Käufer unterstellt Tachomanipulation
Hallo,
habe vor ein paar Tagen einen BMW mit etwas über 200k auf dem Tacho verkauft.
Alles mit Mustervertrag in welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Jetzt ruft der Käufer an und sagt dass das Auto mindestens 300kk gelaufen ist und ob ich den Tacho manipuliert habe.
Das habe ich natürlich verneint weil ich selbst das Auto letztes Jahr mit ungefähr 6k weniger gekauft habe und der Kilometerstand vom Verkäufer im Vertrag schriftlich festgehalten wurde.
Der Käufer sagt daß er jetzt erstmal Anzeige bei der Polizei erstatten möchte.
Ich habe ihm alles Gute gewünscht.
Wie hättet ihr reagiert?
Vielen Dank im voraus
52 Antworten
Zitat:
@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 14:37:55 Uhr:
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Unter Punkt 3.2 im ADAC Mustervertrag steht tatsächlich: Soweit ihm bekannt.
Dann ist es kein Thema, mit dem Du dich weiter befassen musst.
Wenn der Käufer des Fahrzeugs die Tachomanipulation nicht nachweisen kann, hat er sowieso schlechte Karten.
Zitat:
@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 14:37:55 Uhr:
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Unter Punkt 3.2 im ADAC Mustervertrag steht tatsächlich: Soweit ihm bekannt.
Na dann, Nummer blockieren und schöne Pfingsten.
6. Hand und 200.000 km gelaufen......da wird es wohl nicht um eine hohe Summe gehen. Ob der Käufer dafür vor Gericht zieht....ich vermute nicht.
Ähnliche Themen
Nun eine Manipulation ist wohl nicht so schwierig nachzuvollziehen. In System steht immer noch die korrekte Laufleistung, auch wenn im Tacho was anderes steht. Immerhin wird durch die Angabe der Tachoanzeige suggeriert der Wagen ist tatsächlich diese km gelaufen. Sollte der Wagen durch eine Tachomanipulation einen wesentlich höheren km Stand haben als angegeben, hat der Wagen nicht im Kaufvertrag zugesicherten Zustand. Ich unterstelle dem Verkäufer jetzt nicht unter, das er das war, das kann im Vorfeld schon passiert sein, er hätte das dann das gleiche Recht.
Wenn es sich um eine nachweislich Tachmanipulation handelt kann es schon sein das der Käufer ein Wandlungsrecht hat.
Hi
Wandlungsrecht so sehen es auch viele Gerichte.
Wenn nachgewiesen wurde , dass am Km Stand was nicht stimmt (Nachweis oft einfach Historie des Wagens)hat meistens der letzte Verkäufer Pech .Wenn er nicht klar darauf hingewiesen hat , das die Km nicht stimmen könnten.
Es ist halt nun ausschlagen für den Verkauf /Preis und halt für den Kauf .
Und da kann es schlecht laufen wenn es vor Gericht geht .
Überlege doch selbst mal würdest du einen Wagen kaufen wenn der Verkäufer sagt/schreibt oh KM können viel höher sein als auf dem Tacho.
Als Käufer sagt man sich ja der Wagen sollte ca .. Km haben und dann ca das kosten .Dann Suche ich nach für mich passenden Wagen. Und wenn das nicht passt schreibe ich den nicht an und so ist es später genauso ich wollte den wagen mit den Eigenschaften und nicht einen mit .. mehr KM .
Also entweder geht der Preis runter oder ich stelle dem Verkäufer die Kiste vor die Tür .
Wenn mit mir das einer machen würde steht die Kiste vor seiner Tür und das Geld gibt es und da bracht es dann kein Gericht .
Klar wenn klar gesagt wurde , dass die Km nicht passen müssen.Ist der Verkäufer raus aber so Dinger wie Abgelesen Km usw Nein das ist nicht rechtens .Wenn das so wäre machen das ja alles(schon zu viele) und dann würde jeder schreiben 15 Jahre altes Auto mit Abgelesen 5000km
Das würde nach eurer Auffassung ja bedeuten, das jeder Gebrauchtwagen- Verkäufer
vor dem Verkauf sich sicher sein muss das der angegebene Kilometerstand auch der Wahrheit entspricht.
