Junge Sterne zurückgeben, hatte das jemand schon mal ?

Mercedes

Hallo Leute
Mein Wagen ist 8 Monate alt und hat 8000 km.
Nun ist er wegen quietschen in der Werkstatt.
Ich habe den Wagen seit etwa einem Monat.

Nach nun zwei Tagen schaffen es die Herren der Werkstatt nicht das zu lokalisieren.
Auch das Geräusche Spezial Team findet es nicht.

Der Wagen ist ein Cabrio,was heißt man hört das quietschen eigentlich immer. Es ist auch sehr laut also nicht was leichtes....echt nervig.

Ich bin ein wenig ratlos was nun zu tun ist.
Ich soll den Wagen jetzt mit dem gequietscht abholen.

Eigentlich habe ich keine Lust da drauf...
Am liebsten würde ich den Wagen grade wieder zurückgeben,,,

Was meinst ihr, gibt’s Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@andy_neu schrieb am 7. Mai 2018 um 04:40:43 Uhr:



Zitat:

@mathiasb schrieb am 7. Mai 2018 um 02:53:24 Uhr:


Ist es ncht so dass du erst andere Leute fragst....bevor du zu, Anwalt....gehst

Wenn meine Frau Anwältin wäre, würde ich solche Fragen ganz bestimmt nicht in MT diskutieren...ich finde das auch sehr "strange".

Dankeeee! Der TE ist wirklich seltsam. Seine Äußerungen haben ganz wenig Hand und noch viel weniger Fuß. Ich zweifle ernsthaft die Seriosität des TE an.

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OK....

also es sieht wohl so aus, dass man bei gebrauchten nicht so einfach wandeln kann. Man muss nachweisen, dass der defekt schon beim Kauf vorhanden war,,,,
Wie soll ich denn sowas,,,?
Also kurz und knapp...
Ich werde denen schriftlich eine nochmalige Möglichkeit geben das quietschen zu beseitigen.
Leute ich übertreibe nicht es ist dauernd und es nervt total,,,,,man kann keinen Meter fahren ohne das genervte.

In dem Brief werden wir dann mitteilen, dass wir ansonsten eine rückabwicklung vom Kauf wollen...

Wenn man nen junge Sterne kauft, bekommt man nen Brief vom Regionalleiter,,,also Rhein Main komplett.
Dem schreibe ich das mal,,,,

Ich wollte nen schönen Wagen und Ruhe, keine werkstattsbesuche.

Ich finde das Cabrio schön, und es gibt ne Menge gleiche Modelle die bei Niederlassungen verkauft werden, das sollte nicht das Problem sein...

Ich berichte wie sich die Niederlassung anstellt.
Der Meister war hat mir versichert, seine Leute wären top,,die hätten alle nichts gehört,,,
Dann setze ich mir den Kerl ins Auto und der hat die Augen verdreht,,so fies war das quietschen.

Dann motze der mich auch noch an....hatte keine Zeit,,,,mir zu erklären was denn nun gemacht wurde bisher,,,,
Bin eigentlich stinkig,,,

Nur gut dass ich Hilfe habe wenn es ernst wird..

Irrtum. Gelöscht.

Ohne Rechtsberatung: grundsätzlich ist der Verkäufer in den ersten sechs Monaten in der Beweislast.

Ich habe meinen übrigens auch aus Offenbach Kaiserlei und bin nicht glücklich. Viele Punkte konnten jedoch über die Vertriebsleitung korrigiert werden ... Schreib ihm die Historie. Mein damaliger Joker klang nach einem Erzengel, könnte auch Deiner werden.

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Joker? Erzengel?Confused

Der Name desjenigen der Dein Joker im Spiel um das Auto sein kann klingt wie der eines Erzengels. Habe Verständnis dass ich hier keine Namen einer fremden Organisation im Klartext veröffentliche. Was meint der Niederlassungsleiter zu dem Thema?

