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Käufer fordert Erstuntersuchung vom letzten TÜV

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 9:32

Hallo zusammen,

ich habe neulich mein Auto verkauft und nun fordert der Käufer den Erstbericht vom letzten TÜV. Das Fahrzeug musste zur Nachuntersuchung, weil Lager o.ä. defekt waren. Das wurde dann repariert und es wurde dann der TÜV erteilt. Leider habe ich den mangelhaften TÜV Bericht nicht mehr. Bin ich verpflichtet diesen neu ausstellen und ihm zukommen zu lassen? Ich habe den Wagen als scheckheftgepflegt verkauft.

LG

Gaius

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53 Antworten

In der Zeit wo du jetzt im Forum schreibst.

Hättest du den Bericht bei der TüvStelle ausdrucken lassen können und für 0,9€ versenden können.

Hätte genauso lange gedauert

Mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 und Kaufvertrag bekommt auch der aktuelle Halter von der Organisation bei welcher der TüV durchgeführt wurde entsprechende Auskunft. Gebühren sind festgesetzt und kostet dann knapp 15,-Euro.

Ob er den 1. Bericht mit Mängeln bekommt konnte ich nicht herausfinden, wenn er Ihn nicht bekommt hat aber auch der ehemalige Halter diesbezüglich keine Chance

Je nachdem was da interessantes drin steht und dem Käufer nicht bekannt war bzw. offenbart wurde, könnten die knapp 15€ eine sinnvolle Investition für den Käufer sein.

Wenn der Käufer bei der Zulassung nett fragt und er nicht gerade in einem Ballungszentrum wohnt mit erheblichen Ansturm, kann der SB auch vorlesen, weshalb der Wagen beim ersten Mal durchgefallen ist.

Es wird schon seine Gründe haben, weshalb zufällig der Bericht der Erstuntersuchung mit EM und durchgefallen abhanden gekommen ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Dezember 2021 um 21:50:29 Uhr:

Es wird schon seine Gründe haben, weshalb zufällig der Bericht der Erstuntersuchung mit EM und durchgefallen abhanden gekommen ist.

Der Grund kann schlicht sein, dass man den nicht mehr benötigten Bericht eben dann nicht mehr sorgsam verwahrt hat.

 

Man muss den Zettel mit den Mängeln zur Nachuntersuchung mitbringen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. Dezember 2021 um 09:33:46 Uhr:

Man muss den Zettel mit den Mängeln zur Nachuntersuchung mitbringen.

Schon klar. Danach braucht man ihn aber nicht mehr.

Kann beispielsweise passieren, dass man ihn bei der Prüfstation liegen lässt. Neuen Prüfberecht, Plakette drauf, vielen Dank und Tschüss.

Ob ich da in jedem Fall noch dran denken würde, dass der Prüfer noch den Erstbericht auf seinem Schreibtisch hat? Ist nun bestimmt nicht der Normalfall, aber auch keine so krass unwahrscheinliche Begebenheit.

Wenn der Verkäufer sich weigert, den Prüfbericht beizubringen, würde ich auch argwöhnisch werden. Aus dem bloßen Verlust würde ich noch nicht zwingend etwas ableiten.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 7. Dezember 2021 um 14:39:46 Uhr:

 

Der TE schreibt im Eröffnungspost und in der Überschrift, dass der Typ den Bericht "fordert". Ab diesem Zeitpunkt hätte sich das Entgegenkommen von meiner Seite aus erledigt.

@Gaiuslulius

oder hat der Käufer höflich nach dem Bericht gefragt?

Nach meiner Erfahrung wird im Allgemeinen auch eine "Forderung" im Allgemeinen zunächst einmal höflich vorgetragen.

Wenn möglich, suche ich mir auch passende Käufer aus, die derartige Manieren an den Tag legen.

