Käufer droht mit gerichtlichen Maßnahmen (Privatkauf / Ölverbrauch)

Hallo,

vor rund einem Monat verkaufte ich meinen Fiat Grande Punto privat.
Der Wagen wurde ca. 2 Monate vor Verkauf von der Dekra geprüft und ohne einen nennenswerten Mangel ausgewiesen.

Rund eine Woche nach Kaufabwicklung setzt sich der Käufer mit mir in Kontakt und belagte einen hohen Ölverbrauch.
Daraufhin bat ich ihn Öl nachzufüllen und heute, nach weiteren rund 3 Wochen kam ein Schreiben.

In diesem Schreiben steht, dass wir den Kaufvertrag doch bitte rückgängig machen sollen, da ich ihn auf den Ölverbrauch hinweisen hätte müssen.
Aus meiner Erfahrung ist der Ölverbrauch nie negativ aufgefallen und auch die Dekra-Prüfung ergab keinen Mangel.
Den Verbrauch würde ich mit rund 5 L pro Jahr (~10.000 km) abschätzen.

Nachtrag: Das Auto ist Baujahr 2009 mit einer Laufleistung von ca. 65.000 km.

Sollten wir den Kauf nicht rückabwickeln, so "sieht er sich gezwungen" gerichtliche Maßnahmen einzuleiten (gerichtliches Beweisverfahren über den Ölverbrauch), die "mit hohen Kosten (Sachverständigenrechnung)" verbunden sind.

Durch unseren Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

(etwas off-topic) faszinierend, wie hier auf motor-talk immer automatisch der Gegenseite zugestimmt wird... im einen Thread mit dem fehlenden Kurvenlicht: ach, kann dem Verkäufer ja mal passieren, nimms so hin...
hier: glaub dem ungesehen, dass das Auto jede Menge Öl verbraucht, obwohl dir vorher nichts aufgefallen ist, annulier den Kaufvertrag und nimm das Auto zurück!

Muss ich das verstehen? oO

Eine kurze Google-suche zeigt mir übrigens, dass 0,5l/1T KM nicht unüblich zu sein scheinen, beim Punto.

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leute . . . der Verkäufer ist eine Privatperson und kein Händler - somit auch nicht fachkundig . . . ich glaube nicht dass man hier einer Privatperson einen verschwiegenen mangel unterstellen kann.

und wie schon geschrieben wurde - scheint der punto auch ein wenig öl zu brauchen ;-)

was war denn der Verkaufspreis gewesen wenn man fragen darf ??

natürlich darf man bei einem solchen Fahrzeug auch als Käufer nicht erwarten das man einen vw kauft - und selbst da brauchen manche ordentlich öl . . .

viele grüße

Ob fachkundig oder nicht = Egal.

Wenn man Kenntnis von einem Mangel hat und diesen verschweigt, dann ist es arglistige Täuschung.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 14. Dezember 2015 um 15:57:52 Uhr:


Ob fachkundig oder nicht = Egal.

Wenn man Kenntnis von einem Mangel hat und diesen verschweigt, dann ist es arglistige Täuschung.

Die Frage ist aber ob das ein Mangel ist. Der Ölverbrauch stellt in der Regel keinen Mangel dar, solange er unterhalb des im Handbuch aufgeführten Maximalverbrauchs liegt.

Habe im Internet einen Urteil vom ähnlichen Fall gefunden -> https://autokaufrecht.info/.../

Da hat der Käufer schlicht Pech gehabt, schließlich hat er sich freiwillig einen FIAT ausgesucht. 😉 Scherz, soweit du ihm keine Mängel am Fahrzeug verschwiegen hast welche den höheren Ölverbrauch verantwortlich sein können hat der Käufer tatsächlich Pech gehabt. Als Tip würde ich Ihm noch ein 20 Ltr Ölfass bei Ebay schicken, das sollte für die nächsten 50.000 km reichen der Vorteil dabei man hat immer frisches Öl und braucht keinen zusätzlichen Ölwechsel 😉😉

http://www.ebay.de/.../311315855473?...

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Einfach nichts tun.... zumindest nicht gegenüber dem Käufer in irgend einer Art äußern. Er muss liefern.... wie man so sagt.
Er hat noch keinen Rechtsbeistand und keine wirksame Frist für was auch immer gesetzt. Also..... locker bleiben.

Also ich würde sagen das bei der geringen Gesamtlaufleistung von 65TKM der Ölverbrauch zu hoch ist.
Warum auch immer. 😁

Was aber nicht in der Verantwortung des TE liegt.
Was, wenn seine Inspektionen immer so waren, dass das Öl komplett erneuert wurde bevor er nachfüllen musste????

Dünnes Eis, hier was zu empfehlen.
Wir wissen nicht,
- ob der Gewährleistungsausschluß rechtssicher formuliert im KV steht
- wie der TE den Pkw angepriesen hat ("Top Zustand", "Scheckheftgepflegt"😉
- was der TE ursprünglich haben wollte
- was der Käufer letztendlich gezahlt hat
- ob der Käufer blauen Ölrauch bemerkt hat

Alles entscheidend. Nimmt der TE den Wagen zurück, kommt er mit einem blauen Auge davon, 200 oder 300 Euro Verlust.
Andernfalls kann es teuer werden, besonders wenn der Käufer eine Rechtschutzversicherung hat. Muss nicht sein, aber kann. Richter fahren auch Auto und kennen sich aus.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 14. Dezember 2015 um 12:38:59 Uhr:


Ich seh das Ganze nicht so entspannt.

