Käufer meldet Auto nicht ab - Schadensersatz fordern
Hallo zusammen,
vllt hatte jemand schon so einen Fall.
Ich habe am 01.10 mein Auto verkauft und im Kaufvertrag vermerkt, dass das Auto zwingend am nächsten Tag umgemeldet werden muss.
Nun ist das nicht passiert, Käufer erreiche ich nicht.
Habe inzwischen den Vertrag an Versicherung und Zulassungsstelle geschickt, diese sind dran den Fall zu bearbeiten.
Wenn nun das KFZ zwangsabgemeldet wird, kann ich die Versicherungssumme und Steuer für einen Monat vom Käufer zurückfordern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@3barLadedruck schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:19:58 Uhr:
Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!
Sorry der musste sein...
Klar, weil im Sack Kartoffel eine faul sein kann, sollte man vorsichtshalber Kartoffeln einzeln kaufen.....
29 Antworten
Zitat:
@3barLadedruck schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:19:58 Uhr:
Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!
Sorry der musste sein...
Brauchst Dich ned entschuldigen. Jeder macht so wie er meint....
Ich hab letztens am 26.09.20 ein Motorrad angemeldet verkauft an einen netten Polen, der 16 Jahre hier gearbeitet hat und seine Wohnung hier bereits aufgelöst hat und die Maschine mit nach Polen nehmen will.
Ausweis Polnisch, Wohnsitz in Polen eingetragen....
Maschine haben wir fürs 1. eingelagert in Lagerraum seines Schwagers.
Käufer hat keinen Motorrad FS und will diesen auch erst im Frühjahr in Polen machen.
Bin jetzt auch gespannt ob ich da nicht zu vertrauensselig war und dann im April plötzlich die Steuer von meinem Konto abgebucht wird.
Moped hatte Saisonkennzeichen 04 -09. Von daher nicht schlimm den wegen 4 Tagen Steuer in 2020.
Versicherung ist auch schon Schluss Abgerechnet.
Habe natürlich Versicherung und Zul.stelle sofort vom Verkauf informiert.
Sollte tatsächlich im April was kommen bezgl.Steuer, werde ich hier berichten und zukünftig auch zu der
"Immer nur abgemeldet verkaufen' Fraktion übertreten. 🙂
Bisher hab ich nämlich stets für angemeldet verkaufen plädiert.
Zitat:
@darksplinter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:24:09 Uhr:
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:21:37 Uhr:
Wie kann man eigentlich überhaupt davon Kenntnis erhalten ob der Käufer mittlerweile umgemeldet hat oder nicht?
Die einzige Möglichkeit die mir einfällt ist, wenn die Steuerrückerstattung vom Zollamt oder Finanzamt aufs eigene Konto gebucht wird.
Alle anderen Anfragen dürften am Datenschutz scheitern, oder nicht?Hab bei der Zulassungsstelle angerufen. Die haben mir die Info gegeben.
War der Käufer aus dem gleichen Zul.bezirk wie Du?
Wenn er woanders wohnt und dort umgemeldet hat, weiß das deine örtliche Zul.stelle überhaupt?
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:37:18 Uhr:
Zitat:
@darksplinter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:24:09 Uhr:
Hab bei der Zulassungsstelle angerufen. Die haben mir die Info gegeben.
War der Käufer aus dem gleichen Zul.bezirk wie Du?
Wenn er woanders wohnt und dort umgemeldet hat, weiß das deine örtliche Zul.stelle überhaupt?
Ist aus einem anderen Bezirk.
Aber meine Zulassungsstelle konnte mir sagen, dass das Auto noch auf mich angemeldet ist.
Das heißt, dass es nicht umgemeldet wurde. Würde sonst im System auftauchen
Zitat:
@darksplinter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:24:50 Uhr:
Zitat:
@3barLadedruck schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:19:58 Uhr:
Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!
Sorry der musste sein...Dachte ich wäre mit ausweisnummer und Vermerk auf vertrag safe... falsch gedacht
Nee, hast schon soweit alles richtig gemacht und wenn Du Deine Versicherung über den Verkauf informiert hast, zahlst Du auch nicht länger wie nötig.
Bliebe also nur die Steuer...
Nach Deiner Schilderung mit dem Geld zuwenig gegeben und verzählt, könnte ich mir vorstellen daß Du an einen Autohändler inkognito verkauft hast.
Der lässt Dein Auto noch angemeldet um es so leichter, mit Preisaufschlag versteht sich, weiter verkaufen zu können.
An so eine Type bin ich vor 20 Jahren auchmal geraten.
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Zitat:
@olli4321 schrieb am 26. Oktober 2020 um 16:03:52 Uhr:
hinfahren und Kennzeichen abschrauben
Wäre ne Idee.. sind aber knapp 350km eine Strecke
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:51:54 Uhr:
Zitat:
@darksplinter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:24:50 Uhr:
Dachte ich wäre mit ausweisnummer und Vermerk auf vertrag safe... falsch gedacht
Nee, hast schon soweit alles richtig gemacht und wenn Du Deine Versicherung über den Verkauf informiert hast, zahlst Du auch nicht länger wie nötig.
Bliebe also nur die Steuer...
