Käufer macht Probleme nach Autokauf
Hilfe , mein Name ist Marlene ich habe vor ca 7 Wochen meinen Renault Megane Tce 130 mit LPG Anlage Bj 2010 Verkauft vor dem Verkauf wurden Bremsen komplett gemacht Reifen erneuert und neue Zündkerzen hat er auch bekommen . Auf Wunsch des Käufers wurde der Tüv auch erneuert . Nun zu meinem Problem ca. 2 Wochen nach dem Verkauf habe ich einen Anruf vom Käufer bekommen das er ein Problem mit dem Wagen hat und auch schon in einer Werkstatt war und das Die Reparatur 896 € kosten würde und die gerne von mir Bezahlt hätte (Auto ruckelt ,Ventilspiel) ich habe im klar gesagt das ich das nicht bezahle da die Sachmängelhaftung Ausgeschlossen wurde (ADAC Vertrag) nun war er beim Anwalt und in 2 Werkstätten die bestätigen das der Mangel nicht von Heute auf Morgen Auftritt . Bei uns lagen keine Probleme vor !!! Nun war ich auch beim Anwalt der hat uns zu einem Vergleich geraten also habe ich angeboten 400 € der Reparaturkosten zu übernehmen damit die Sache schnell vom Tisch ist natürlich hat er abgelehnt entweder Rückabwicklung des Kaufvertrags oder komplette Übernahme der Reparaturkosten . Da er eine Rechtsschutzversicherung hat und ich nicht habe ich jetzt Angst das wenn ich nicht einlenke und die Kosten bezahle ich nachher auf den Gerichtskosten usw. sitzen bleibe !!! Ich habe echt keine Ahnung was ich machen soll da ich auch nicht gerade viel Geld habe komme ich wirklich in eine schwierige Lage !!!
Ich hoffe Ihr habt ein paar Tip ´s für mich und bedanke mich im voraus !
LG Marlene
Beste Antwort im Thema
Was ist das denn für ein Anwalt, der bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung (ADAC-Vertrag) einen Vergleich vorschlägt. Das kommt ja einer Schuldanerkennung gleich.
Mit dem Angebot hat der Käufer jetzt wohl leider Futter für seine unberechtigte Forderung bekommen.
54 Antworten
Ein Vergleichsangebot ist doch keine Schuldanerkenntnis. Oder? Ich wäre mir nicht mal so sicher, ob man mit dem Angebot sich soweit schon rechtlich reingeritten hat.
Ich halte den Anwalt von der TE auch fuer eine Null. Was die beiden Werkstaetten fuer eine Meinung haben, waere mir auch Wurst. Ich wuerde es bis vors Gericht kommen lassen.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 27. September 2016 um 11:58:06 Uhr:
Ein Vergleichsangebot ist doch keine Schuldanerkenntnis. Oder?
Warum macht man wohl Vergleiche ? Bin ich mir keiner Schuld bewusst, würd ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Da der Anwalt selbst zu einem Vergleich geraten hat, lässt das nur zwei Möglichkeiten zu: Der Anwalt ist nichtmal das Papier wert, auf welchem ich ihn beauftragt habe.
Oder wir wissen nicht das, was der Anwalt schon weiss.
Nein, auch wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, bzw. keine Schuld hat, ist ein Vergleich manchmal der bessere weg. Denn u.a. gilt Recht haben nicht gleich Recht bekommen. Aufwand das Recht zu bekommen ist höher. Die Beweislage schwierig ist.
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Deshalb sage ich ja: Vermutlich weiss der Anwalt etwas mehr als wir. Oder er taugt tatsächlich nichts.Schliesslich wird er dafür bezahlt, dass er eine möglichst günstige Lösung für mich findet.
Der Widerspruch kam vom Anwalt und der Wagen läuft wohl nur unruhig wenn er auf Benzin fährt Laut Werkstatt des Käufers mus folgendes gemacht werden : Ventilspiel Prüfen Hierfür Stirndeckel A+E,Steuerkette A+E Nockenwelle A+E und Ventilspiel Messen . GGFL. Stösseltassen Erneuern ,Kettenspanner Erneuern und VDD Erneuern das ist die Aussage der Werkstatt kosten 886,81 Euro
Waren dir Mängel bezüglich des unrunden Motorlaufes bekannt ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 27. September 2016 um 12:16:31 Uhr:
Deshalb sage ich ja: Vermutlich weiss der Anwalt etwas mehr als wir. Oder er taugt tatsächlich nichts.Schliesslich wird er dafür bezahlt, dass er eine möglichst günstige Lösung für mich findet.
