ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rückübertragung SFR

Rückübertragung SFR

Themenstarteram 14. Mai 2008 um 7:05

Ein Mitarbeiter der R. & Co GmbH (Versicherungsvermittler) beriet mich und meinen nichtehelichen Partner seinerseit in der Form, meinen SFR auf meinen Partner zu übertragen, um die Prämienhöhe zu senken.

Jetzt hat mein Freund seinen PKW verkauft und es existiert nur noch mein Fahrzeug.

Trotz der Beteuerung, die Rückübertragung wäre kein Problem, passiert nichts. Zu zu viel erstattete Prämie wird also auch nicht rückerstattet.

Ich weiß ja, daß Versicherungen nicht vom bezahlen leben sondern eher ihre Kunden im Regen stehen lassen. Gibts Ideen dem beizukommen?

DoMaRe

Ähnliche Themen
11 Antworten

Es sind doch zwei unterschiedliche Dinge, die hier angesprochen werden.

Einmal die Rückübertragung der Rabatte und zum anderen die Rückerstattung evtl. zu viel gezahlter Beiträge.

Letzteres ist recht einfach. Nach Abmeldung des PKW´s bekommt man für gewöhnlich eine entsprechende Dokumentation der Zulassungsstelle (Abmeldebestätigung). Diese sende ich an den Versicherer und bekomme so eine stichtagsgenaue Abrechnung meiner gezahlten Beiträge. Die Rückerstattung erfolgt nicht in jedem Fall, da einige Versicherer mitunter davon ausgehen, dass es eine Folgefahrzeug geben wird und es damit verrechnen wollen. Hier hilft meist ein Anruf direkt beim Versicherer und schafft Abhilfe.

Die Rückübertragung der Rabatte sollte mit entsprechenden Formularen auch nicht das große Problem sein. Wenn ein neues Fahrzeug folgt, wäre dann der Rabatt wieder erneut zu übertragen?

am 14. Mai 2008 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Die Rückübertragung der Rabatte sollte mit entsprechenden Formularen auch nicht das große Problem sein. Wenn ein neues Fahrzeug folgt, wäre dann der Rabatt wieder erneut zu übertragen?

Eine Rückübertragung ist nicht ohne Weiteres möglich. Entweder der Versicherer zeigt sich kulant oder es kann nur die schadenfreie Zeit seit der letzten Übertragung angerechnet werden.

Themenstarteram 15. Mai 2008 um 5:58

Da diese Vermittlungsgesellschaft nun schon das zweite Mal zu unseren ungunsten entschieden hat, werde ich da wohl besser kündigen.

Wirklich "beraten" hat der Mitarbeiter uns dort nicht. Wohl eher 2x abgezockt.

Fahrzeug Nr. 1 von meinem Partner (mit meinem SFR) ist verkauft worden.

Mein Fahrzeug ist als 2.-Wagen eingestuft worden. Und nun wird weder der SFR zurückübertragen noch die überhöhte Prämie für den 2. Wagen erstattet? Das kann doch nicht sein. Das ist doch unseriös!

am 15. Mai 2008 um 17:50

Dass die Rückübertragung nur aus Kulanz möglich sein wird hatte ich ja schon erwähnt.

Wo soll denn eine Beitragserstattung für das noch angemeldete Fahrzeug herkommen? An dem Vertrag hat sich doch nichts geändert!

Die Vorgehensweise der Versicherung erscheint mir hier nicht unseriös, vielmehr scheint die Beratung im Vorfeld schlecht gewesen zu sein. Denn offensichtlich hat Dir niemand erklärt, was eine Rabattübertragung eigentlich für Folgen hat.

Themenstarteram 16. Mai 2008 um 9:59

Ja, das scheint auch nach meinen Recherchen so zu sein.

Ich bin vor der Übertragung des SFR auf meinen Partner über 10 Jahre unfallfrei gefahren.

Meinen Wagen habe ich dann als 2 . Wagen angemeldet, jetzt mit SFR 3.

Dann hat er seinen PKW verkauft und die Rückübertragung funktioniert nicht.

Bei einigen Versicherern ist eine Rückübertragung mit den erworbenen Jahren vor der ersten Übertragung inzwischen möglich. Allerdings nur sofern es sich um Ehegatten bzw. Lebensgefährten /in in häuslicher Gemeinschaft handelt.

Ich würde hier einfach mal die Versicherung direkt kontaktieren und den Vermittler außen vor lassen.