Nach Deiner Schilderung mit dem Geld zuwenig gegeben und verzählt, könnte ich mir vorstellen daß Du an einen Autohändler inkognito verkauft hast.
Der lässt Dein Auto noch angemeldet um es so leichter, mit Preisaufschlag versteht sich, weiter verkaufen zu können.
An so eine Type bin ich vor 20 Jahren auchmal geraten.
Aber daraus lernt man... immer doppelt und dreifach kontrollieren.
ich vereinbare für solche Fälle eine Schadenersatzpauschale von 40.- € pro Tag im Vertrag. Dann lohnt es sich wenigstens, den Anspruch geltend zu machen.
Zitat:
@olli4321 schrieb am 26. Oktober 2020 um 16:03:52 Uhr:
hinfahren und Kennzeichen abschrauben
Totaler Quatsch und strafbare Handlung noch dazu...
Konsequenz: dann kann erst recht keiner mehr abmelden.
Der Verkäufer hat die Papier nicht die es zum Abmelden braucht,
Der Käufer nicht mehr die Kennzeichen die es genauso braucht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Oktober 2020 um 16:54:45 Uhr:
ich vereinbare für solche Fälle eine Schadenersatzpauschale von 40.- € pro Tag im Vertrag. Dann lohnt es sich wenigstens, den Anspruch geltend zu machen.
Ob das mit der Pauschale so vor Gericht durchsetzbar ist?
Bei Schadenersatz kann man ja nur das geltend machen, was einem tatsächlich, nachweisbar an Schaden entstanden ist. Hier in dem Fall wird es am Ende nur die Steuer sein und das auch nur für ein paar Wochen. Die Versicherung rechnet in der Regel Tagesgenau nach Verkaufsdatum ab. Weitere Kosten entstehen nicht. ggf nimmt die Zulassungsstelle eine Gebühr für die Zwangsstillegung, die kann man aber, falls die einem überhaubt in Rechnung gestellt werden sollte, auch beim Käufer einfordern. Das wars dann aber auch schon.
Ist schon ein paar Jahre her, da hat mein Schwiegervater sein Auto - es ging um über 10.000 Euro - an einen aus Ungarn verkauft. Die angegebene Adresse in München war ein kleines Mietshaus mit zig Namensschilder, seins war nicht dabei. Ich hatte damals Zulassungsstelle und Versicherung via Fax informiert. Das war überhaupt kein Problem. Stillgelegt wurde zum Kaufdatum. Es gibt keinen Grund sich aufzuregen.
Ich kann schon verstehen, das es den TE etwas wurmt mit dem Geld und dem verzögern der ummeldung aber rechtlich wird da nix zu machen sein und Schadenersatz ist nunmal Kostenerstattung und kein Reibach machen.
Und wer zu "blöd" ist ein paar Scheinchen zu zählen und dann noch ohne Zeugen einem fremden sein Auto verkauft ist es auch ein bischen selber Schuld.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 26. Oktober 2020 um 19:42:26 Uhr:
Ich kann schon verstehen, das es den TE etwas wurmt mit dem Geld und dem verzögern der ummeldung aber rechtlich wird da nix zu machen sein und Schadenersatz ist nunmal Kostenerstattung und kein Reibach machen.Und wer zu "blöd" ist ein paar Scheinchen zu zählen und dann noch ohne Zeugen einem fremden sein Auto verkauft ist es auch ein bischen selber Schuld.
Naja, bei 18400 in Hunderter kann das schon passieren dass man sich um einen Hunderter verzählt.. blöd sein muss man da nicht für sein...
Und wie gesagt, mit ist das Geld egal. Nur wenn ich was machen kann würde ich das tun wollen.
Ich bin mit dem Käufer zum Sparkassenautomaten und er hat das Geld auf mein Konto eingezahlt. Dann gab es eine Quittung und so waren die 23.500 EUR (in Hundertern) bestätigt. Und dass der Automat sich verzählt - hoffe ich mal nicht ;-)
Zitat:
@darksplinter schrieb am 26. Oktober 2020 um 20:02:55 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 26. Oktober 2020 um 19:42:26 Uhr:
Ich kann schon verstehen, das es den TE etwas wurmt mit dem Geld und dem verzögern der ummeldung aber rechtlich wird da nix zu machen sein und Schadenersatz ist nunmal Kostenerstattung und kein Reibach machen.Und wer zu "blöd" ist ein paar Scheinchen zu zählen und dann noch ohne Zeugen einem fremden sein Auto verkauft ist es auch ein bischen selber Schuld.
Naja, bei 18400 in Hunderter kann das schon passieren dass man sich um einen Hunderter verzählt.. blöd sein muss man da nicht für sein...
Und wie gesagt, mit ist das Geld egal. Nur wenn ich was machen kann würde ich das tun wollen.
Klassischer "Trick": Den anderen unter (Zeit)druck setzten, der wird nervös und prompt verzählt er sich oder übersieht eine Klausel oder, oder, oder. Also IMMER mit Zeugen. Das machen Versicherungsfutzis genauso (Aber Frau X, das Angebot ist nur noch heute gültig bitte unterschreiben sie sofort, Sie haben ja Wiederrufsrecht (und ich hab meine Provision) )