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Ist es nicht erlaubt Hertz Produkte bei Ebay zu verkaufen???

Themenstarteram 23. Dezember 2003 um 9:46

Hi Leute habe grad ne Email von elettromedia bekommen die schreiben mir, dass ich mein Hertz HSK 165 Systemnicht bei EBay verkaufen darf. Hier die Email

Sie bieten hier bei E-Bay Produkte aus dem Haus elettromedia an. Dieses ist unseren Vertriebspartnern per Konventionalstrafe verboten. Ich bitte Sie daher, dies zu unterlassen. Sollten Sie unsere Bitte nicht nachkommen, dann werden wir dies an unsere Rechtsabteilung weitergeben.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

ACV GmbH

 

Ich bin aber kein Vertriebspartner, sondern nur ein Privatkunde.

Was sagt ihr dazu?

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26 Antworten
am 24. Dezember 2003 um 5:32

solange er keinen vertrag mit elettromedia hat, kann er über ebay verkaufen was er mag.

das wort "konventionalstrafe" sagt schon alles.

es sei denn elettromedia hätte mit ebay einen vertrag, aber dann müssten die beiden firmen sich das untereinander ausmachen.

so einfach ist das.

mfg.

--hustbaer

STOP STOP STOP

Leute was macht ihr hier?

Das Thema ist lange schon von Seiten des gerlig abgehakt und ihr

feindet euch hier an. Lasst gut sein!!!

Ein frohes Fest uns allen und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ralf

warum werde ich hier jetzt wegen meines AUTOS angegiftet ???

ist halt meine meinung, wenn er das in massen verkauft gibts halt stress mit dem eigendlichem Händler...

ich hab nicht nur meinen Opel Corsa als Spassfahrzeug, sondern nen Subaru Justy als Autobahnfahrzeug oder fürn Einkauf.

Und das man hier wegen der Automarke angeschissen wird ist für mich das letzte.

Es ist wahrscheinlich so:

Der Typ bei ebay kauft über einen Händler massenweise das Zeug ein und verscherbelt, das dann bei ebay ohne Garantie!

Was in seinem Fall sogar zu prüfen ist ob er das aus rechtlicher Sicht darf!

Denn er verkauft eindeutig (bei den Mengen) mit einem geschäftlichen Gedanken und muss demnach einen Gewerbeschein besitzen! Hat er diesen, dann muss er auch Garantie auf Neuware geben. Hat er Garantie gegeben, dann muss er entweder die Garantie über 2 Ecken mit ACV abwickeln oder versuchen, das direkt zu regeln.

 

@Jetronicb: Lass ihn einfach labern und mach dir nix draus! Es wird sich bestimmt ein Mod erbarmen und ihn verwarnen für solche "Beiträge"

Zitat:

Original geschrieben von NEO123

Nein er hat absolut recht!

Sorry, aber ne kleine Erklärung wär' nicht schlecht.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll (ausgehend von GEBRAUCHTWARE!!!) dir ein Händler/Hersteller verbieten können dein Produkt wieder zu verkaufen (sofern du das nicht gewerbsmäßig betreibst)?

Ich bitte um Aufklärung!

Naja wenn ich massenweise gebrauchtes Zeug verkaufe (immer das selbe zb.) dann betreibe ich einen Gebrauchthandel! So einfach ist das!

@NEO123

Unter der Voraussetzung mag das Stimmen.

Ich bin aber davon ausgegangen das er die Sachen REIN PRIVAT verkauft, und dann wäre er voll im Recht in könnte es drauf ankommen lassen...

Ich würde sehr vorsichtig sein. Bin zwar kein Rechtler, aber eines ist klar: Wenn ich höre das du alleine schon 164 Paar Hochtöner verkaufst, nutzt du das gewerblich. Auch wenn es Privatauktionen sind, die sind ja auch nicht blöde!! Wenn sie dir das über einen längeren Zeitraum nachweisen können, könntest du ernsthafe Probleme bekommen. Und gegen so ein Unternehmen anzukommen... naja.

Was du machst musst ganz alleine du wissen. Ich würde mich aber bei so einer Sache nochmal gründlich beraten lassen.

MfG

Willi

Bei solchen Mengen würde ich auf jedenfall vom Gewerbe ausgehen. Wenn er keinens hat kann es bei so großen Mengen auch noch andere Strafrechtliche Probleme geben. Da es sich da auf keinen Fall mehr um privaten Handel handelt.

Stimmt. Jeder überschiessende Cent müsste versteuert werden.

Tut er das nicht = STEUERHINTERZIEHUNG.

Langsam, langsam Jungs!!

Solange er die Lautsprecher verkauft, braucht er noch lange keinen "Gewerbeschein" wie es hier so schön heisst, d.h. es hat auch keine steuerlichen Auswirkungen erstmal. Er ist lediglich verpflichtet sein Gewerbe anzuzeigen (§14 der Gewerbeordnung), aber wie gesagt, keine Erlaubnis nötig.

Dennoch richtet sich meiner Meinung nach die Sache danach, ob er einen Vertrag mit der Herstellerfirma hat. Wenn nein, können die ihm auch nicht einseitig eine Vertragsstrafe androhen.

Aber wenn sich das ganze laut seiner Aussage erledigt hat, dann muss man sich ja wegen der Strafe keine Gedanken mehr machen.

Gruß Tecci

genau!

und das ist glaube ich der punkt auf den ich gewartet habe, ohne grosse fragen offenzulassen den thread zumachen kann.

da der fall einigermassen erledigt ist.

*g*

-> *closed*

mfg.

--hustbaer

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