Käufer macht Probleme nach Autokauf
Hilfe , mein Name ist Marlene ich habe vor ca 7 Wochen meinen Renault Megane Tce 130 mit LPG Anlage Bj 2010 Verkauft vor dem Verkauf wurden Bremsen komplett gemacht Reifen erneuert und neue Zündkerzen hat er auch bekommen . Auf Wunsch des Käufers wurde der Tüv auch erneuert . Nun zu meinem Problem ca. 2 Wochen nach dem Verkauf habe ich einen Anruf vom Käufer bekommen das er ein Problem mit dem Wagen hat und auch schon in einer Werkstatt war und das Die Reparatur 896 € kosten würde und die gerne von mir Bezahlt hätte (Auto ruckelt ,Ventilspiel) ich habe im klar gesagt das ich das nicht bezahle da die Sachmängelhaftung Ausgeschlossen wurde (ADAC Vertrag) nun war er beim Anwalt und in 2 Werkstätten die bestätigen das der Mangel nicht von Heute auf Morgen Auftritt . Bei uns lagen keine Probleme vor !!! Nun war ich auch beim Anwalt der hat uns zu einem Vergleich geraten also habe ich angeboten 400 € der Reparaturkosten zu übernehmen damit die Sache schnell vom Tisch ist natürlich hat er abgelehnt entweder Rückabwicklung des Kaufvertrags oder komplette Übernahme der Reparaturkosten . Da er eine Rechtsschutzversicherung hat und ich nicht habe ich jetzt Angst das wenn ich nicht einlenke und die Kosten bezahle ich nachher auf den Gerichtskosten usw. sitzen bleibe !!! Ich habe echt keine Ahnung was ich machen soll da ich auch nicht gerade viel Geld habe komme ich wirklich in eine schwierige Lage !!!
Ich hoffe Ihr habt ein paar Tip ´s für mich und bedanke mich im voraus !
LG Marlene
Beste Antwort im Thema
Was ist das denn für ein Anwalt, der bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung (ADAC-Vertrag) einen Vergleich vorschlägt. Das kommt ja einer Schuldanerkennung gleich.
Mit dem Angebot hat der Käufer jetzt wohl leider Futter für seine unberechtigte Forderung bekommen.
54 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 28. September 2016 um 11:42:04 Uhr:
Die Antwort an den Käufer bzw. Anwalt sollte schriftlich und mit Zustellnachweis erfolgen.
Was hast du denn davon?
Das bringt doch nur bei Kündigungen oder Einspruchsfristen etwas.
Gruß Metalhead
Das ist doch einec allgemein bekannte Masche von Beterügern, die nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens noch Geld verdienen wollen an Ahnungslosen oder an Leuten die sich einschüchtern lassen.
Ich würde mit denen gar nicht komunzieren, sondern abwarten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Dann einen guten RA nehmen und sich verklagen lassen und den Typ dann vor Gericht fertig machen.
Wir bekommen auch oft Aufforderungen per post, per Mail oder sonstwie irgendwelche Rechnungen und Verträge zu bezahlen die wir nie abgeschlossen haben. Gleiches Spiel hier: Nicht antworten, kommt nie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Es gibt hier in D zu viele Kriminelle und Betrüger, eben weil das Strafrecht in D faktisch wirkungslos ist.
Der TE empfehle ich ruhig und gelassen zu bleiben.
rzz
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 29. September 2016 um 11:31:53 Uhr:
Das ist doch einec allgemein bekannte Masche von Beterügern, die nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens noch Geld verdienen wollen an Ahnungslosen oder an Leuten die sich einschüchtern lassen.
Noch mal zu meinem Verständnis:
Wenn das so wäre, warum sollte dann der Käufer (der deiner Ansicht nach ja nur auf Geld aus ist) bzw. sein Rechtsanwalt ein Vergleichsangebot (400€ Wertminderung) ablehnen, um sich der Gefahr auszusetzen sich anschließend vor Gericht "fertig machen zu lassen".
Passt für mich nicht zusammen.
Wäre ich als betrügerischer Käufer nur auf Geld aus, ich würde die 400€ einstecken, die Klappe halten und mich dünne machen bevor jemandem auffällt dass ich im Unrecht sein könnte.
Will sagen: Das Verhalten des Käufers widerspricht deiner Vermutung.
Hättest Du recht, dann hätten die 400€ den Besitzer gewechselt noch bevor die TE das Wort "Vergleich" hätte aussprechen können.
@matsches: Wir vermuten hier alle nur. Nach meiner Lebenserfahrung ist das nur Druck machen um zu zahlen.
