Käufer holt Auto nicht ab.

Hätte da mal eine Frage.

Haben einen Wagen verkauft.
Es kam jemand, besichtigte den Wagen ausgiebig und kaufte Ihn.

Er macht 50 Euro Anzahlung und Kaufvertrag und so wurden fertig gemacht.

Dort steht drin das er 50 angezahlt hat und den Rest bei abholung.
Lieder hab ich vergessen einen Abholtermin mit rein zu schreiben.

Der Käufer war an einem Sonntag da und wollte den Wagen spätestens Mittwoch abholen.
Er wohnt nur gute 35km entfernt.

Er will einem immer mit wichtige Termine vertrösten.
Hab Ihm auch angeboten den Wagen zu bringen, darauf bekommt man nie wirklich eine Antwort.

So was kann ich nun machen?

Hab keine Lust ewig zu warten... hätte 3 andere Leute die das Auto sofort nehmen würden.

Was meint Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter der Bedingung, dass das Eigentum erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses übergehen soll.
Erst nach  Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen geht das Eigentum vom Verkäufer an den  Käufer über.
In der Zeit bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Käufer nur ein so genanntes Anwartschaftsrecht an der Sache. Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises wird aus dem Anwartschaftsrecht automatisch ein Recht auf Übereignung. Fahrzeugbrief steht dem Verkäufer zu, solange ein Eigentumsvorbehalt besteht.

Eigentumsvorbehalt muss im Kaufvertrag vereinbart werden. Fehlt diese Vereinbarung im Kaufvertrag, kann der Käufer Übereignung verlangen. Aus diesem Gund sind auch in den Neuwagenverkaufsbedingungen immer Klauseln zum Eigentumsvorbehalt enthalten. Ebenso auch im Mustervertrag des ADAC zum Privatverkauf eines Fahrzeuges. Dort heisst es "Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers" oder so ähnlich.
 
@ TE :
Ist Klausel zum Eigentumsvorbehalt im Vertrag?

O.

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Ich bin mir zu 100% sicher, dass eine Anzahlung noch nicht zum Eigentumsübergang führt... was meinen obigen Beitrag angeht, bin ich zu 90% sicher, aber im Zweifel sollte man da eher einen Profi als ein Forum befragen 😉

Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter der Bedingung, dass das Eigentum erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses übergehen soll.
Erst nach  Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen geht das Eigentum vom Verkäufer an den  Käufer über.
In der Zeit bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Käufer nur ein so genanntes Anwartschaftsrecht an der Sache. Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises wird aus dem Anwartschaftsrecht automatisch ein Recht auf Übereignung. Fahrzeugbrief steht dem Verkäufer zu, solange ein Eigentumsvorbehalt besteht.

Eigentumsvorbehalt muss im Kaufvertrag vereinbart werden. Fehlt diese Vereinbarung im Kaufvertrag, kann der Käufer Übereignung verlangen. Aus diesem Gund sind auch in den Neuwagenverkaufsbedingungen immer Klauseln zum Eigentumsvorbehalt enthalten. Ebenso auch im Mustervertrag des ADAC zum Privatverkauf eines Fahrzeuges. Dort heisst es "Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers" oder so ähnlich.
 
@ TE :
Ist Klausel zum Eigentumsvorbehalt im Vertrag?

O.

Hallo
Also wenn ein Kaufvertrag gemacht wurde reicht dieses aus. Damit hat man verbindlich gekauft. Eine Anzahlung braucht nicht erfolgen.
mfg

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