Ein gewisser Ölverbrauch (hier immerhin 0,5 l auf 1000 km) fällt (fast) jedem Autofahrer auf und ist auch im gewissen Sinne störend.

Ich find tanken störend, muss ich den Kunden drauf hinweisen, dass das Auto Sprit braucht?

Woher soll ich als Unkundiger wissen, wann der Verbrauch des Öls zu hoch ist?
Woher weiß ich, was 400 gr. Öl ist?

Abwarten und Tee trinken.

Zitat:

@Deloman schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:27:28 Uhr:


Dünnes Eis, hier was zu empfehlen.
Wir wissen nicht,
- 1.ob der Gewährleistungsausschluß rechtssicher formuliert im KV steht
-2. wie der TE den Pkw angepriesen hat ("Top Zustand", "Scheckheftgepflegt"😉
-3. was der TE ursprünglich haben wollte
-4. was der Käufer letztendlich gezahlt hat
-5. ob der Käufer blauen Ölrauch bemerkt hat

Alles entscheidend. Nimmt der TE den Wagen zurück, kommt er mit einem blauen Auge davon, 200 oder 300 Euro Verlust.
Andernfalls kann es teuer werden, besonders wenn der Käufer eine Rechtschutzversicherung hat. Muss nicht sein, aber kann. Richter fahren auch Auto und kennen sich aus.

Zu 1. Gehen wir mal von einem Standardkaufvertrag aus, dann passt das. Und selbst wenn es ne eigene Formulierung ist, spielt es auch keine Rolle, da der Käufer immernoch beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe schon da war. Und NEIN, es gibt bei Privatverkauf immernoch keine Beweislastumkehr.

Zu 2. Völlig uninteressant, da für den Verkäufer der Wagen in einem Top Zustand gewesen sein mag. Ein Ölverbrauch innerhalb der Herstellerangaben ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage. Und was scheckheftgepflegt mit dem Ölverbrauch zu tun hat, ist mir unklar.

Zu3. Und 4. Spielt keine Rolle.

Zu 5. Das wäre sehr schade für den Käufer, da ihm der Mangel dann bei Übergabe bekannt war und akzeptiert wurde.

Zitat:

@Deloman schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:27:28 Uhr:


Nimmt der TE den Wagen zurück, kommt er mit einem blauen Auge davon, 200 oder 300 Euro Verlust.

Die Schätzung ist sehr optimistisch. Der Käufer steht doch bestimmt in den Papieren als neuer Halter.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 14. Dezember 2015 um 21:05:56 Uhr:


[Zu 2. Völlig uninteressant, da für den Verkäufer der Wagen in einem Top Zustand gewesen sein mag. Ein Ölverbrauch innerhalb der Herstellerangaben ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage. Und was scheckheftgepflegt mit dem Ölverbrauch zu tun hat, ist mir unklar.

Ich will wie gesagt nicht streiten - das kann der TE dann vor Gericht.

Fest steht doch, dass ein Mangel vorliegt und der Verkäufer davon wusste.

Dann muss er diesen auch erwähnen, und sollte den Wagen nicht über alles loben.

Bei einem Bastlerfahrzeug brauche ich dies nicht angeben, bei einem neueren Fahrzeug schon. Das sehen auch Gerichte, die über Unfallfreiheit, Nachlackierungen, getauschte Teile schon urteilen mussten. Entschieden wurde mal so, mal so.

Der Preis ist insoweit wichtig, dass ein Käufer, der ein Angebot von 7000 auf 6200 Euro beispielsweise gedrückt hat, erheblich schlechtere Karten hat, nachträglich noch einmal etwas heraus zu holen. Dass nämlich der Mangel nicht bekannt war. Andernfalls wird der Verkäufer behaupten wegen Mängel nachgelassen zu haben - und dann sind es keine Mängel mehr, sondern Eigenschaften.
You get what you pay for - oder auf einen geschenkten Artikel gibt es keinen Rabatt.

Zitat:

Das sehen auch Gerichte, die über Unfallfreiheit, Nachlackierungen, getauschte Teile schon urteilen mussten. Entschieden wurde mal so, mal so.

Mit diesem Satz hast Du allem widersprochen, was Du sonst so geschrieben hast.

Also hat jeder Recht, mal so, mal so.

Ich denke aber auch, dass 0,5 L / 1000km für ein gebrauchtes Fahrzeug dennoch akzeptabel sind.
Ich bin 3 Jahre einen werksneuen Fiesta MK7 gefahren, da musste ich niemals ÖL nachfüllen.

6 Jahre einen gebrauchten Ford Mondeo MK3 2.0 TDCI, da gingen auch mal 0,1L/1000km durch..

Ex-Freundin Fiesta MK3, da gingen auch mal 1L/1500 durch, und trotzdem hat er bei uns knapp 30.000 km ohne irgendetwas ausser neuen Zündkerzen und Batterie überlebt..

Wäre der TE der Käufer und hätte von einem Händler das Fahrzeug erworben und hätte jetzt selbst den Ölverbrauch an der Backe...........

Dann würde hier aber ein ganz anderer Wind wehen.

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