Käufer fordert Erstuntersuchung vom letzten TÜV
Hallo zusammen,
ich habe neulich mein Auto verkauft und nun fordert der Käufer den Erstbericht vom letzten TÜV. Das Fahrzeug musste zur Nachuntersuchung, weil Lager o.ä. defekt waren. Das wurde dann repariert und es wurde dann der TÜV erteilt. Leider habe ich den mangelhaften TÜV Bericht nicht mehr. Bin ich verpflichtet diesen neu ausstellen und ihm zukommen zu lassen? Ich habe den Wagen als scheckheftgepflegt verkauft.
LG
Gaius
53 Antworten
Geringe Mängel müssen zur Nachkontrolle behoben sein, sonst gibt es keine Plakette.
Für den Sonderfall der Nachkontrolle am selben Tag stehen dann aber die ggf noch vorhandenen geringen Mängel mit auf dem Bericht der Nachkontrolle.
Hinweise müssen nicht behoben (und auch nicht zwingend dokumentiert) werden, damit ist es Verkehrsrechtlich auch kein Problem, wenn die auf dem Bericht der Nachkontrolle nicht mehr auftauchen.
Die HU-Berichte haben ausdrücklich nicht die Funktion eines Zustands- oder Wertnachweises.
Damit ist das Problem des fehlenden Berichtes ja geklährt, danke hk_do für deine Aufklärung.
Wie der Te jetzt mit der Anfrage des Käufers umgeht sei ihm überlassen.
Immerhin weis er jetzt wie die Vorgaben bei den Prüforganisationen aussehen.
Gruß Moorteufelchen
Zum kompletten HU-Nachweis gehören beide Berichte!
Wenn mir der 1. vorenthalten würde, dann wäre ich auch mißtrauisch.
Du hast die Aussage von hk_do gelesen?
Nur zur Info, der ist vom Fach und weiss eigentlich wie die Rechtliche Lage zu Prüfberichten aussieht.
LG Moorteufelchen
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Ich hatte es auch vor hk_do geschrieben. Bin zwar nicht vom Fach, kann aber Google. Richtig eingesetzt findet man in Google genau diese Aussage
Gestern hab ich bei YT eine Sendung mit Domian gesehen. Da rief einer an, der meinte, die Erde wäre eine Scheibe. Er berief sich auch auf einen Wissenschaftler den man über Google finden kann......
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Dezember 2021 um 11:10:46 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:56:28 Uhr:
Vielleicht äußert sich ja mal einer der mitlesenden SV oder PI.Meinem Verständnis gehören Hauptuntersuchungsbericht und Nachkonntrolle zusammen, den die abzuarbeitenden GM oder Hinweise stehen auf der Nachkontrolle nicht mit drauf.
Beheben muss man diese aber trotzdem. Und genau deshalb wird der erste Bericht auch weg sein. Fuchs muss man als Verkäufer sein.Oder als Käufer - wenn das so wichtig ist, dann erfrage ich das VOR dem Kauf.
Mir als Käufer ist eine frische HU völlig unwichtig, sagt sie doch zum tatsächlichen Zustand nix aus. Da drücke ich den Preis lieber und lasse die HU selber machen.
Aktuell ist natürlich nichts mit drücken.
Fragt (nett) der Käufer ob es möglich wäre den ersten TÜV - Bericht noch nachzuschicken - dann würde ich eventuell es machen (wenn für mich die
Kosten im einstelligen Bereich liegen.
Fordert es sowas - dann würde ich auf stur schalten, mitteilen das sowas ich nicht mache, braucht deswegen mich NICHT mehr zu kontaktieren und dann sämtliche Kontaktswege - email, TEL-nr blockieren
(koste es für mich dieses Verhalten auch was es wolle)
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:55:17 Uhr:
Mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 und Kaufvertrag bekommt auch der aktuelle Halter von der Organisation bei welcher der TüV durchgeführt wurde entsprechende Auskunft. Gebühren sind festgesetzt und kostet dann knapp 15,-Euro.
