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Käufer droht mit rechtlichen Schritten nach Privatverkauf

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich habe mein Auto vor ein paar Tagen verkauft. Dieses hatte zwei größere Mängel (ich stellte eine Vermutung auf, was es sein könnte), die auch mit dem Käufer kommuniziert wurden. Da ich kein Mechatroniker bin lag ich wohl mit diesen Vermutungen falsch. Nun unterstellt mir der Käufer arglistige Täuschung. Ist das rechtens? Ich habe ja offen kommuniziert, dass Mängel vorliegen, lag aber mit der Vermutung falsch.

Ich freue mich über jede Hilfe 🙂

28 Antworten

Das ist jetzt aber nicht nett gegenüber den Menschen, die hier tagsüber geantwortet haben...

Hallo, zusammen vielen Dank für die Beiträge. In der Verkaufsanzeige wurden die Mängel nicht erwähnt, weil diese kurz vor dem Besichtigungstermin des Käufers auftraten. Da ich ein ehrlicher Verkäufer sein wollte, habe ich die Mängel offen kommuniziert und bin dementsprechend von meinem ursprünglichen Wunschpreis nochmal knapp 2000€ runter gegangen, damit sich der Käufer darum kümmern kann. Im KV steht drin, dass es ein Falschluftproblem gibt (Fahrzeug läuft unruhig bei Kaltstart, wurde offen kommuniziert) und der Ölstandssensor defekt ist (Vermutung, wurde auch kommuniziert). Der Käufer unterstellt mir nun, dass das Fahrzeug bei der Probefahrt und Abholung warm gefahren war. Bei der Probefahrt war das Auto tatsächlich kalt, der Fehler trat aber nicht auf, bei Abholung (Verträge waren schon gemacht) war der Motor warm.

Das Auto wurde nicht wegen den Mängeln verkauft, sondern weil ich mir das Auto aufgrund der Versicherung nicht Leisten kann, da ich eine Ausbildung angefangen habe.

Grüße an alle.

Zitat:

@LCG schrieb am 19. Dezember 2023 um 09:24:08 Uhr:


Waren auf Seite des Verkäufers Zeugen anwesend, welche die getätigten Äußerungen bestätigen könnten?

Meine Frau war nicht direkt anwesend, hat aber alles vom Balkon aus mitbekommen.

Zitat:

@GT_12 schrieb am 19. Dezember 2023 um 17:17:44 Uhr:


von meinem ursprünglichen Wunschpreis nochmal knapp 2000€ runter gegangen

damit dürfte jemand Blut geleckt haben....

Zitat:

Im KV steht drin, dass es ein Falschluftproblem gibt (Fahrzeug läuft unruhig bei Kaltstart, wurde offen kommuniziert) und der Ölstandssensor defekt ist (Vermutung, wurde auch kommuniziert). Der Käufer unterstellt mir nun, dass das Fahrzeug bei der Probefahrt und Abholung warm gefahren war. Bei der Probefahrt war das Auto tatsächlich kalt, der Fehler trat aber nicht auf, bei Abholung (Verträge waren schon gemacht) war der Motor warm.

der Käufer wusste damit das er kein Mängelfreies/Verschleisfreies Auto kauft , es ist dann auch völlig egal in welchen Betriebszuständen diese Probleme auftreten , sie sind kommunieziert worden, schriftlich festgehalten & nunmal wenn auch sporadisch vorhanden.

Insofern gilt: Privatverkauf> Füsse still halten. Keine Kommunikation & damit ist gemeint auch keine SMS,Whapp, keine Anrufe oder sonstiges. Lasse dich nicht zu irgendwelchen Bemerkungen oder "klaren Worten" hinreißen. Einfach still sein (!)
Wenn der Käufer denkt Ansprüche zu haben soll er diese gerichtlich durchsetzen.
Anwaltsbriefe können ignoriert werden. Erst wenn was vom Gericht kommt eigenen Anwalt einschalten.

Was sind denn "klare Worte" ? Irgendwelche Hinweise an den Käufer das es sich um einen privaten KV mit Ausschluss der Sachmängelhaftung handelt? Das steht da bereits drauf. Wenn der nicht ganz verblödet ist weiß er das auch sehr genau versucht es aber trotzdem weil bereits 2000€ Nachlass gegeben wurde.
Oder vielleicht mit dem Fuss aufstampfen? Oder irgendwelche anderen schnippischen Bemerkungen?
Nein! Genau das alles sollte man sich verkneifen. Wenn jemand was will soll er seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen. Bis dahin einfach mal still sein. Alles andere bringt im Zweifel nur Probleme.

Sorry, aber das hört sich schon etwas dubios an .
Kurz vorm Besichtigungstermin treten "plötzlich" Mängel, bei denen der Verkäufer umgehend eine Ursache vermutet, und ohne das irgendwo checken zu lassen, gleich 2000€ runter geht.