Wie soll das funktionieren?
Soll ich vorm Verkauf zum Vertragshändler und mir die Laufleistung auf dem Tacho bestätigen lassen?
Das ist doch weltfremd.
Das Fahrzeug ist 16 Jahre alt ,6.Hand und hat etwas über 200Tkm gelaufen.
Aus dem Grund steht in den vorgefertigten Kaufverträgen auch "abgelesener km stand"
Und wer manipuliert, der macht das nicht nur im KI sondern allen STG , wo der km stand hinterlegt ist.
Selbst wenn der private Verkäufer nicht "abgelesen" sondern nur "km" hineinschreibt, kann ich mir nicht vorstellen,dass sich ein Käufer vor Gericht auf eine zugesicherte Eigenschaft berufen kann.
Als Laie hat man vor Gericht einen viel größeren Spielraum. Dann müsste eher nachgewiesen werden, dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte.
Hi
ist doch so einfach als Laie
Einfach im Kaufvertrag schreiben Wir (Käufer +Verkäufer) haben auf dem Tacho .. km abgelesen und ich/Verkäufer übernehme keine Haftung falls der Wagen doch mehr km gelaufen ist .
Dann sind beide Vertragsparteien damit einverstanden.
Keine Diskussion usw. danach mehr wenn es so im Vertrag steht. Oder man schreibt die KM sind nicht Vertragsbestandteil weil diese nicht genau belegbar sind somit sind diese kein zugesicherter Bestandteil des Vertrages.
Jeder Richter gibt dem Geschädigten sein Recht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich als Verkäufer muss mich vergewissern, das Hier nichts manipuliert worden ist. Klingt blöd, war aber in einem ähnlichen Fall so. Deshalb verkaufe ich meine alten Karren nur noch an den Verwerter. Da hab ich Ruhe.
Wie soll ich mich als Verkäufer vergewissern dass der Kilometerstand nicht manipuliert wurde?
Als Otto-Normal-Verbraucher habe ich doch gar nicht die Möglichkeit.
Ich besitze weder das technische Wissen noch das Equipment um eine mögliche Manipulation aufzudecken.
Deswegen steht im Vertrag ja auch unter Punkt 3.2 : Soweit ihm bekannt.
Zitat:
@micha6374 schrieb am 5. Juni 2022 um 11:42:45 Uhr:
Jeder Richter gibt dem Geschädigten sein Recht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich als Verkäufer muss mich vergewissern, das Hier nichts manipuliert worden ist. Klingt blöd, war aber in einem ähnlichen Fall so.
Das ist schlicht falsch. Und zwar alles.
Zitat:
@AvensisDCAT schrieb am 5. Juni 2022 um 09:54:26 Uhr:
@porks
@Italo001Das würde nach eurer Auffassung ja bedeuten, das jeder Gebrauchtwagen- Verkäufer
vor dem Verkauf sich sicher sein muss das der angegebene Kilometerstand auch der Wahrheit entspricht.Wie soll das funktionieren?
Soll ich vorm Verkauf zum Vertragshändler und mir die Laufleistung auf dem Tacho bestätigen lassen?
Das ist doch weltfremd.
Das Fahrzeug ist 16 Jahre alt ,6.Hand und hat etwas über 200Tkm gelaufen.
Entschuldige aber jeder .Käufer kann ja nicht das Risiko tragen von verdeckter Manipulation, bzw krimineller Machenschaften. Den Km Stand sollte jede Werkstatt im System auslesen können. Wie sagt man Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ist fast genau so, wenn man den Wagen als unfallfrei verkauft und es stellt sich heraus der Wagen ist nicht unfallfrei, geschehen im Besitz eines Vorbesitzer.