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Kältemittel und Gewährleistung

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 20:18

Hallo Zusammen.

könnt ihr mir sagen wie sich das verhält?

Im Januar einen gebrauchten Wagen beim Händler mit normaler Gewährleistung gekauft. Soweit erst mal alles in Ordnung. Jetzt wo es warm wurde festgestellt, dass die Klima nicht geht. Fehler Kühlmittel leer.

Händler sagte, das ist Verschleiß und fällt nicht unter die Gewährleistung. Soweit so gut.

Beim befüllen wurde dann festgestellt, dass eine Leitung defekt ist und deshalb das kältemittel entwiechen ist. Kosten für mich 50 Euro. Händler sagte zu die Leitung zu wechseln. Beim abholen wollte er dann 80 Euro für das Füllen der Anlage haben, da das Kältemittel halt Verschleiß wäre.

Ist das rechtens? Ich habe doch schon für den ersten Füllversuch bezahlt. Er beharrt auf die Zahlung. Er hat mir doch das Auto mit nicht funktionierender Klima verkauft. Müsste er dann nicht die kompletten Kosten tragen. Liegen noch in der 6 Monats Frist.

Wie ist das rechtlich angesiedelt? Hat er recht oder nicht, dass ich das füllen zahlen muss.

Danke schon mal

Grüße Cyber

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10 Antworten

Rechtsberatung ist nicht bei MT.

Weiterhin ist das Thema nicht nach den Regeln der Kaufberatung - hier gehts um die Wahl eines Modells.

Ich schiebs daher mal zu V&S, da kanns noch thematisiert werden.

VG Olli

Je nach Fahrzeugmodell kann die Frage auch im Unterforum abgehandelt werden, wenn der Mod. es dort zulässt

Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt 12 Monate, wenn das im Vertrag so vereinbart wurde. Sonst zwei Jahre. Kältemittel verbraucht sich in Nutzung nicht, was es z.B. von Bremsbelägen oder reifen unterscheidet. Es ist kein Verbrauchsmaterial, jedenfalls wenn es wegen eines technischen Defektes entweicht. Meist ist das am Kondensator der Fall, weil der die Steinschläge als erster im Kühlerpaket einfaängt. ist dann die Frage, ob du wegen des relativ kleinen Betrages den Händler "ruinieren" möchtest. Wenn später noch was ist würde der sich dann sicherlich verweigern, was es dann anstrengender machen würde. ....

Themenstarteram 16. Mai 2024 um 6:26

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Moin, alles gut, ich habe es ja bezahlt. Ich wollte nur mal wissen, was Verschleiß ist und was nicht.

Der Händler beharrte halt darauf dass es so rechtens wäre und ich halt schwerer Meinung bin.

Ganz normaler Vertrag mit 12 Monaten Gewährleistung.

Einmal bezahlen sehe ich ja als ok an, aber wenn er mir das Auto mit einem Defekt verkauft hat, muss er doch für die Instandsetzung gerade stehen inkl. der benötigten Mittel.

Grüße

Sehe ich auch so.

Bei mir war mal während der Garantiezeit der Kondensator kaputt (durchgegammelt, kein Steinschlag).

Da wurden alle Kosten übernommen. Also Prüfung der Anlage mit Gas, Kondensator, Neubefüllung.

Ich hätte auch die erste Füllung nicht bezahlt. Da hätte der Händler erstmal mit Formiergas gucken sollen, ob es dicht ist.

Ich muss meinem Vorposter Recht geben.

Vor dem Füllen hätte der Händler die Anlage auf Dichtigkeit prüfen müssen.

Ist er sogar aus Gründen des Umweltschutzes dazu verpflichtet.

Macht er das nicht, muss er die zweite Füllung natürlich zahlen.

Aber grundsätzlich hätte ich die nicht funktionierende Klimaanlage als Sachmangel gesehen.

Also wäre der Händler da schon in der Pflicht gewesen.

Meine Meinung...

Das Kältemittel fällt nicht unter Verschleiß, da es sich bei einer intakten Klimaanlage ja nicht verbraucht und auch nicht turnusmäßig getauscht werden muss. Fehlende Kältemittel wird ja immer durch einen Defekt in der Klimaanlage verursacht.

Es verschleißt in dem Sinne nicht, aber es wird weniger. Selbst bei intakten Anlagen entweicht jedes Jahr eine geringe Menge und irgendwann ist es zu wenig. Bei einem Gebrauchtwagen sollte aber eben soviel drin sein, dass dies nicht während der Gewährleistungszeit passiert.

Ich würde es mit Kühlwasser vergleichen. Gammelt der Kühler durch und muß ersetzt werden, muß die Neubefüllung des Kühlers ebenfalls der Händler übernehmen. Oder am Getriebe geht was kaputt und im Zuge der Reparatur muß neues Getriebeöl aufgefüllt werden.

Auch die erste Befüllung solltest du dir erstatten lassen!

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