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Jetzt Reichts!

Themenstarteram 13. Dezember 2002 um 17:28

hallo!

ich raste heute aus!

 

Wie ihr wisst, habe ich eine M front gbestellt, die angeblich ut sein sollte, wobei krazer dran sind une eine halterung abgebruchen ist! dazu ist noch ein loch reingebohrt worden! na toll habe ich gedacht...ok dann investierst du im sommer nochmal 120 euros zum lackieren...

So...eine nette mail, ob ich vielleicht ein paar euros zurückbekommen würde, wurde überhaupt nicht beantwortet!

so heute zu BMW hin anbauen lassen: der hammer!

das teil ist vor facelift, kann also gar nicht passen!!!! ich habe 3 mal gefragt!!! mir wurde daraufhin ein bild geschickt, wo das teil verbaut war! nach facelift!

achja...nebenbei bemerkt...das ist gar keine orginal M tecjhnik....LOL

ehrlich dieser wichser!!!!1 wie kann der mir nen bild schicken, wenn das ding gar nicht auf seinem auto gepasst haben kann!?

achja das frontblech und schrauben sollten auch mitgeschickt werden! natürlich war es nicht dabei...und warum!? weil ich dann gleich bemerkt hätte, dass es nicht passen kann! das packet wurde exakt 2,1 wochen nach der überweisung versand!? komisch warum nur? achja...nach 2 wochen kann ich die überweisung nicht mehr rückgängig machen!...super!?

auf weite mails antwortet die person nicht mehr!? adresse habe ich nur grob! grioße stadt und name.... vielleicht sogar eine falsche angabe...

46 Antworten

Hy Chris,

hier ist Sven , du weißt doch - die Nebler - , lass dir das von diesem A... nicht gefallen. Der versucht dich schon wieder zu linken. Wer kauft angeblich etwas , was er doch schon hat und wovon er genau weiß, das es passt. Aus welcher Stadt kommt dieser Typ, vielleicht kann man ihn mal persönlich um Rückwandlung " bitten " ?!? Ich denke einige von uns wären da echt scharf drauf sein angeblich neu gelackten Cabrio mal näher zu betrachten.

Themenstarteram 16. Dezember 2002 um 20:30

hio

 

hio

kaufvertrag habe ich nicht! nur e-mail, in denen der käufer sagt, was es ist und für wieviel er es verkauft ect!

vielen dank für die ganze Hilfe! leider meldet diese nette person sich einfach nichtmehr!

wohnraum: Kassel Also meine Tante wohnt da in der Nähe....die besuchen wir alle 1-2 jahre mal...wenn wir da nochmal hinfahren und bis dahin sich nix neues ergeben hat, nehme ich den Spoiler mit und schlage damit das auto von dem Typen kaputt...LOL

CU!

Ein Kaufvertrag erübrigt sich. Er ist durch Einigung zustande gekommen, zumal der Verkäufer ein öffentliches Angebot gemacht hat. Ein schriftlicher Vertrag wäre zwar hilfreich, ist aber nicht erforderlich.

Uli

Ich würde trotzdem Anzeige erstatten. Der Aufwand ist geringer als Du denkst. Zwar läuft die Sache evtl. ins Leere (wird eingestellt), aber Du hast während das Verfahren läuft ganz gute Karten Dich mit dem Verkäufer zu einigen = Geld zurück zu kriegen, weil der nach dem Ermittlungsbrief der Staatsanwaltschaft feuchte Socken kriegt.

Themenstarteram 16. Dezember 2002 um 22:59

hi

 

hi!

über e30.de habe ich zufällig jemanden aus meiner Nähe gefunden! Mit dem werde ich mich wohl mittwoch treffen. er wird mir dann nochmals sagen, ob das teil nun passt oder nicht. wenn sie doch passt ist alles ok, was ich aber zu 99% nicht glaube...klar ist man bei BMW nicht auf e30igs spezialisiert...aber..naja.

außerdem steht ja fast, dass es kein orginal teil ist! wobei es wohl von der optik her nicht zu unterscheiden ist!? von daher würde ich sie im falle eines falles wohl eintragen lassen ect. die 10 euros wärens es mir auch noch wert.

falls sie nicht passt, werde ich den mod von e30 fragen, ob er noch die anzeige von dieser person rauskramen kann. mit dieser und den mails werde ich dann versuchen eine anzeige aufzugeben.

leider hat sich der typ nach der letzten mail nicht mehr gemeldet...

so ab mittwoch wird es zu 100% feststehen, was weiter passieren soll.

Danke für die Hilfe! Ohne euch wäre ich nicht auf die idee gekommen eine anzeige z erstatten!!! klar fällt einem das ein, aber man denkt dann ach das lohnt sich nicht...usw.!

Ps. Drückt mal alle die daumen, dass morgen wider schulfrei ist!

