Käufer meldet nicht um

hallo,

ich habe am 15.07.15 -zum ersten mal- einen gebrauchtwagen verkauft, den beitrag bei meiner autoversicherung hatte ich bis jahresende im voraus bezahlt.

noch am gleichen tag meldete ich der zulassungsstelle UND der versicherung (ADAC) den verkauf, mit den ganzen daten von käufer u. verkäufer inkl. adressen, personalausweisnummern u. unterschriften.

um an die gezahlten versicherungsbeträge zu kommen benötigt die versicherung die bescheiniung der kfz meldestelle über die abmeldung, diese teilt mir nun mit, dass der wagen zwar von mir abgemeldet aber immer noch nicht vom nehen halter angemeldet wurde u. man würde erst nach der neuanmeldung dies der versicherung mitteilen.

ich erreiche den käufer nicht telefonisch.

was soll ich nun tun? gibt es eine frist bis wann man nach einem kauf den wagen angemeldet haben muss? warum macht die kfz meldestelle denn MIR schwierigkeiten? es geht MIR doch nur um die abmeldebestätigung u. das ist doch nachweislich erfolgt.

mich ärgert dass ich nun allen hinterherlaufen muss.

wie würdet ihr euch verhalten?

grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hallo500 schrieb am 27. August 2015 um 16:50:31 Uhr:


...so konnte es jetzt klären u. sorry, teilw. schreibt ihr hier einfach müll u. schwachsinn, wenn ihr keine AW wisst dann schreibt doch nix anstatt die leute zu verwirren....

tschö ihr arschgeigen!

Du bist ja mal drauf. Du musst schon richtige Infos geben, dann klappt es auch mit einer Antwort.

Ich gehe nämlich stark davon aus, dass du das Fahrzeug nicht abgemeldet verkauft hast. Du hast lediglich Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informiert. Wenn der Köufer dann nicht ummeldet hast du halt ein Problem. Dies hättest du umgehen können, wenn du eine Veräusserungsanzeige zusätzlich zum Kaufvertrag gemacht hättest. Mit dieser geht das an der Zulassungsstelle seinen Weg, mit einem Kaufvertrag nun mal nicht.

Deine Beleidigungen kannst du dir dann auch sparen.

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Dann kläre uns doch bitte auf, wenn du so schlau bist.
Der einzige der Müll schreibt bist du und unterste Schublade noch dazu.

bommel vergiss es. Der TE hat jetzt wohl erst begriffen was er falsch gemacht bzw. welches Risiko er eingegangen ist. Jetzt schmollt er.

So schonmal nicht kollege! Mach klare Aussagen und alles ist für viele leichter zuantworten als in der Glaskugel zusuchen! P.s Gab vor kurzen einen Beitrag wo eine junge Frau einen ford angemeldet verkauft hat und dieser wurde auch nicht umgemeldet und das auto War auch nicht am Wohnort des Käufers vorzufinden! Eine Abmeldung War ohne Kennzeichen nicht möglich!

Zitat:

@hallo500 schrieb am 27. August 2015 um 16:50:31 Uhr:


...so konnte es jetzt klären u. sorry, teilw. schreibt ihr hier einfach müll u. schwachsinn, wenn ihr keine AW wisst dann schreibt doch nix anstatt die leute zu verwirren....

tschö ihr arschgeigen!

Du bist ja mal drauf. Du musst schon richtige Infos geben, dann klappt es auch mit einer Antwort.

Ich gehe nämlich stark davon aus, dass du das Fahrzeug nicht abgemeldet verkauft hast. Du hast lediglich Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informiert. Wenn der Köufer dann nicht ummeldet hast du halt ein Problem. Dies hättest du umgehen können, wenn du eine Veräusserungsanzeige zusätzlich zum Kaufvertrag gemacht hättest. Mit dieser geht das an der Zulassungsstelle seinen Weg, mit einem Kaufvertrag nun mal nicht.

Deine Beleidigungen kannst du dir dann auch sparen.

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Zitat:

@hallo500 schrieb am 27. August 2015 um 14:29:15 Uhr:


... diese teilt mir nun mit, dass der wagen zwar von mir abgemeldet aber immer noch nicht vom nehen halter angemeldet wurde ...

Warst Du mit Deinem Wagen bzw. den Nummernschildern bei der Zulassungstelle und

hast den Wagen abgemeldet?

Wurden die Landkreissiegel vom Nummernschild gekratzt?

Hast Du diesen Abmeldevorgang bezahlt?

Der Zulassungsstelle & Versicherung mitteilen, daß ein Wagen verkauft wurde,
ist nicht "abmelden" wie Vater Staat, KFZ Versicherungen und die meisten von uns es hier verstehen.

Eine Verpflichtung einen gekauften, abgemeldeten Wagen sofort wieder anzumelden
gibt es nicht, was wenn ich Aktionskünstler bin und ein Kunstobjekt von mache?
Oder banalerweise Pole bin und den Wagen in Polen anmelde (oder Sibirien)?
Auch dann erhält enie deutsche Zulassungsstelle keine Information über diesen Hergang.

Sollten unsere Mutmassungen stimmen hilft googel unter
" Käufer meldet nicht ab" mit unzähligen, teils tragischen Fallbeispielen.

(illegaler) Praxistip wenn Du weißt wo der Wagen steht:
Nachts Hinfahren, Landkreissiegel abkratzen, anonyme Meldung an Ordnungsamt/Polizei
das da ein abgemeldeter Wagen im öffentlichen Verkehrsraum rumsteht.

Das ist ja echt nett von Ihm... Ich habe das hier durchgelesen und fand die Antworten gar nicht so schlimm, es wurden auch immer Rückfragen gestellt.. Naja kann man auch nichts machen...

Zitat:

@onzlaught schrieb am 28. August 2015 um 07:48:50 Uhr:



Zitat:

(illegaler) Praxistip wenn Du weißt wo der Wagen steht:
Nachts Hinfahren, Landkreissiegel abkratzen, anonyme Meldung an Ordnungsamt/Polizei
das da ein abgemeldeter Wagen im öffentlichen Verkehrsraum rumsteht.

Und wer bekommt dann wohl Post von der Behörde?

Zitat:

Und wer bekommt dann wohl Post von der Behörde?

Kopie vom Kaufvertrag dran und zurück,

aber der Wagen wird nicht mehr bewegt.

Da sich der TE hier dann ja auch recht unhöflich verabschiedet hat, schließe ich denn hier.

Grüße Steini

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