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Ist es möglich SFR vom Vater zu bekommen OHNE Verfall seines SFR?

Hallo,

fahre seit ca 8 Jahren mit ihm als Vers. Nehmer und mir als Halter. Gibt es eine Möglichkeit das SFR zu bekommen ohne das seine verfallen? Meine mal gehört zu haben dass es eine Versicherung gab, die das macht. Weil es wäre jetzt fies, für den möglichen Fall dass er sagt er braucht jetzt die Anmeldung für sich, dass ich bei SF-Klasse 1/2 anfange..

Wenn es da eine Möglichkeit gibt, wäre das super. (Er hat selber SF 12 und ich den FS seit 09)

14 Antworten

Zitat:

@amar7 schrieb am 12. November 2018 um 02:19:10 Uhr:


Hallo,

fahre seit ca 8 Jahren mit ihm als Vers. Nehmer und mir als Halter. Gibt es eine Möglichkeit das SFR zu bekommen ohne das seine verfallen? Meine mal gehört zu haben dass es eine Versicherung gab, die das macht. Weil es wäre jetzt fies, für den möglichen Fall dass er sagt er braucht jetzt die Anmeldung für sich, dass ich bei SF-Klasse 1/2 anfange..

Wenn es da eine Möglichkeit gibt, wäre das super. (Er hat selber SF 12 und ich den FS seit 09)

Nun bei der Versicherung gibt es nur das Highlander Prinzip: Es kann nur einen Geben. Beide bei 12 geht nicht, denn sonst könnte man ja die SF endlos verteilen. Aber wenn Du beweisen kannst dass Du bei Ihm gefahren bist, werden dass auch andere Versicherungen akzeptiereen. Warst Du als Fahrer in der Police erwähnt?

Ich würde mal sagen ja, definitiv bin ich als Halter stets drin gewesen für die 8 Jahre. Das Problem ist, ich war in den Jahren bei einigen Versicherungen und hatte in der Zeit auch 4 verschiedene Autos, wohnte auch in 4 verschiedenen Anschriften in 3 Städten.

Das einzige was ich bisher davon aufbewahrt habe sind die alten Kennzeichen und wahrscheinlich unvollständige alte Versicherungsunterlagen und Policen. Welche Möglichkeit gäbe es für mich nachzuweisen, dass ich in dem Zeitraum alleiniger Fahrer gewesen bin?

Wieso sollten zwei Personen mit nur einem Vertrag jeweils einen Schadenfreiheitsrabatt erwerben?
Es gibt aber Sondereinstufungen, die Betücksichtigung finden können, z. B. die Zweitwagenregelung.
https://www.huk24.de/selfservice.do?get=1&ma=true&docid=4747

Dein Vater hatte parallel kein eigenes Fahrzeug versichert? Wenn es also wirklich nur den einen SFR gibt, gibt's im Allgemeinen keine Möglichkeit der "Aufteilung". Am ehesten wird mit der aktuellen Versicherung noch etwas möglich sein.

Ok, also sagen wir mal ich möchte mein eigenes Fahrzeug mal anmelden, muss ich dann wirklich nach 8 Jahren Fahrpraxis bei SF 1/2 anfangen?

Zitat:

@amar7 schrieb am 12. November 2018 um 22:06:14 Uhr:


Ok, also sagen wir mal ich möchte mein eigenes Fahrzeug mal anmelden, muss ich dann wirklich nach 8 Jahren Fahrpraxis bei SF 1/2 anfangen?

Nein, 1/2 ist Führerscheinregelung. Du kannst aber bei der Gesellschaft auch in Zweitwagenregelung starten.

Mit einer verbesserten ZWR starten, das geht meistens nur für den VN des Erstfahrzeuges, wobei du da auch der Halter sein kannst. Musst halt einige AKB lesen

ist überall anders, bei uns können die Kinder gleich auf eigenem Namen starten mit SFR 3, wenn über 23 Jahre, davor ist es an bestimmten Bedingungen geknüpft.

Wenn die Gesellschaft des TE es nicht macht würde ich den Wagen des Vaters in Zweitwagenregelung starten und dann den SFR den der TE, übertragen. 😉 Lösungen gibt es doch immer.

Einfach mal bei der Versicherung die der TE zur Zeit nutzt anfragen,
Bedingungen lesen ist oft unverständlich für Nichtfachleute 😁

oder du wartest bis dein vater stirbt und übernimmst seine police. dann werden dir alle jahre angerechnet, welche du nachweisen kannst (zb als eingetragener fahrer oder eigene versicherung).
so habe ich mit 39jahre SF 21, obwohl ich 2 versicherungsfälle damals gemeldet habe. (1 haftpflicht und etliche jahre später 1x vollkasko) meine mutter hat einfach noch paar "jahre" mehr gut.

Sehr makaber dein Vorschlag!

Zitat:

@27239 schrieb am 13. November 2018 um 07:48:34 Uhr:


ist überall anders, bei uns können die Kinder gleich auf eigenem Namen starten mit SFR 3, wenn über 23 Jahre, davor ist es an bestimmten Bedingungen geknüpft.

Wenn die Gesellschaft des TE es nicht macht würde ich den Wagen des Vaters in Zweitwagenregelung starten und dann den SFR den der TE, übertragen. 😉 Lösungen gibt es doch immer.

Einfach mal bei der Versicherung die der TE zur Zeit nutzt anfragen,
Bedingungen lesen ist oft unverständlich für Nichtfachleute 😁

Ich konnte deinem Vorschlag nicht zu 100% folgen, was meinst du genau, wie den SFR übertragen? Mir ist es wichtig, dass der SFR des Vaters nicht verfällt. Wäre das mit deiner vorgeschlagenen Methode evtl. möglich?

Übrigens aus Gründen, die ich nicht näher beschreiben will, möchte ich gerne jegliche Abhängigkeiten langsam beseitigen vom Vater, dazu gehört nunmal die KfZ Versicherung, das ist aktuell daher mein Anliegen. Daher Zweitwagen usw. ist eben von dieser Warte her dasselbe in grün.

Ich versteh die Frage nicht. Wenn du 8 Jahre davon übertragen bekommst, hat dein Vater keinen mehr.
Die anderen 4 jahre sind dann weg. Entweder fängt dein Vater dann mit einer Ersteinstufung an oder du jetzt

Wobei der Vater ja in den letzten 8 Jahren scheinbar gar kein eigenes Auto versichert hatte. (Auf meine Frage dazu wurde nicht eingegangen)
Möchte er denn jetzt ein eigenes Auto anmelden? Vielleicht kann man sich da finanziell oder durch andere familieninterne Gegenleistungen einigen. Er profitiert ja nun immerhin von 8 schadenfreien Jahren, für die er nie die Versicherung gezahlt hat.
Je nach Versicherung wäre der SFR nach 8 Jahren ohne Auto verfallen. Dann hättest du ihm so sogar 12 schadenfreie Jahre erarbeitet.

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