Ich habe solche Typen auch schon am Telefon gehabt, nachdem ich die Nummer unterdrückt habe kam ach nie wieder was von seinem Anwalt. Jeder Anwalt nimmt gerne jedes Mandat an, bringt ja Geld ein. Ob sein Mandant vor Gericht gewinnt steht auf einem ganz anderen Stern.
Daher nochmal an die TE: Cool bleiben und nix antworten. Erst wenn was amtliches vom Gericht kommt, ergo Mahnbescheid, dann einen guten RA einschalten und nicht so eine Pfeiffe wie oben beschrieben.
rzz
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Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 29. September 2016 um 15:13:58 Uhr:
@matsches: Wir vermuten hier alle nur.
Dann würde ich (wäre ich Du) nicht schreiben
"Das ist doch einec allgemein bekannte Masche von Beterügern, die nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens noch Geld verdienen wollen an Ahnungslosen oder an Leuten die sich einschüchtern lassen."
Sondern
"Ich vermute das könnte eine allgemein bekannte Masche von Beterügern sein , die nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens noch Geld verdienen wollen an Ahnungslosen oder an Leuten die sich einschüchtern lassen."
Aber Du bist ja nicht ich 😉
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 29. September 2016 um 15:13:58 Uhr:
Erst wenn was amtliches vom Gericht kommt, ergo Mahnbescheid, dann einen guten RA einschalten und nicht so eine Pfeiffe wie oben beschrieben.
Möglicherweise ist das keine Pfeife, sondern ein Geschäftstüchtiger.
Macht mit dem Kollegen gemeinsame Sache; denn für einen Vergleich gibt es ein paar zusätzliche Euronen: die Vergleichsgebühr.
O.
Zitat:
@Matsches schrieb am 29. September 2016 um 12:33:30 Uhr:
Wäre ich als betrügerischer Käufer nur auf Geld aus, ich würde die 400€ einstecken, die Klappe halten und mich dünne machen bevor jemandem auffällt dass ich im Unrecht sein könnte.
Will sagen: Das Verhalten des Käufers widerspricht deiner Vermutung.
Gerade, weil mir im ersten Brief gleich 400 € angeboten wurden, würde ich nun für mich denken, dass das doch sehr schnell ging, demzufolge der Andere/die Andere vielleicht ein schlechtes Gewissen hat.
Ergo, ich da noch mehr rausholen könnte. Ich geb mich also nicht mit den 400 zufrieden, sondern will den ganzen Satz.
Klar warum auch nicht.
Wenn ich mir als Geschädigter sicher wäre dass mir dieser zu steht, würde ich mich ebenfalls nicht mit der Hälfte abspeisen lassen.
Wäre ich nur ohne jegliche rechtliche Grundlage auf "Betrug" aus würde ich das schön bleiben lassen und "dabke" sagen.
Es gibt hier keinen Geschädigten. Er hat ein Auto gekauft wie besehen, nach Werstattdurchsicht und TÜV-Vorführung. Das ist PP, also persönliches Pech. - wenn es denn überhaupt einen Schaden gibt. Der zitierte Kostenvoranschlag ist für mich nicht nachvollziehbar, er steckt voller wenns und abers und scheint mir auch preislich völlig unangemessen. Das Überprüfen des Ventilspiels kostet unter 100 Euro. Und dann? Sagen wir mal es stimmt nicht. Was folgert daraus? Für unsere Themenstarterin nichts.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 29. September 2016 um 15:26:55 Uhr:
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 29. September 2016 um 15:13:58 Uhr:
Erst wenn was amtliches vom Gericht kommt, ergo Mahnbescheid, dann einen guten RA einschalten und nicht so eine Pfeiffe wie oben beschrieben.Möglicherweise ist das keine Pfeife, sondern ein Geschäftstüchtiger.
Macht mit dem Kollegen gemeinsame Sache; denn für einen Vergleich gibt es ein paar zusätzliche Euronen: die Vergleichsgebühr.O.
halte ich hier auch für sehr wahrscheinlich. Beim Vergleich verdienen doch nur die Anwälte.
Ich würde auch einfach nicht mehr reagieren. Die Sache ist doch echt relativ klar: Guter Vertrag, Probefahrt wurde durchgeführt. Hier arglistige Täuschung nachzuweisen ist doch aussichtslos. Die Typen wollen einfach nur den Preis drücken. Dass die 400 Euro abgelehnt wurden kann auch daran liegen, dass nach Bezahlung des Anwalts von den 400 Euro nichts mehr übrig bleiben würde....
Also: ruhig Blut und einfach nicht mehr reagieren, bis ein gelber Brief kommt (der vermutlich sowieso nicht kommen wird....)
Gruß Wensi