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Käufer meldet nicht um

Themenstarteram 27. August 2015 um 12:29

hallo,

ich habe am 15.07.15 -zum ersten mal- einen gebrauchtwagen verkauft, den beitrag bei meiner autoversicherung hatte ich bis jahresende im voraus bezahlt.

noch am gleichen tag meldete ich der zulassungsstelle UND der versicherung (ADAC) den verkauf, mit den ganzen daten von käufer u. verkäufer inkl. adressen, personalausweisnummern u. unterschriften.

um an die gezahlten versicherungsbeträge zu kommen benötigt die versicherung die bescheiniung der kfz meldestelle über die abmeldung, diese teilt mir nun mit, dass der wagen zwar von mir abgemeldet aber immer noch nicht vom nehen halter angemeldet wurde u. man würde erst nach der neuanmeldung dies der versicherung mitteilen.

ich erreiche den käufer nicht telefonisch.

was soll ich nun tun? gibt es eine frist bis wann man nach einem kauf den wagen angemeldet haben muss? warum macht die kfz meldestelle denn MIR schwierigkeiten? es geht MIR doch nur um die abmeldebestätigung u. das ist doch nachweislich erfolgt.

mich ärgert dass ich nun allen hinterherlaufen muss.

wie würdet ihr euch verhalten?

grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hallo500 schrieb am 27. August 2015 um 16:50:31 Uhr:

...so konnte es jetzt klären u. sorry, teilw. schreibt ihr hier einfach müll u. schwachsinn, wenn ihr keine AW wisst dann schreibt doch nix anstatt die leute zu verwirren....

tschö ihr arschgeigen!

Du bist ja mal drauf. Du musst schon richtige Infos geben, dann klappt es auch mit einer Antwort.

Ich gehe nämlich stark davon aus, dass du das Fahrzeug nicht abgemeldet verkauft hast. Du hast lediglich Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informiert. Wenn der Köufer dann nicht ummeldet hast du halt ein Problem. Dies hättest du umgehen können, wenn du eine Veräusserungsanzeige zusätzlich zum Kaufvertrag gemacht hättest. Mit dieser geht das an der Zulassungsstelle seinen Weg, mit einem Kaufvertrag nun mal nicht.

Deine Beleidigungen kannst du dir dann auch sparen.

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Was ist denn das für eine Zulassungsstelle? Wenn ich es richtig verstanden habe hast Du das Auto vor Übergabe an den Käufer stillgelegt ?

Wo ist es denn verkauft worden bzw. wo möchte der Käufer den Ummelden?

In Berlin gibt es ja da einige Probleme und man kommt einen Termin erst in Monaten.

Hast du schon mal den Käufer angerufen wie er reagiert?

MfG

Mike

am 27. August 2015 um 12:34

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 27. August 2015 um 14:33:08 Uhr:

Was ist denn das für eine Zulassungsstelle? Wenn ich es richtig verstanden habe hast Du das Auto vor Übergabe an den Käufer stillgelegt ?

Nö hat er nicht, er hat lediglich die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert.

am 27. August 2015 um 12:35

Zitat:

@e30lion schrieb am 27. August 2015 um 14:33:55 Uhr:

Wo ist es denn verkauft worden bzw. wo möchte der Käufer den Ummelden?

In Berlin gibt es ja da einige Probleme und man kommt einen Termin erst in Monaten.

Hast du schon mal den Käufer angerufen wie er reagiert?

MfG

Mike

er schreibt:

Zitat:

ich erreiche den käufer nicht telefonisch.

Dann selbst schuld und nun hat er das gerenne!

Aus diesem Grund übergebe ich Auto grundsätzlich nur abgemeldet, egal was für Bekundungen der Käufer mir macht. Abmelden, Schilder ab und fertig. Habt ihr denn einen Vertrag gemacht? Da steht ja drin, dass er das Auto abmelden muss.

Themenstarteram 27. August 2015 um 13:34

...was heisst denn "selbst schuld"?

ich gehe doch davon aus dass ein käufer den wagen ummeldet...

mir isses auch wurscht ob er das macht oder nicht, ich hab den wagen ja abgemeldet, es geht darum dass die kfz meldestelle diese abmeldung nicht weiterleitet u. dies von der ummeldung abhängig macht, das verstehe ich nicht.

Das verstehe ich auch nicht. Auch die normale Abmeldung muss der Versicherung von der Zulassungsstelle gemeldet werden. Ist eigentlich auch Standard, denn die früher üblichen Abmeldebescheinigungen, die man dann an die Versicherung weiter leiten musste, gibt es ja nicht mehr.

Was macht die Zulassungsstelle denn, wenn das Auto in Polen neu angemeldet wird? Da erhält sie nicht einmal eine Nachricht drüber.

Vielleicht mal mit einem anderen Mitarbeiter der Zulassungsstelle sprechen oder bitten, dir eine Abmeldebestätigung auszustellen, die du dann selbst weiterleitest.

Du wirst in den nächsten Tagen/Wochen aber auch Post vom Hauotzollamt bekommen - wegen der Kfz.Steuer, die bekommst du ja anteilig erstattet. Vielleicht reicht der Versicherung da eine Kopie von.

Zitat:

@hallo500 schrieb am 27. August 2015 um 15:34:14 Uhr:

...was heisst denn "selbst schuld"?

ich gehe doch davon aus dass ein käufer den wagen ummeldet...

mir isses auch wurscht ob er das macht oder nicht, ich hab den wagen ja abgemeldet, es geht darum dass die kfz meldestelle diese abmeldung nicht weiterleitet u. dies von der ummeldung abhängig macht, das verstehe ich nicht.

Wovon du ausgehst ist ziemlich egal.

Du, hast vor Fahrzeugübergabe für das Fahrzeug vermutlich keine Außerbetriebsetzung vorgenommen.

Eine Mitteilung über den Verkauf, an die Zulassungsstelle und die Versicherung, ist zwar auch erforderlich, aber etwas ganz anderes.

Wenn ich hier nichts überlesen habe, dann hat der TE das KFZ nicht abgemeldet sondern nur eine Meldung über den Verkauf an die Zulassungsstelle geschickt.

D.h. das KFZ ist nicht abgemeldet und der Käufer fährt fröhlich mit dem auf den TE angemeldeten Fahrzeug durch die Gegend. Die Versicherung läuft natürlich auch weiter.

TE wenn du den Käufer nicht per Telefon erreichen kannst, dann statte ihm einen Besuch ab. Im Besitz der Adresse solltest du ja sein.

Der Verkäufer kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Der Vertrag geht auf den Käufer über. Nur er kann den Vertrag kündigen. z.B. dadurch, dass er eine neue eVB vorlegt.

O.

Das Thema hatten wir schon zigmal.

Der TE sollte die SuFu benutzen und den Begriff "Käufer meldet nicht ab" oder ähnliches eingeben.

Themenstarteram 27. August 2015 um 14:50

...so konnte es jetzt klären u. sorry, teilw. schreibt ihr hier einfach müll u. schwachsinn, wenn ihr keine AW wisst dann schreibt doch nix anstatt die leute zu verwirren....

tschö ihr arschgeigen!

Wenn er das auto abgemeldet verkauft hat meldet dies eigentlich immer die Zulassungsstelle an die Versicherung und Finanzamt! Warum das hier nicht passiert ist mir ein Rätsel! Der Te sollte mal klar sagen ob das auto bei verkauf abgemeldet War oder nicht!

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