...
Nein, bekommt man nicht. Der Prüfbericht gehört demjenigen, der ihn bezahlt. Der Besitzer bestimmt, was damit passiert. Und selbst die NK muss nicht übergeben werden. Macht aber immer einen guten Eindruck. Man hat ja nichts zu verbergen.
Der Eintrag in der ZB1 reicht für die Ummeldung (zumindest bei uns).
dto
Zitat:
@tüv-onkel schrieb am 20. Dezember 2021 um 19:38:30 Uhr:
Nein, bekommt man nicht. Der Prüfbericht gehört demjenigen, der ihn bezahlt. Der Besitzer bestimmt, was damit passiert. Und selbst die NK muss nicht übergeben werden. Macht aber immer einen guten Eindruck. Man hat ja nichts zu verbergen.
Der Eintrag in der ZB1 reicht für die Ummeldung (zumindest bei uns).
dto
Der Eintrag in der ZB1 ist für die Ummeldung irrelevant. Vorgeschrieben ist ein vorliegender HU Bericht und nicht irgend ein Stempel in der ZB1. Und selbstverständlich gehört der Prüfbericht zum Fahrzeug und nicht dem ehemaligen Besitzer. Kann ich den Besitz nachweisen und kenne die Prüforganisation bekomme ich eine 2 Schrift.
Dazu kommt dass in der STVZO eine Aufbewahrungspflicht für die HU (Bericht) festgelegt ist die ich ohne Bericht nicht erfüllen kann. Und auf Nachfrage muss ich diese vorzeigen können.
Ist die Zulassungsstelle schon am ZFZR angeschlossen, kann sie die HU direkt einsehen. Dann muss der Sachbearbeiter diese zwar nicht mehr unbedingt sehen, sollte aber eigentlich das vorhanden sein überprüfen. Sind aber meines Wissens in Deutschland noch nicht viele Zulassungsstellen.
Zitat:
@tüv-onkel [url=https://www.motor-talk.de/.../...ng-vom-letzten-tuev-t7202466.html?...]schrieb am 20. Dezember 2021 um 19:38:30
Der Eintrag in der ZB1 reicht für die Ummeldung (zumindest bei uns).
dto
Bei uns nicht.
Abruf beim KBA oder Protokoll.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 20. Dezember 2021 um 23:44:25 Uhr:
Zitat:
@tüv-onkel schrieb am 20. Dezember 2021 um 19:38:30 Uhr:
Nein, bekommt man nicht. Der Prüfbericht gehört demjenigen, der ihn bezahlt. Der Besitzer bestimmt, was damit passiert. Und selbst die NK muss nicht übergeben werden. Macht aber immer einen guten Eindruck. Man hat ja nichts zu verbergen.
Der Eintrag in der ZB1 reicht für die Ummeldung (zumindest bei uns).
dto
Der Eintrag in der ZB1 ist für die Ummeldung irrelevant. Vorgeschrieben ist ein vorliegender HU Bericht und nicht irgend ein Stempel in der ZB1. Und selbstverständlich gehört der Prüfbericht zum Fahrzeug und nicht dem ehemaligen Besitzer. Kann ich den Besitz nachweisen und kenne die Prüforganisation bekomme ich eine 2 Schrift.
Dazu kommt dass in der STVZO eine Aufbewahrungspflicht für die HU (Bericht) festgelegt ist die ich ohne Bericht nicht erfüllen kann. Und auf Nachfrage muss ich diese vorzeigen können.
Ist die Zulassungsstelle schon am ZFZR angeschlossen, kann sie die HU direkt einsehen. Dann muss der Sachbearbeiter diese zwar nicht mehr unbedingt sehen, sollte aber eigentlich das vorhanden sein überprüfen. Sind aber meines Wissens in Deutschland noch nicht viele Zulassungsstellen.
