Ist meine Leasing-Rechnung korrekt?

Hallo zusammen,

ich bin gerade am Überlegen, mir ein Auto zu leasen. Welche Marke/Modell ist noch völlig unklar, aber darum geht´s mir hier auch nicht.

Hier einfach mal eine Beispielrechnung:

Ich bin selbständig, alleinstehend und hatte 2016 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 €.
Laut bmf-steuerrechner.de läge die Einkommenssteuer dann bei 5.768 €.
Nun mal die Annahme, ich hätte in 2016 ein Leasingfahrzeug gehabt mit einer monatlichen Brutto-Rate von 439 € und einem Brutto-Listenpreis von 39.990 €, keine Sonderzahlung.
Dann hätte ich doch die Leasingrate komplett von meinem Gewinn abziehen können und wäre damit auf ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 € - (12 x 439 €) = 24.732 €.
Allerdings fahre ich das Auto natürlich auch privat und würde die sogenannte 1%-Regelung anwenden, also 1% vom Listenpreis pro Monat zu meinem Gewinn hinzurechnen müssen. Dies wären also 12 x 399,90 € = 4.799 €. Damit wäre mein zu versteuerndes Einkommen 24.732 € + 4799 € = 29.531 €.
Laut bmf-steuerrechner.de läge die Einkommenssteuer dann bei 5.613 €.

Ist meine Rechnung so korrekt? Oder habe ich irgendwo einen (Denk-)Fehler drin?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

Marco

Beste Antwort im Thema

Die "Privatnutzungsmöglichkeit" kostet dich die Steuerdifferenz, richtig.

Das Fahrzeug an sich kostet dich natuerlich mehr....

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@ alle: danke für eure Einschätzung!

@lemonshark: Naja, ich bin wie gesagt selbständig und mein derzeitiges Auto hat nun ein paar Jahre auf dem Buckel und ich habe daher einfach mal die Alternativen abwägen wollen. Eine Alternative zu meinem bisherigen Auto wäre eben ein Leasingfahrzeug. Und da das von vielen für Gewerbetreibende eben so "angepriesen" wird, wollte ich von Leuten, die vielleicht schon Erfahrung damit haben erstens wissen, ob meine Rechnung korrekt ist und zweitens wie deren Einschätzung dazu ist.

Grüße
Marco

@lemonshark sorry, aber das stand mehrfach deutlich drin: ich wollte es einfach verstanden haben, weil ich bisher noch nie ein Auto geleast habe.

"Ist meine Rechnung so korrekt? Oder habe ich irgendwo einen (Denk-)Fehler drin?" war meine Ursprungsfrage...

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 22. Februar 2018 um 10:47:21 Uhr:


Du bist doch umsatzsteuerpflichtig?
Dann ist nur die Nettoleasingrate absetzbar. Also ca. 370 Euro

Das ist korrekt.

Zitat:

Bei der 1%-Regelung (gehe von Büro an der Wohnadresse aus) musst Du noch 19% USt hinzurechnen für die Privatrntnahme. Also ca. 476 Euro.

Das ist Quatsch. Das Auto hat einen Brutto-Listenpreis von €39.990. Brutto heißt "Umsatzsteuer ist in diesem Wert enthalten". Versteuert wird 1% von diesem BLP, das sind € 399 je Monat. Eine Umsatzbesteuerung des Bruttopreises - der ja die Umsatzsteuer schon enthält - findet natürlich nicht statt.
Für so einen Quatsch drückt auch noch einer auf den Danke-Button....

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2018 um 09:59:18 Uhr:



Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 22. Februar 2018 um 10:47:21 Uhr:


Du bist doch umsatzsteuerpflichtig?
Dann ist nur die Nettoleasingrate absetzbar. Also ca. 370 Euro

Das ist korrekt.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2018 um 09:59:18 Uhr:



Zitat:

Bei der 1%-Regelung (gehe von Büro an der Wohnadresse aus) musst Du noch 19% USt hinzurechnen für die Privatrntnahme. Also ca. 476 Euro.

Das ist Quatsch. Das Auto hat einen Brutto-Listenpreis von €39.990. Brutto heißt "Umsatzsteuer ist in diesem Wert enthalten". Versteuert wird 1% von diesem BLP, das sind € 399 je Monat. Eine Umsatzbesteuerung des Bruttopreises - der ja die Umsatzsteuer schon enthält - findet natürlich nicht statt.
Für so einen Quatsch drückt auch noch einer auf den Danke-Button....

Da hat vermutlich jemand gedrückt, der ebenfalls selbstständig ist und Ahnung hat. Angestellte müssen das nicht, um die ging es hier aber nicht.