Manche Anwälte finden die beste Lösung in ihrem Sinne.
Die Fehlerbeschreibung klingt nach einer normalen Wartungsarbeit?!
Nein die Mängel waren nicht bekannt und sind ja angeblich sofort aufgetreten als er den Wagen abgeholt hat ich frage mich nur warum er nicht gleich zurückgekommen ist und gesagt hat das irgendwas nicht stimmt mit dem Fahrzeug sondern sich 2-3 Wochen Zeit gelassen hat ich habe da so ein Gefühl da ich Weiss das der gute Mann :-( oft weite Touren nach Italien zu seiner Familie macht sich sein Auto nochmal auf meine Kosten richtig Fit machen lassen will !!!
Ich wollte mich noch kurz bei Euch allen bedanken für die tolle Antworten Ihr seid echt Super :-)
LG Marlene
Ich würde da ganz ruhig bleiben.
Gekauft wie gesehen, keine Haftung für später auftretende Mängel, es sei denn sie wurden bewusst verschwiegen.
Dies ist ja hier wohl nicht der Fall.
TÜV heist auch nicht das das Auto keine Mängel hat, es heist nur das es verkehrssicher ist. Schluss Aus Ende.
Gebrauchtwagenkauf von Privat ist immer ein Risiko, aber wenn man es billig will muss man damit leben.
Dem Anwalt würde ich ja auch gleich anderen Mandanten überlassen, der ist ja nun wirklich keine Hilfe.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2016 um 12:43:38 Uhr:
Ich würde da ganz ruhig bleiben.
Gekauft wie gesehen, keine Haftung für später auftretende Mängel, es sei denn sie wurden bewusst verschwiegen.
Im Rahmen der gesetzl. Gewährleistungspflicht haftet ein Verkäufer NIE für später auftretende Mängel.
Es geht IMMER um das Vorhandensein von Mängeln zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Never go to Internet for Counsel.
For they will say both:
YES
and
NO.
And:
Try another Forum.
😎
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2016 um 12:43:38 Uhr:
keine Haftung für später auftretende Mängel, es sei denn sie wurden bewusst verschwiegen.
wie kann man denn später auftretende Mängel verschweigen?
Zitat:
@Maximusorus schrieb am 27. September 2016 um 12:42:44 Uhr:
Nein die Mängel waren nicht bekannt und sind ja angeblich sofort aufgetreten als er den Wagen abgeholt hat ich frage mich nur warum er nicht gleich zurückgekommen ist und gesagt hat das irgendwas nicht stimmt mit dem Fahrzeug sondern sich 2-3 Wochen Zeit gelassen hat ich habe da so ein Gefühl da ich Weiss das der gute Mann :-( oft weite Touren nach Italien zu seiner Familie macht sich sein Auto nochmal auf meine Kosten richtig Fit machen lassen will !!!Ich wollte mich noch kurz bei Euch allen bedanken für die tolle Antworten Ihr seid echt Super :-)
LG Marlene
Ich würde mich da auch garnichts einlassen, eventuell solltest du mal ein Beratungstermin bei einem anderen Anwalt in Erwägung ziehen ( Fachanwalt )
Du musst auch nicht innerhalb von 6 Monaten beweisen das der Mangel noch nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war, einzig und alleine das du von einem Mangel keine Kenntnis besessen hast( was wir dir als Frau einmal glauben) reicht aus um aus damit der Käufer dir keine Arglist vorhalten kann.
Vielleicht hat der Typ Diesel getankt oder was auch immer. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich notfalls vor Gericht gehen.
Die sogenannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB) gilt nur beim Gebrauchsgüterverkauf, bei dem ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft, nicht unter zwei Privatleuten.
Wieso kommt dein Anwalt denn auf das schmale Brett dem Käufer einen Vergleich anbieten zu wollen? Frage Ihm das einmal bitte
Zitat:
Die sogenannte Beweislastumkehr (§ 476 BGB) gilt nur beim Gebrauchsgüterverkauf, bei dem ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft, nicht unter zwei Privatleuten.
Natürlich gilt auch diese von Privat zu Privat, lässt sich aber, wie in diesem Fall, ausschließen!