Zitat:

@mathiasb schrieb am 4. Mai 2018 um 06:51:54 Uhr:


also es sieht wohl so aus, dass man bei gebrauchten nicht so einfach wandeln kann. Man muss nachweisen, dass der defekt schon beim Kauf vorhanden war,,,,
Wie soll ich denn sowas,,,?
Also kurz und knapp...
Ich werde denen schriftlich eine nochmalige Möglichkeit geben das quietschen zu beseitigen.
Leute ich übertreibe nicht es ist dauernd und es nervt total,,,,,man kann keinen Meter fahren ohne das genervte.

In dem Brief werden wir dann mitteilen, dass wir ansonsten eine rückabwicklung vom Kauf wollen...

Wenn man nen junge Sterne kauft, bekommt man nen Brief vom Regionalleiter,,,also Rhein Main komplett.
Dem schreibe ich das mal,,,,

Ich wollte nen schönen Wagen und Ruhe, keine werkstattsbesuche.

Ich finde das Cabrio schön, und es gibt ne Menge gleiche Modelle die bei Niederlassungen verkauft werden, das sollte nicht das Problem sein...

Ich berichte wie sich die Niederlassung anstellt.
Der Meister war hat mir versichert, seine Leute wären top,,die hätten alle nichts gehört,,,
Dann setze ich mir den Kerl ins Auto und der hat die Augen verdreht,,so fies war das quietschen.

Dann motze der mich auch noch an....hatte keine Zeit,,,,mir zu erklären was denn nun gemacht wurde bisher,,,,
Bin eigentlich stinkig,,,

Nur gut dass ich Hilfe habe wenn es ernst wird..

Hey,

mich wundern paar Dinge sehr.
Du hattest erwähnt, dass deine Frau, Anwältin ist, warum fragst Du dann fremde Menschen, die wahrscheinlich-ich möchte euch nicht zu nahe treten-keine Ahnung haben ? Ich möchte so viel zur Sache sagen: "also es sieht wohl so aus, dass man bei gebrauchten nicht so einfach wandeln kann. Man muss nachweisen, dass der defekt schon beim Kauf vorhanden war,,,,", totaler Blödsinn! Du hast ganz normal Gewährleistungsanspruch! In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Er muss also beweisen, dass das Geräusch beim Verkauf noch nicht existent war, nicht du! Nach 6 Monaten sieht es dann anders aus. Wie sieht es bei dir mit der Werksgarantie aus ? Ansonsten, wie es bereits geraten worden ist: Setz, oder besser noch, lass ein schreiben aufsetzten. Halte die Mängel und die gescheiterte Reparatur fest. Setzte eine Frist von 14 Tagen, um den Mangel-Mängel zu beseitigen. Mach für den Fall des erneuten misslingen klar, das Du vom Kaufvertrag zurücktreten wirst.

Oder du ziehst den widerrufsjoker. Ich habe an Montag einen Termin vor Gericht. Mein Anwalt ist spezialisiert darauf, hat schon 3 Prozesse gewonnen. Es gibt aber keine urteile, sondern nur Vergleiche, ein Schelm, der bei MB etwas böses vermutet. Werde am Montag, spätestens am Dienstag berichten in einem neuen Beitrag alles posten. Ich kann nur jedem empfehlen, zu klagen. Es lohnt sich.

Vor der Klage ist aber das Recht auf angemessene Nachbesserung zu gewähren und deren Scheitern zu dokumentieren. Deswegen hin zum Verkauf, bei mangelnder Akzeptanz Niederlassungsleiter oder höher, Nachbesserung mit Fristsetzung schriftlich verlangen (gerne als Zusammenfassung des Gesprächs) und die Frist auch abwarten. Proaktiv einen Zeugen mitnehmen.
Namen der Beteiligten, Datum und Uhrzeiten festhalten.
Danach kommt der Anwalt ins Spiel und wird nochmals Nachbesserung verlangen unter Klageandrohung / Wandlung. So geht das Spiel.