Ansonsten soll der Vermittler einen Anbieter finden, der eine Rückübertragung vollständig vornimmt.

 

skysurfer5 ;)

am 20. Mai 2008 um 11:24

Mh

Makler sind schon was tolles. Ich sags immer wieder -.-

Also,... wenn du deinen SFR einmal abegegeben hast, kannst du diesen eigentlich nicht wieder zurück fordern. Ausser mit angesprochener Kulanz der Versicherung...

Und ja es gibt durchaus Versicherungen die diese angesprochen "Eheleute / Häuliche GemeinschaftsRegelung haben". Wir schieben hier bei uns alle Naselang die SFR hin und her bei Lebensgemeinschaften, je nachdem wie was nun günstiger ist. Bestenfalls kündigst du zum Ablaus des Versicherungsjahres / Kalenderjahr, je nachdem. Oder wenn ihr euch einen neuen Erstwagen zulegt, versichert ihr den direkt bei einem anderen Versicherer. Durch das Abmelden des ersten Fahrzeuges wird der SFR frei und du kannst dich neu orientieren.

Grüße

Pie

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 10:25

Danke für eure Unterstützung. Ich habe das "Vertrauen"- gibt es bei mir zu Versicherungen eigentlich nicht mehr- verloren und werde so abld als möglich wechseln und diesen Stümper und Nichtberater verlassen.

Man hüte sich vor R., Hamburg, hier wird anscheinend nicht für den Kunden gerabeitet.

am 21. Mai 2008 um 11:07

Hi

such dir am Besten eine Agentur, wo dir die Leute auch sympathisch und kompetent rüber kommen. Dann hast du einen Ansprechpartner, bei der du ggf. auch alle Versicherungen haben solltest. Wenn du dann ein Problem hast, kannst du Direktionsbeschwerden etc einreichen, mit dem "ich bin ein starker Kunde mit vielen Versicherungen bei euch" Hintergrund ;) ...

Und ja ich weiß, das kostet Prämienmäßig meist mehr, als wenn man seine Versicherungen hin und her splittet. Hat aber auch seine Vorteile!

Grüße

Pie

Im Zweifel die Falschberatung ansprechen, bestenfalls den Berater von damals kontakten und um Bestätigung bitten. Hat bei mir kürzlich geklappt bei einem anderen Fall, mir wurde Ruhendversicherung zugesichert während des Winters, diese gibt es aber nicht mehr (zumindest bei meinemn aktuellen VB). Die Versicherung hat alle Gebühren der Ab- und Wiederanmeldung übernommen.

Eh ist eine Übertragung nur mit einer Neu-Zulassung eines Fahrzeugs möglich. D.h., Fzg. kaufen, anmelden und mit dem Antrag den Rabatt übertragen. Ohne Zulassung eines Fzg. nicht möglich, habe ich jedenfalls bisher noch nie erlebt, jedenfalls nicht in den letzten 20 Jahren. Übertragung ist zudem nur bei Firmen möglich, Verwandten 1. Grades und Lebenspartnern mit identischer Anschrift.

Grüße

Totti

Moin,

bei vielen Gesellschaften ist eine Rückübertragung, wie schon geschrieben, nicht möglich, denn bei der Übertragung unterschreiben abgebende und übernehmende Person, dass der jetzt vorhandene Rabatt von der übernehmenden Person überwiegend "erfahren" wurde.

"Überwiegend erfahren" kann aber nur EINER und daher wird eine Rückübertragung grundsätzlich nicht vorgenommen.

Einige wenige Versicherer haben in den Tarifbestimmungen jedoch auch abweichende Regelungen.

Wichtig wäre mir noch festzuhalten, dass aus meiner Sicht die Versicherung in Deinem Fall alles richtig macht, nur der Dich betreuende Makler offenbar nicht ganz richtig beraten hat; für eine solche Fehlberatung ist er aber, sofern nachweisbar, schadenersatzpflichtig, so dass ich nun erst ein sehr "ernstes Wort" mit meinem Makler sprechen würde und mir nach erfolgter Klärung einen neuen Vermittler suchen würde.

Versicherung hat nämlich immer etwas mit Vertrauen zu tun und wenn man das in seinen Gesprächspartner nicht hat, dann sollte man die Konsequenzen daraus ziehen.

Ich habe übrigens den Maklernamen aus den Postings entfernt, denn das kann u.U. schnell zu rechtlichen Problemen für DoMaRe aber auch Motor-Talk führen.

Beste Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen