Käufer meldet Auto nicht wie vereinbart ab
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Fahrzeug verkauft. Kaufvertrag ist vorhanden. Ich habe den Personalausweis des Käufers fotografiert, als dieser auf Probefahrt war. Dieser wirkte seriös.
Käufer müsste den Wagen innerhalb von 3 Tagen abmelden lt. Vertrag. Nun meldet dieser sich nicht mehr, fraglich ob ich den nochmals erreiche.
Versicherung und Zulassungsstelle habe ich bereits am Tag des Verkaufs über die Veräußerung informiert. Die Versicherung beendigte den Vertrag am nächsten Tag.
Angenommen, ich erreiche den Käufer nicht mehr. Wie gehe ich vor?
Strafanzeige? Ausweis ist ja vorhanden (falls dieser überhaupt echt ist...)
Wie verhält es sich nun, falls der Käufer einen Unfall baut? Die Versicherung ist ja beendigt.
Bisher habe ich immer abgemeldet verkauft - hätte das wohl beibehalten sollen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kiseku schrieb am 10. September 2019 um 08:41:01 Uhr:
... was ich zudem nicht verstehe, zur UMMELDUNG muss doch der bisherige Halter mit zum Amt kommen?! Hast du den Wagen inkl. Verkehrszeichen und weiteren "rechten" zur eigenständigen um/Abmeldung verkauft oder wie ?
Seit wann denn das?
32 Antworten
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 4. Oktober 2020 um 21:02:21 Uhr:
Und die Plaketten hast du vorsorglich schon vorher abgekratzt, um an die Codes zu kommen?
Exakt. Die Codes hole ich mir von der Zulassungbescheinigung Teil I. Dazu muss ich den Code von der Plakette notieren. Da sehe ich noch ein Problem....
Die ZB 1 musst Du dem Käufer mitgeben. Und zwar unbeschädigt!
Wie willst Du also dann an den Code kommen.
Wenn der K.nicht komplett ahnungslos ist, merkt er das vorher falls Du den Code auf der ZB 1 freigelegt hast.
Von den Siegeln auf dem KZ ganz zu schweigen...
Also: entwederman hat viel Geduld oder macht nen extra guten Preis, dann kann man die Karregut abgemeldet verkaufen oder man will das Ding schnell und nicht ganz gratis weiterhaben, dann klappts einfach besser wenn noch zugelassen.
Ist meine Erfahrung...
Ich sehe schon, dass hier praktisch unlösbare Probleme entstehen.
Deshalb die saubere Variante:
„§ 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz
....
4) Wird ein inländisches Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und werden dabei die diesbezügliche Änderung im Fahrzeugschein und die Entstempelung des Kennzeichens an verschiedenen Tagen vorgenommen, so ist der letzte Tag maßgebend. Die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde kann für die Beendigung der Steuerpflicht einen früheren Zeitpunkt zugrunde legen, wenn der Steuerschuldner glaubhaft macht, dass das Fahrzeug seit dem früheren Zeitpunkt nicht benutzt worden ist und dass er die Abmeldung des Fahrzeugs nicht schuldhaft verzögert hat.“
Also genügt es, der Steuerbehörde den Kaufvertrag vorzulegen, in dem der Übergabezeitpunkt und Aushändigung der Papier sowie Abmeldepflicht steht. Das ist die einzige Möglichkeit, von der KFZ-Steuer befreit zu werden. Diesen Weg muss man auch nutzen, wenn einem das Fzg gestohlen wurde.