Zitat:

@albert.u1988 schrieb am 4. Mai 2018 um 14:39:42 Uhr:



Zitat:

@mathiasb schrieb am 4. Mai 2018 um 06:51:54 Uhr:


also es sieht wohl so aus, dass man bei gebrauchten nicht so einfach wandeln kann. Man muss nachweisen, dass der defekt schon beim Kauf vorhanden war,,,,
Wie soll ich denn sowas,,,?
Also kurz und knapp...
Ich werde denen schriftlich eine nochmalige Möglichkeit geben das quietschen zu beseitigen.
Leute ich übertreibe nicht es ist dauernd und es nervt total,,,,,man kann keinen Meter fahren ohne das genervte.

In dem Brief werden wir dann mitteilen, dass wir ansonsten eine rückabwicklung vom Kauf wollen...

Wenn man nen junge Sterne kauft, bekommt man nen Brief vom Regionalleiter,,,also Rhein Main komplett.
Dem schreibe ich das mal,,,,

Ich wollte nen schönen Wagen und Ruhe, keine werkstattsbesuche.

Ich finde das Cabrio schön, und es gibt ne Menge gleiche Modelle die bei Niederlassungen verkauft werden, das sollte nicht das Problem sein...

Ich berichte wie sich die Niederlassung anstellt.
Der Meister war hat mir versichert, seine Leute wären top,,die hätten alle nichts gehört,,,
Dann setze ich mir den Kerl ins Auto und der hat die Augen verdreht,,so fies war das quietschen.

Dann motze der mich auch noch an....hatte keine Zeit,,,,mir zu erklären was denn nun gemacht wurde bisher,,,,
Bin eigentlich stinkig,,,

Nur gut dass ich Hilfe habe wenn es ernst wird..

Hey,

mich wundern paar Dinge sehr.
Du hattest erwähnt, dass deine Frau, Anwältin ist, warum fragst Du dann fremde Menschen, die wahrscheinlich-ich möchte euch nicht zu nahe treten-keine Ahnung haben ? Ich möchte so viel zur Sache sagen: "also es sieht wohl so aus, dass man bei gebrauchten nicht so einfach wandeln kann. Man muss nachweisen, dass der defekt schon beim Kauf vorhanden war,,,,", totaler Blödsinn! Du hast ganz normal Gewährleistungsanspruch! In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Er muss also beweisen, dass das Geräusch beim Verkauf noch nicht existent war, nicht du! Nach 6 Monaten sieht es dann anders aus. Wie sieht es bei dir mit der Werksgarantie aus ? Ansonsten, wie es bereits geraten worden ist: Setz, oder besser noch, lass ein schreiben aufsetzten. Halte die Mängel und die gescheiterte Reparatur fest. Setzte eine Frist von 14 Tagen, um den Mangel-Mängel zu beseitigen. Mach für den Fall des erneuten misslingen klar, das Du vom Kaufvertrag zurücktreten wirst.

Hallo Albert
Kann ja sein, dass du das ja so komisch findest,
Ich möchte wandeln das war die Frage.

Ist es ncht so dass du erst andere Leute fragst....bevor du zu, Anwalt....gehst
Sehr unfreundlich von dir.
Ich suche Rat und und du zweifelst das an.

Zitat:

@mathiasb schrieb am 7. Mai 2018 um 02:53:24 Uhr:


Ist es ncht so dass du erst andere Leute fragst....bevor du zu, Anwalt....gehst

Wenn meine Frau Anwältin wäre, würde ich solche Fragen ganz bestimmt nicht in MT diskutieren...ich finde das auch sehr "strange".

Mir ging es um das Verfahren der Wandlung, nicht mehr nicht weniger, glaube du doch was du möchtest.

Zitat:

@andy_neu schrieb am 7. Mai 2018 um 04:40:43 Uhr:



Zitat:

@mathiasb schrieb am 7. Mai 2018 um 02:53:24 Uhr:


Ist es ncht so dass du erst andere Leute fragst....bevor du zu, Anwalt....gehst

Wenn meine Frau Anwältin wäre, würde ich solche Fragen ganz bestimmt nicht in MT diskutieren...ich finde das auch sehr "strange".

Dankeeee! Der TE ist wirklich seltsam. Seine Äußerungen haben ganz wenig Hand und noch viel weniger Fuß. Ich zweifle ernsthaft die Seriosität des TE an.

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