ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Käufer meldet Auto nicht ab - Schadensersatz fordern

Käufer meldet Auto nicht ab - Schadensersatz fordern

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 9:25

Hallo zusammen,

vllt hatte jemand schon so einen Fall.

Ich habe am 01.10 mein Auto verkauft und im Kaufvertrag vermerkt, dass das Auto zwingend am nächsten Tag umgemeldet werden muss.

Nun ist das nicht passiert, Käufer erreiche ich nicht.

Habe inzwischen den Vertrag an Versicherung und Zulassungsstelle geschickt, diese sind dran den Fall zu bearbeiten.

Wenn nun das KFZ zwangsabgemeldet wird, kann ich die Versicherungssumme und Steuer für einen Monat vom Käufer zurückfordern?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@3barLadedruck schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:19:58 Uhr:

Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!

Sorry der musste sein...

Klar, weil im Sack Kartoffel eine faul sein kann, sollte man vorsichtshalber Kartoffeln einzeln kaufen.....

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

Ja du kannst es zurückfordern

Frage ist: lohnt sich das? Erstmsl abwarten was daraus wird. Der nächste Tag ist sowieso etwas unrealistisch. Gerade im Moment wo man für alles Termine benötigt.

Rechne mal aus was du für den Monat an Steuer und Versicherung zahlst?

Du kannst nur das fordern, was du verloren hast. Steuer und Versicherung wird nach Tagen abgerechnet. Also pauschal - 1 Monat - geht es nicht. Ich denke in der heutigen Lage man soll dem Käufer 2 Wochen Zeit geben das Auto ab- oder umzumelden. Sollte es noch länger dauern, hättest Du die Legitimation die extra Kosten zurück zu fordern - ob sich das aber lohnt?? Bei mir die fix Kosten (Steuer und Versicherung) pro Woche sind etwa 12 Euro....

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 9:52

Sind pro Tag 2,37€. Also Versicherung und Steuer zusammen.

Mir geht es nicht wirklich ums Geld sondern ums Prinzip, da der Käufer mich beim Verkauf betrogen hat. (Zu wenig Geld gegeben, ich hab mich verzählt, Vertrag unterschrieben, Geld nochmal nachgezählt und dann gemerkt dass was fehlt - er meinte ich würde was unterschlagen... hab aber keinen Beweis).

Wenn Ihr die Ummeldung im Kaufvertrag festgehalten habt ( egal nächster Tag oder zwei Stunden später) und er sich nicht daran hält, dann ist es Vertragsbruch. Du hast rechtlichen Anspruch!

Hast du denn die Ausweisdaten vom Käufer?

Ist er in Deutschland gemeldet?

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 10:06

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 26. Oktober 2020 um 10:59:43 Uhr:

Wenn Ihr die Ummeldung im Kaufvertrag festgehalten habt ( egal nächster Tag oder zwei Stunden später) und er sich nicht daran hält, dann ist es Vertragsbruch. Du hast rechtlichen Anspruch!

Hast du denn die Ausweisdaten vom Käufer?

Ist er in Deutschland gemeldet?

Hab die Ausweisnummer des deutschen Perso im Vertrag festgehalten.

So ganz stimmt die Aussage von Romandin nicht. Die Frist muß schon realistisch sein. 1 Tag ist, gerade aktuell nicht ein zuhalten. Da sind selbst Gerichte großzügiger.

Und wie gesagt: im Prinziep hast du Anspruch den tatsächlich nachweisbaren Schaden ein zu fordern.

Nur ist die Frage wieviel kannst du am Ende nachweisen und wieviel wird da von akzeptiert.

Sicherlich habe ich etwas übertrieben mit einem Tag.

Die Standartkaufverträge beinhalten eine Frist von einer Woche. Es ist aber nun schon mehr als drei Wochen vergangen.

Ich würde den Käufer erstmal mit einer Aufforderung schriftlich anschreiben und im zum letzten Mal eine Woche Frist gewähren. Sollte da keine Reaktion erfolgen, bleibt nur der rechtliche Schritt über.

So wie ich es verstanden habe sind die entsprechenden Behörden bereits involviert bezüglich. Zwangsummeldung.

Erstmal Luft holen .... Die Versicherung endet mit der erfolgten Mitteilung. Die Kfz-Steuerpflicht besteht ggf. sogar ein Jahr weiter. Die Steuer kann man vom Käufer einfordern.

Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!

Sorry der musste sein...

Wie kann man eigentlich überhaupt davon Kenntnis erhalten ob der Käufer mittlerweile umgemeldet hat oder nicht?

Die einzige Möglichkeit die mir einfällt ist, wenn die Steuerrückerstattung vom Zollamt oder Finanzamt aufs eigene Konto gebucht wird.

Alle anderen Anfragen dürften am Datenschutz scheitern, oder nicht?

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 14:24

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:21:37 Uhr:

Wie kann man eigentlich überhaupt davon Kenntnis erhalten ob der Käufer mittlerweile umgemeldet hat oder nicht?

Die einzige Möglichkeit die mir einfällt ist, wenn die Steuerrückerstattung vom Zollamt oder Finanzamt aufs eigene Konto gebucht wird.

Alle anderen Anfragen dürften am Datenschutz scheitern, oder nicht?

Hab bei der Zulassungsstelle angerufen. Die haben mir die Info gegeben.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 14:24

Zitat:

@3barLadedruck schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:19:58 Uhr:

Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!

Sorry der musste sein...

Dachte ich wäre mit ausweisnummer und Vermerk auf vertrag safe... falsch gedacht

Zitat:

@3barLadedruck schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:19:58 Uhr:

Deswegen wird nicht angemeldet verkauft!

Sorry der musste sein...

Klar, weil im Sack Kartoffel eine faul sein kann, sollte man vorsichtshalber Kartoffeln einzeln kaufen.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Käufer meldet Auto nicht ab - Schadensersatz fordern