Italienischen Bußgeldbescheid per Einschreiben erhalten!?

Hallo Leute,
aktuell beschäftigt mich ein italienischer Bußgeldbescheid, der mir via Niederländischer Post per Einschreiben zugeschickt wurde.
Allein schon diese Kombination ist kurios und durch das Einschreiben ist nun leider bekannt, dass meine Daten stimmig sind.

Der Schrieb, der mit italienischem Briefkopf und deutschem Text (schlecht übersetzt, aber verständlich) versehen ist, lastet mir an, dass ich am 16.09.2024 in Venedig in einer 90er-Zone mit 101,16 km/h (mit 2 Stellen nach dem Komma?) zu schnell unterwegs gewesen sein soll.
Mein Kennzeichen wird fast korrekt genannt (bis auf einen falschen Buchstaben); auch meinen Namen (inkl. meiner beiden Vornamen) und Anschrift haben die vermeintlichen italienischen Behörden korrekt ermittelt.

Das Problem: Ich war seit 7 Jahren schon nicht mehr in Italien und auch mein Auto hat in derselben Zeit Deutschland nicht verlassen.

Kennt ihr diese Betrugsmasche bzw. habt ihr Erfahrung, ob da noch andere Schreiben und/oder Mahnungen kommen?
Es wird natürlich Druck aufgebaut:
- bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen: 53,70 €
- Zahlung ab 6. bis 7. Tag: 70,50 €

Ich denke mir, dass es ein Datenleck gegeben haben muss, womit per Zufallsprinzip Halter von Betrügern angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert werden.
Auch wird in der Zeile „Autotyp und Marke“ nur „Kraftfahrzeug“ genannt, was mir zeigt, dass die Briefersteller nicht wissen, welches Auto zum Kennzeichen gehört bzw. enden hier scheinbar geleakte Datensätze.

Danke für euren Input!

41 Antworten

Hallo,

Der Blitzer ist zumindest auch vorhandenlink zu google streetview
Da das Zahlungsziel ebenfalls zur Comune zeigt, was sollte da der Betrug sein?
Funktioniert doch nur, wenn das Geld irgendwo abgegriffen werden kann.
Ich würde sagen: Behördenfehler. Nach falschem Kennzeichen gefahndet.
Also Einspruch: ich bin nicht Halter des gegannten Kennzeichens.
bye

Zitat:

@pivili schrieb am 4. Mai 2025 um 22:06:02 Uhr:


Hallo,

Der Blitzer ist zumindest auch vorhandenlink zu google streetview
Da das Zahlungsziel ebenfalls zur Comune zeigt, was sollte da der Betrug sein?
Funktioniert doch nur, wenn das Geld irgendwo abgegriffen werden kann.
Ich würde sagen: Behördenfehler. Nach falschem Kennzeichen gefahndet.
Also Einspruch: ich bin nicht Halter des gegannten Kennzeichens.

Genau so. Ich würde nicht mal schreiben, welches Fahrzeug ich selbst fahre und wo es zu diesem Zeitpunkt war, das ist völlig irrelevant.

Und um keine Zweifel aufkommen zu lassen würde ich schreiben: "Ich bin nicht Halter und war nie Halter des genannten Kennzeichens."

Sicherheitshalber die Antwort auch noch durch den Übersetzer laufen lassen.

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Wie wäre es, die Italiener auf den offiziellen Rechtsweg zu verweisen?

Damit kombiniert man die Nachteile der verschiedenen Handlungsoptionen:

Man steckt Aufwand in einen Brief, und hat am Ende trotzdem eine rechtskräftige (aber in Deutschland wohl nicht vollstreckbare) Forderung, die einem in den nächsten fünf Jahren in Italien auf die Füße fallen könnte.

Letzteres kann man auch haben, wenn man einfach überhaupt nichts macht (Vorteil: kein Aufwand).

Ersteres kann man aber auch dafür einsetzen, dass die unberechtigte Forderung nicht rechtskräftig wird (Vorteil: in den nächsten fünf Jahren kein Risiko in Italien)

Ich weiß nicht wie weit die Abkommen mit Italien oder mit allen EU-Ländern ist. Aber das mit der Vollstreckbarkeit würde ich noch mal überprüfen, denn viele Länder haben bereits ein abkommen. Ich glaub nennt sich Amtshilfeverfahren oder so.

So einfach mal nicht zahlen würde ich daher so einfach mal nicht empfehlen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. Mai 2025 um 16:24:27 Uhr:


In Fake-knöllchen sind nicht unbekannt ... udn dürfte sich sicher nciht nur auf malle beschränken.

https://www.adac.de/news/reise-falsche-knoellchen-mallorca/

Mit dem feinen Unterschied, dort weiß man das die Opfer zur gefragten Zeit auf Mallorca waren.

Zitat:

Man steckt Aufwand in einen Brief, und hat am Ende trotzdem eine rechtskräftige (aber in Deutschland wohl nicht vollstreckbare) Forderung, die einem in den nächsten fünf Jahren in Italien auf die Füße fallen könnte.

Nach Auskunft eines italienischen Polizisten kennt Italien kein Zentralregister. Also ist jede Stadt eigene "Vollstrecker".

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 6. Mai 2025 um 19:21:43 Uhr:



Zitat:

Man steckt Aufwand in einen Brief, und hat am Ende trotzdem eine rechtskräftige (aber in Deutschland wohl nicht vollstreckbare) Forderung, die einem in den nächsten fünf Jahren in Italien auf die Füße fallen könnte.

Nach Auskunft eines italienischen Polizisten kennt Italien kein Zentralregister. Also ist jede Stadt eigene "Vollstrecker".

IT hängt DE in Sachen Digitalisierung in Riesenschritten ab.
Doppelstaatler wie meine Frau staunen z.B., dass ein neuer Perso aus Rom 5 Tage nach Beantragung im it Consulat Muc im Briefkasten ist.
Von daher: wie alt ist die Auskunft?
Ausserdem sind die italienischen Behörden ganz fix im Verkauf der Forderung an private Inkasso-Unternehmen und dann hast du Nivi et al am Hacken.
bye

Nochmals danke für eure Tipps und Anregungen.

Wie ging es in meinem Fall weiter:
Ich habe mich per E-Mail an die italienische Polizei gewandt und den Fall in deutscher und italienischer Sprache (Google Übersetzer und Meta AI von WhatsApp waren durchaus hilftreich) dargelegt; auch habe ich gegen euren Rat mein richtiges Kennzeichen genannt.

Eine Woche später habe ich - nach ausgebliebener Antwort - nochmals nachgehakt und gebeten, mir doch bitte eine Bestätigung zu schicken, dass sich der Fall zu meinen Gunsten erledigt hat und bingo: Heute kam die ersehnte Antwort der italienischen Behörde, dass der Fall für mich erledigt ist. 🙂

E-Mail_Bestaetigung

Na guck an, war mein Tipp ja doch nicht so verkehrt.

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