Darfst Dich jetzt auch für den Wissenszuwachs bedanken...

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Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2018 um 09:59:18 Uhr:


Eine Umsatzbesteuerung des Bruttopreises - der ja die Umsatzsteuer schon enthält - findet natürlich nicht statt.
Für so einen Quatsch drückt auch noch einer auf den Danke-Button....

Um es nochmal deutlicher als mein Vorschreiber zu formulieren: doch, genau das findet statt.

Allerdings ist die Rechnung des TE m.W. (mitlesende Steuerberater mögen mich korrigieren) insofern falsch, als die Umsatzsteuer direkt abzuführen ist und nicht auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen wird.

Die Rechnung lautet also: Leasingrate netto beim Betriebsergebnis absetzen, Geldwerten Vorteil (1% BLP) beim zu versteuernden Einkommen aufschlagen, Umsatzsteuer auf GWV direkt abführen, Umsatzsteuer auf Leasingrate direkt abziehen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 26. Februar 2018 um 11:06:13 Uhr:


Umsatzsteuer auf GWV direkt abführen

Der Geldwerte Vorteil ist doch nur eine fiktive Zahl und keine Ausgabe.

Warum fragt der TE nicht seinen Steuerberater? Vermutlich der einzige, der fundiert und richtig antworten kann.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 26. Februar 2018 um 11:06:13 Uhr:



Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2018 um 09:59:18 Uhr:


Eine Umsatzbesteuerung des Bruttopreises - der ja die Umsatzsteuer schon enthält - findet natürlich nicht statt.
Für so einen Quatsch drückt auch noch einer auf den Danke-Button....

Um es nochmal deutlicher als mein Vorschreiber zu formulieren: doch, genau das findet statt.

Allerdings ist die Rechnung des TE m.W. (mitlesende Steuerberater mögen mich korrigieren) insofern falsch, als die Umsatzsteuer direkt abzuführen ist und nicht auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen wird.

Die Rechnung lautet also: Leasingrate netto beim Betriebsergebnis absetzen, Geldwerten Vorteil (1% BLP) beim zu versteuernden Einkommen aufschlagen, Umsatzsteuer auf GWV direkt abführen, Umsatzsteuer auf Leasingrate direkt abziehen.

Also wenn ich dich richtig verstehe, bedeutet das für meine Beispielrechnung folgendes:

Zu versteuerndes Einkommen 30.000 € - (12 x 370 € Nettoleasingrate) = 25.560 €.
Bruttolistenpreis von 39.990 €: 1%/Monat von 399,90 € x 12 Monaten = 4.788 € und damit bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.560 € + 4.788 € = 30.348 €.

Die 19% USt auf die 1% (GWV), also ca. 63 € jeden Monat direkt abführen, davon kann aber die USt auf die Leasingrate von ca. 70 € direkt abgezogen werden. Daher könnte man ja sagen, dass sich die beiden Posten mehr oder weniger "aufheben".

Laut bmf-steuerrechner.de läge die Einkommenssteuer dann bei 6.192 €.

Mit Leasingfahrzeug: 5.884 €
Ohne Leasingfahrzeug: 5.768 €

Also gerade mal ein Unterschied von 116 € im Jahr.

Somit käme ich auf 4.440 € (30.000 € - 25.560 €) + 116 € = 4.556 € Kosten für das Leasingfahrzeug im Jahr.

Du solltest dir das wirklich mal von einem Steuerberater vorrechnen lassen. So unterliegt der Geldwerte Vorteil z.B. nur zu 80% der Umsatzsteuer.
Dazu kommt, dass die 1% Methode nur dann zulässig ist, wenn das Fahrzeug überwiegend (> 50%) geschäftlich genutzt wird. In diesem Fall könnte man alternativ zur 1% Versteuerung auch ein Fahrtenbuch führen, was dann auch zu einem steuerlich deutlich günstigeren Ergebnis führen kann.

@lemonshark

Danke für deinen Tipp, je länger man recherchiert, umso komplizierter wird es. Es ist wohl tatsächlich so, dass auf den GWV noch einmal 19 % USt kommen, zumindest auf 80 % davon: "Besonders schmerzhaft: Obwohl es sich bei der Bemessungsgrundlage bereits um einen Bruttowert handelt, muss der pauschal ermittelte Privatanteil wie beim Fahrtenbuch zu 80 Prozent der Umsatzsteuer unterworfen werden." Stammt von dieser Seite, die das recht plausibel und auch an Beispielen aufzeigt: https://www.gulp.de/.../...-so-rechnen-freiberufler-richtig-teil2.html

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