Den Vertrag hat mir der Käufer sogar selbst vorgelegt weil ich gesagt habe dass mein Drucker nicht funktioniert.

Der Wortlaut ist der selbe:" soweit ihm bekannt ".

Zitat:

@Italo001 schrieb am 7. Juni 2022 um 17:45:59 Uhr:



Ohne den gesamten Vertrag sagt der Passus für mich nichts aus. Das kann sich ja auch nur auf die zugesicherte Unfallfreiheit während seines Besitzes sein. Das ist komplett aus dem Zummenhang rauskopiert. Ohne das vorherige Teile zu kennen, bedeutete das Zitat nicht viel.

Weil der TE in einer Diskussion über die Zusicherung der Laufleistung plötzlich zitiert, was im Vertrag zum Thema Unfallfreiheit steht?

Vielleicht ging es ja auch um die Heringspopulation in der Nordsee. Ist zwar komplett abwegig, aber man kann ja nie wissen.

Anstatt wild zu mutmaßen, hätte man

1. Das ganz ganz naheliegende annehmen
2. Den TE nochmal um Klarstellung bitten
3. auch einfach den aktuellen ADAC-Kaufvertrag anschauen können,

https://assets.adac.de/.../kaufvertrag-privat-an-privat_gbsh2r.pdf

All das hätte weniger Zeit benötigt, als einen Beitrag zu einem Sachverhalt zu verfassen, der überhaupt nicht vorliegt.

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