Wenn nicht möglich, geht die Kiste an jemand mit zwar robusteren Manieren, dafür aber mit der hohen Wahrscheinlichkeit dass der nach dem Kauf kein Gesprächsbedarf entwickelt (Export)

Zitat:

@ixtra schrieb am 08. Dez. 2021 um 09:35:18 Uhr:

Schon klar. Danach braucht man ihn aber nicht mehr.

Auch wenn ich das nicht 100% weiss - so sicher wäre ich mir da nicht.

Wie schon mal zuvor geschrieben, ist bei meinen Dokumenten unterschieden zwischen "Nachweis/Beleg Hauptuntersuchung " und "Nachweis/Beleg Nachuntersuchung " .

Bei der Nachuntersuchung ist auch noch die Nummer der Hauptuntersuchung angegeben.

Zusätzlich hat der Prüfer bei mir auch noch die Dokumente aneinander getackert.

 

MMn hat das alles schon seine Grundlage und ich sehe den Verkäufer hier schon etwas in der Pflicht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Dezember 2021 um 09:51:49 Uhr:

Auch wenn ich das nicht 100% weiss - so sicher wäre ich mir da nicht.

Ohne nachzuschauen bin ich mir über die Gesetzes/Verordnungslage hierzu auch nicht sicher, aber in der Praxis habe ich definitiv schon allein mit der Bescheinigung der Nachuntersuchung Autos angemeldet.

Und die Bescheinigung über die bestandende Hauptuntersuchung ist eben die der Nachprüfung.

Vielleicht äußert sich ja mal einer der mitlesenden SV oder PI.

Meinem Verständnis gehören Hauptuntersuchungsbericht und Nachkonntrolle zusammen, den die abzuarbeitenden GM oder Hinweise stehen auf der Nachkontrolle nicht mit drauf.

Beheben muss man diese aber trotzdem. Und genau deshalb wird der erste Bericht auch weg sein. Fuchs muss man als Verkäufer sein.

Mit etwas Suchen findet man heraus, dass der erste Prüfbericht nur so lange aufgehoben werden muss bis die Nachprüfung bestanden wurde. Der Bericht zur bestandenen Nachprüfung muss dann aufgehoben werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:56:28 Uhr:

Vielleicht äußert sich ja mal einer der mitlesenden SV oder PI.

Meinem Verständnis gehören Hauptuntersuchungsbericht und Nachkonntrolle zusammen, den die abzuarbeitenden GM oder Hinweise stehen auf der Nachkontrolle nicht mit drauf.

Beheben muss man diese aber trotzdem. Und genau deshalb wird der erste Bericht auch weg sein. Fuchs muss man als Verkäufer sein.

Ich denke @hk_do könnte sowas wissen.

Warten wir mal ob er was dazu sagt.

Gruß Moorteufelchen

Ich würde sagen, es muss nur der Bericht mit dem positiven Ergebnis aufbewahrt werden.

Aus Datenschutzgründen dürfen wir zum Beispiel nur Mehrfertigungen von Berichten erstellen, die der Halter für seine Pflichten aus §29 benötigt. Dazu gehört ein "durchgefallener" Bericht nur während der Frist für die Nachuntersuchung. Also scheint man ihn nicht aufbewahren zu müssen.

Letztlich sind ja auch die geringen Mängel bei der Nachuntersuchung behoben (sonst wäre die NU nicht bestanden), und Hinweise sind ohnehin verkehrsrechtlich nicht von Bedeutung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:56:28 Uhr:

Vielleicht äußert sich ja mal einer der mitlesenden SV oder PI.

Meinem Verständnis gehören Hauptuntersuchungsbericht und Nachkonntrolle zusammen, den die abzuarbeitenden GM oder Hinweise stehen auf der Nachkontrolle nicht mit drauf.

Beheben muss man diese aber trotzdem. Und genau deshalb wird der erste Bericht auch weg sein. Fuchs muss man als Verkäufer sein.

Oder als Käufer - wenn das so wichtig ist, dann erfrage ich das VOR dem Kauf.

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