Alle Zulassungsstellen können die HU übers KBA abrufen. Ist Voraussetzung für ikfz.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 20. Dezember 2021 um 23:44:25 Uhr:
Und selbstverständlich gehört der Prüfbericht zum Fahrzeug und nicht dem ehemaligen Besitzer. Kann ich den Besitz nachweisen und kenne die Prüforganisation bekomme ich eine 2 Schrift.Dazu kommt dass in der STVZO eine Aufbewahrungspflicht für die HU (Bericht) festgelegt ist die ich ohne Bericht nicht erfüllen kann. Und auf Nachfrage muss ich diese vorzeigen können.
So sehr ich dieser Ansicht inhaltlich zustimmen möchte, sieht es aber doch mindestens (m)eine Prüforganisation anders. Der aktuelle Halter bekommt den Bericht nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
Im hier diskutierten Fall ging es aber ohnehin um den Bericht einer nicht bestandenen Erstuntersuchung, der taugt dann sowieso nicht zur Vorlage bei irgendwelchen Behörden und deswegen gibt es dann auch keine Mehrfertigung davon. (wenn die NU-Frist abgelaufen ist)
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 20. Dezember 2021 um 23:44:25 Uhr:
Zitat:
@tüv-onkel schrieb am 20. Dezember 2021 um 19:38:30 Uhr:
Nein, bekommt man nicht. Der Prüfbericht gehört demjenigen, der ihn bezahlt. Der Besitzer bestimmt, was damit passiert. Und selbst die NK muss nicht übergeben werden. Macht aber immer einen guten Eindruck. Man hat ja nichts zu verbergen.
Der Eintrag in der ZB1 reicht für die Ummeldung (zumindest bei uns).
dto
Der Eintrag in der ZB1 ist für die Ummeldung irrelevant. Vorgeschrieben ist ein vorliegender HU Bericht und nicht irgend ein Stempel in der ZB1. Und selbstverständlich gehört der Prüfbericht zum Fahrzeug und nicht dem ehemaligen Besitzer. Kann ich den Besitz nachweisen und kenne die Prüforganisation bekomme ich eine 2 Schrift.
Dazu kommt dass in der STVZO eine Aufbewahrungspflicht für die HU (Bericht) festgelegt ist die ich ohne Bericht nicht erfüllen kann. Und auf Nachfrage muss ich diese vorzeigen können.
Ist die Zulassungsstelle schon am ZFZR angeschlossen, kann sie die HU direkt einsehen. Dann muss der Sachbearbeiter diese zwar nicht mehr unbedingt sehen, sollte aber eigentlich das vorhanden sein überprüfen. Sind aber meines Wissens in Deutschland noch nicht viele Zulassungsstellen.
Also nochmal: Irrelevant - nein. Bei UNS geht es so, das mag von Zulassungstelle zu Zulassungstelle unterschiedlich sein. Da sind die Dinge aber immer wieder mal im Fluß und ändern sich.
Der Untersuchungsbericht gehört dem Halter, nicht irgend einer Sache wie einem Fahrzeug. Dass man möglicherweise den bekommt, weil man jemanden kennt ist etwas anders aber rechtlich nicht richtig. Die Produkt gehört demjenigen, der es bezahlt. Das Produkt ist die Hauptuntersuchung und der Nachweis dafür der HU-Bericht. Für mich wäre es selbstverständlich, ihn beim Verkauf mitzugeben.
dto
Abschriften von Urkunden bekommt auch der, in dessen rechtlichen Interessen diese errichtet sind. Das gilt auch in gewissen Grenzen unter Privatpersonen. Der aktuelle Halter muss den HU-Bericht auf Aufforderung gegenüber der Verkehrsbehörde vorzeigen. Um dieser Pflicht nachkomen zu können, braucht der Halter den HU-Bericht (wo die Plakette zugeteilt wurde). Die Prüforganisation muss dem Halter daher eine Abschrift gegen Kostentragung ermöglichen. Auch die Behörde muss mit einer aktenmäßig vorhandenen Abschrift so verfahren. Mit persönlichen Kontakten und/oder Schwächen hat das nichts zu tun.