MFG

christian

@Beethoven

Meinst Du nicht das dann Ausage gegen Ausage steht, der andere braucht doch bloß zu sagen " Nö das Teil ist nicht von mir" und ohne Zeugen..... .

Wie würde das vor Gericht ausgehen? Ich Denke ohne das V70 irgendwas schriftlich in der Hand hat, hat er fast null Chance.

@Beethove:

Einigung und Übergabe......

§433 BGB

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Mit der Korrespondenz kann man herausfinden, was passiert ist und da das Paket ja auch irgendwo mal abgwegeben worden ist, kann man zumindest den ungefähren Wohnraum feststellen.

Also das liesse sich schon nachvollziehen.

So schwer ist das nicht.

Fragt sich nur ob der Aufwand lohnt. Ein Spass wäre es sicherlich.

Sachlage sollte klar sein. Fehlende zugesicherte Eigenschaft des versendeten Teils. Also zurück damit und mit der Korrspondenz kannste das auch noch alles belegen!

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von matzer

@Beethoven

Meinst Du nicht das dann Ausage gegen Ausage steht, der andere braucht doch bloß zu sagen " Nö das Teil ist nicht von mir" und ohne Zeugen..... .

Wie würde das vor Gericht ausgehen? Ich Denke ohne das V70 irgendwas schriftlich in der Hand hat, hat er fast null Chance.

Naja, wenn der Verkäufer den Verkauf leugnet, hat er grundlos 140 Euro überwiesen bekommen. Die muss er dann zurückzahlen. Wäre also äusserst dumm.

Schriftlich hat V70 ja immerhin die Verpackung vom Paket, die Mail-Korrespondenz (teilweise), die Anzeige (wenn er sie auftreiben kann) und die Überweisung. Sicher wäre ein schriftlicher Kaufvertrag besser, ich wollte lediglich sagen, dass man den im täglichen Leben sehr oft nicht hat.

"Null Chance" ist doch etwas sehr pessimistisch, findest Du nicht?

Uli

Zitat:

Original geschrieben von Fabius

Mit der Korrespondenz kann man herausfinden, was passiert ist und da das Paket ja auch irgendwo mal abgwegeben worden ist, kann man zumindest den ungefähren Wohnraum feststellen.

Also das liesse sich schon nachvollziehen.

So schwer ist das nicht.

Wie gesagt, es ist Geld überwiesen worden! Damit ist der Empfänger einwandfrei feststellbar. Schliesslich kann man nicht einfach Geld an "anonymus" schicken. Oder, V70, hast Du an ein schweizer Nummernkonto überwiesen? ;-)

Uli

Fabius und Beethoven haben Recht, schriftlicher Kaufvertrag ist nicht erforderlich und die e-mails sowie Kontoauszüge sollten als Beweis reichen. Übrigens ist auch die Form der Reklamation nicht vorgeschrieben, Brief schreiben muss also nicht sein, Mail reicht aus.

Ach ja, muss noch eingestehen dass ich in meiner Schritt-für-Schritt-Anleitung den Begriff "Wandlung" benutzt habe. Seit letztem Jahr gibt's den Begriff im BGB nicht mehr, das Ganze heißt jetzt "Rücktritt vom Vertrag", ist aber im Endeffekt dasselbe. So genug der Theorie.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg, V70, und lass dich nicht unterkriegen! Ich bin mir sicher du kommst zu einer zufriedenstellenden Lösung, Du musst dich nur wehren gegen den Verkäufer.

Gruß

Patrick

am 14. Januar 2003 um 13:14

Überweisung

 

In einem Punkt kann ich dich beruhigen, Du hättest das Geld schon am nächsten Tag nicht mehr zurück holen können. Sobald das Geld bei Deinem Freund auf dem Konto ist, geht das nur noch mit seiner Zustimmung, allerdings hat man da recht gute Chancen mit dem Anwalt, wenn ein geschicktes Teil sehr stark von dem beschriebenem abweicht, gewinnt man so einen Prozess eigentlich immer, ist allerdings die Frage ob sich das lohnt wegen 120 Euro. Ich würde das selbst erledigen.

sicher kann man eine überweisung rückgängig machen. innerhalb von 14 tagen. aber dieses thema hatten wir schon

Was willst Du Du?

Eine erteilte Überweisung rückgängig machen?

Wer bist Du? Batman?

 

Stinkfuß

@stinkfuß

wieso sollte ich batman sein. geh mal zu deiner bank und frag nach bis zu welchem zeitpunkt man eine überweisen stornieren kann. 14 tage. wirst schon sehen.....

bist du dir da sicher? geht meineswissens nur mit überweisungen die per lastschriftverfahren gemacht wurden. sonst könnte man bei ebay ja einkaufen ohne ende,und nach erhalt der ware sich das geld einfach wieder einziehen. ich kanns mir ehrlich gesagt nicht vorstellen bzw. habe es noch nicht gemacht.

mfg

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