Ists erlaubt mit FzgSchein Kopie fahren?
Ist es eigentlich erlaubt mit einer Kopie des Fahrzeugscheins zu fahren. d.h. den Schein zu hause zu lassen.
Wie sieht es mit Abe´s und Gutachten Kopien aus, wenn man alle orginalen zuhause hat ?
20 Antworten
Oftmals habe Dienstwagen nie den originalen Schein dabei.
Hatte mal nen Unfall mit solchem und der hatte nur eine Kopie bei. Der Polizist machte ihn darauf aufmerksam, aber nahm ihm deshalb kein Geld ab.
Liegt also beim Polizist.
Ja, einen Unfall mit der Kopie hat ich auch schon, musste auch nur eine Strafe wegen Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug bezahlen... 😛
Zitat:
Original geschrieben von pirelli-niko
Ja, einen Unfall mit der Kopie hat ich auch schon, musste auch nur eine Strafe wegen Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug bezahlen... 😛
wie haste denn das geschafft? augen zugehabt oder anner anlage rumgefummelt? :-D
was macht deine karre, immer noch beim lacker?
Zitat:
Original geschrieben von GolferII
wie haste denn das geschafft? augen zugehabt oder anner anlage rumgefummelt? :-D
was macht deine karre, immer noch beim lacker?
*g* ne, bissle fertig und verträumt, dann hat der LKW vor mir aprupt gebremst wegen einem Linksabbieger vor dem, den ich nicht gesehen habe und es war nass...
Ja, mein Karren steht noch beim Lacker, ende des Monats soll ich die Karosse kriegen, dann gehts ans Zusammenbauen. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Und wenn er geklaut wird und der Fahrzeugschein ist im Auto, kann das als grob fahrlässig gewertet werden (laut ADAC und ACE)!!!
Gruß Christian
Und was passiert dann?
Es gibt ein Gerichturteil, das genau das Gegenteil besagt.
Zitat:
Für einen Dieb stellt es zwar eine gewisse Erleichterung dar, wenn der Fahrzeugeigentümer den Kfz-Schein hinter der Sonnenblende im Fahrzeug belässt. Anders als bei dauernder Aufbewahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug ist damit aber noch keine erhebliche Gefahrerhöhung begründet, die eine Leistungsfreiheit der Versicherung nach sich zieht.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall eines Fahrzeugeigentümers, der den Kfz-Schein hinter der Sonnenblende seines Fahrzeugs "versteckt" hatte. Das Fahrzeug wurde gestohlen und über die polnisch-russische Grenze verbracht. Dabei hatte der Grenzbeamte den Kfz-Schein kontrolliert, den die Diebe zwischenzeitlich gefunden hatten. Der Versicherer lehnte eine Teilkaskoentschädigung ab. Das OLG verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Es stellte klar, dass die Versicherung nicht leistungsfrei geworden ist, weil der Kläger den Kfz-Schein hinter der Sonnenblende belassen hatte. Dieses Verhalten sah das Gericht zwar als "Gefahrerhöhung" an. Es hat aber nicht die Feststellung treffen können, dass die Gefahrerhöhung "erheblich" war, wie es für eine Leistungsfreiheit der Versicherung erforderlich wäre. Das OLG führte aus, dass für die Verwertung des Fahrzeugs der Kfz-Schein im Gegensatz zum Kfz-Brief von nur untergeordneter Bedeutung ist. Abgesehen davon müssten bei einer Vermarktung des gestohlenen Fahrzeugs ohnehin gefälschte Kfz-Papiere verwendet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 30.8.02).
Klingt doch gut.
Habe mir auch schon überlegt, in jedem Auto den Schein zu hinterlassen,.. da es doch oftmals zufällig ist, dass ich die richtigen Scheine beiführe.
Zumal man wie schon oft gesagt, nie alleine 'nen Auto bewegt.