Jahreswagen Leasing GAP oder Kaufpreisentschädigung

Hallo,

Eigentlich müsste doch für 12 Bzw 24 Monate eine Kaufpreisentschädigung einer GAP Abdeckung Im nichts nachstehen, bei Privatleasing oder?

Viele Versicherer bieten nun aber in ihren Tarifen eine Neupreisentschädigung an. Wenn man aber einen Jahreswagen leasen möchte hat man ja kein Neufahrzeug also auch keinen Neupreis.

Ich steige hier nicht durch, und der Leasingvertrag fordert wohl GAP Deckung, beißt sich aber mit der Neupreis/Kaufpreisentschädigung in meinen Augen.

Was machen? Denke hier kann man sicher den ein oder anderen Euro sparen! -> Überversichert zumindest für den Zeitraum der Kaufpreisentschädigung.

Oder will der Leasinggeber von Tag1 eine GAP sehen weil man nach 12/24 Monten den Tarifwechsel bzw. das zubuchen der GAP nach Ablauf der Kaufpreisentschädigung vergessen könnte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 12. Oktober 2019 um 09:37:26 Uhr:


du solltest nich so viel wert auf die meinungen anderer legen, sondern eher auf die bedingungen der jeweiligen versicherung. das ist das, was zählt. meinungen gehen auseinander, bedingungen sind fix.

Das ist leider nur in der Theorie so.

Was nützen die besten Bedingungen, wenn die Versicherung sich nicht daran hält und vertragliche Leistungen nicht vollständig erbringt?

Gerade die angesprochene Gesellschaft macht häufig Gebrauch davon!

Deshalb sind die Erfahrungsberichte Betroffener dieser Machenschaften wichtig und durchaus aussagekräftig.

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@TE: Bei einem Leasingfahrzeug kann man Kasko-Select (Werkstattbindung) trotzdem nicht auswählen/rechnen. Wenn Du sie nicht auswählen und rechnen kannst, ist auch wurscht was in den Bedingungen zu dem Thema steht.

Bei meiner Versicherung kann man die Werkstattbindung für Leasingfahrzeuge übrigens auch nicht abschließen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:21:26 Uhr:


@TE: Bei einem Leasingfahrzeug kann man Kasko-Select (Werkstattbindung) trotzdem nicht auswählen/rechnen. Wenn Du sie nicht auswählen und rechnen kannst, ist auch wurscht was in den Bedingungen zu dem Thema steht.

Bei meiner Versicherung kann man die Werkstattbindung für Leasingfahrzeuge übrigens auch nicht abschließen.

Die Bedingungen zählen aber leider 😉 sonst nichts.

Bei welcher Versicherung bist du denn?

LG.

Ich hab es in den Bedingungen bei der HUK24 immernoch nicht gefunden.

Wenn ich einen Baustein in meine Autoversicherung nicht einschließen kann, ineressiert mich nicht, was darüber in den Bedingungen steht 😮.

Ich bin bei einer der Versicherungen, welche für Leasingfahrzeuge keine Werkstattbindung anbieten 😉.

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Schön langsam sollte es nun aber auch das dunkelste Licht auf der Torte geschnallt haben...

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