Mag ja sein dass du damit rechtlich tatsächlich auf der sicheren Seite bist - wirklich sauber wirkt die Geschichte auf mich aber nicht.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:13:06 Uhr:


Was sind denn "klare Worte" ? Irgendwelche Hinweise an den Käufer das es sich um einen privaten KV mit Ausschluss der Sachmängelhaftung handelt? Das steht da bereits drauf. Wenn der nicht ganz verblödet ist weiß er das auch sehr genau versucht es aber trotzdem weil bereits 2000€ Nachlass gegeben wurde.
Oder vielleicht mit dem Fuss aufstampfen? Oder irgendwelche anderen schnippischen Bemerkungen?
Nein! Genau das alles sollte man sich verkneifen. Wenn jemand was will soll er seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen. Bis dahin einfach mal still sein. Alles andere bringt im Zweifel nur Probleme.

Danke dafür 😁. Leider habe ich ihm schon geantwortet, ich habe allerdings nur wiederholt, dass er von den Mängeln wusste und das Risiko dementsprechend selbst eingegangen ist. Daraufhin habe ich allerdings auch keine Antwort erhalten. Ich werde aber auch nicht mehr antworten!

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:16:43 Uhr:


Sorry, aber das hört sich schon etwas dubios an .
Kurz vorm Besichtigungstermin treten "plötzlich" Mängel, bei denen der Verkäufer umgehend eine Ursache vermutet, und ohne das irgendwo checken zu lassen, gleich 2000€ runter geht.

Mag ja sein dass du damit rechtlich tatsächlich auf der sicheren Seite bist - wirklich sauber wirkt die Geschichte auf mich aber nicht.

Ich war natürlich in der Werkstatt und habe das checken lassen. Da ich das Auto sowieso verkaufen wollte und der Fehler mit der Falschluft erstmal eingegrenzt werden musste (kostenintensiv), habe ich preislich nachgelassen. Das hätte ich vielleicht hier erwähnen sollen. Die Werkstatt meinte zu mir, dass es sich um 5€ oder 1000€ handeln kann und ich hatte einfach keine Lust auf Ratespiele.

@PeterBH Doch, die können sich doch freuen, dass sie nicht arbeiten müssen oder eine Arbeit haben, bei der sie auch mal im Internet surfen können.

Zum Sachverhalt: Es wurden ja nun die Probleme benannt und der Käufer hat eingewilligt, das Fahrzeug trotzdem (zu einem geringeren Preis) zu kaufen.

Wann die Fehler erstmalig aufgetreten sind, welche Ursache sie haben, was die Beseitigung kostet, ist egal.

Entscheidend ist, der Käufer kannte die Probleme und ist das Risiko eingegangen (natürlich in der Hoffnung, dass die Beseitigung weniger als kostet als der Preisnachlass). Damit ist alles in Ordnung, wenn es so war, wie hier geschildert.

Zitat:

@GT_12 schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:18:05 Uhr:



Zitat:

@garrettv8 schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:13:06 Uhr:


Was sind denn "klare Worte" ? Irgendwelche Hinweise an den Käufer das es sich um einen privaten KV mit Ausschluss der Sachmängelhaftung handelt? Das steht da bereits drauf. Wenn der nicht ganz verblödet ist weiß er das auch sehr genau versucht es aber trotzdem weil bereits 2000€ Nachlass gegeben wurde.
Oder vielleicht mit dem Fuss aufstampfen? Oder irgendwelche anderen schnippischen Bemerkungen?
Nein! Genau das alles sollte man sich verkneifen. Wenn jemand was will soll er seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen. Bis dahin einfach mal still sein. Alles andere bringt im Zweifel nur Probleme.

Danke dafür 😁. Leider habe ich ihm schon geantwortet, ich habe allerdings nur wiederholt, dass er von den Mängeln wusste und das Risiko dementsprechend selbst eingegangen ist. Daraufhin habe ich allerdings auch keine Antwort erhalten. Ich werde aber auch nicht mehr antworten!

Super! Da haben wir doch die klar gewählten Worte - so wurde dem Käufer der eigene Standpunkt klar gemacht und er weiss, dass man mit dem Verkäufer nicht den Hannes machen kann.
Ab jetzt Funkstille und abwarten, was evtl. auf dem Rechtsweg kommt (wenn überhaupt).

Zitat:

@GT_12 schrieb am 19. Dez. 2023 um 18:24:17 Uhr:


Ich war natürlich in der Werkstatt und habe das checken lassen. Da ich das Auto sowieso verkaufen wollte und der Fehler mit der Falschluft erstmal eingegrenzt werden musste (kostenintensiv), habe ich preislich nachgelassen. Das hätte ich vielleicht hier erwähnen sollen. Die Werkstatt meinte zu mir, dass es sich um 5€ oder 1000€ handeln kann und ich hatte einfach keine Lust auf Ratespiele.

Das ist in der Tat eine Information die eigentlich schon ganz an den Anfang gehört hätte.

Hat halt zwischenzeitlich ganz anders gewirkt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 19. Dezember 2023 um 18:46:18 Uhr:



Zitat:

@GT_12 schrieb am 19. Dez. 2023 um 18:24:17 Uhr:



Das ist in der Tat eine Information die eigentlich schon ganz an den Anfang gehört hätte.
Hat halt zwischenzeitlich ganz anders gewirkt.

Ja da geb ich dir recht, hätte ich vorher sagen müssen. Tut mir leid.

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