Ist es möglich die vorderen scheiben zu tönen?
Hallo könnt ihr mir sagen ob es zulässig ist die voerderen scheiben zu tönen oder ob ich überhaupt ne chance hab das eingetragen zu bekommen ich dachteda so an die chromolux folie oder was ähnliches was gibt es da sonst noch ähnliches und von was für hersteller?
16 Antworten
Also ich war letzte woche bei Car Glas in Düsseldorf. Der Chef dort hat mir gesagt das sie die vorderen Seitenscheiben nicht mit Folie bekleben, da es unerlaubt ist.
Viele Leute die die vorderen Scheiben mit Folie (egal welche) beklebt haben und sich sicher sind das es erlaubt ist, haben unrecht. Trotz der eingetragenen Folie bei Tüv oder sonstwem, bekommt man bei einem Unfall in dem man keine Schuld hat, Teilschuld. Der Versicherungsschutz ist damit vorüber.
ALSO LEUTE FINGER WEG VON DER FOLIE FÜR DIE VORDEREN SCHEIBEN.
(Auch wenn man vorne nur Teile der Scheibe beklebt hat, bekommt man es vielleicht eingetragen aber bei einem Unfall mit Toten wird man seines Lebens nicht mehr glücklich)
mfg
Martin
Tönung
Tach Leutz!
Komischerweise haben hier (fast) alle Recht!
Es gibt %-Angaben, die sich auf die Tönungs-Intensität beziehen -> Kubi im Recht, aber ebenso gibt es %-Angaben, die sich auf die zu beklebende Fensterfläche beziehen -> Nachtfalke im Recht!
Habe selber diesen "schwulen" Streifen oben "draufgebeppt" 🙂 (hey, irgendwie muss ich mich ja vor der Sonne schützen!) und in der ABE dafür, steht genau diese Flächen %-Angabe!
Sogar Weberalex hat teilweise Recht -> "man muss wissen wie" 😉
Was auf jeden Fall nicht gemacht werden darf, ist die Frontscheibe mit irgendeiner Folie zu bekleben, da sie bei allen Autoherstellern bereits ab Werk Splitterschutz hat. (Es wird eine reißfeste Folienschicht in der Scheibe eingeklebt)
Die Seitenscheiben könnet sogar legal mit der Folie beklebt und eingetragen werden, solange die zulässige Lichtdurchlässigkeit nicht überschritten wird (weiss leider nicht genau wieviel, aber die 15% von Colossus scheinen glaubwürdig zu sein) Diese Folie wird dan als "Splitterschutz-Folie" im Schein eingetragen!
Jetzt zur Frontscheibe: Es darf abgedunkelt werden! Dafür gibt es aber eine andere Möglichkeit als Folie, zwar kostenintensiver (wenn ich micht nicht täusche, alleine für die hintere und die seitlichen Scheiben hinten ca. 300-400 (T)Euro), aber das hält die wenigsten "Tuning-Infizierten" davon ab -> nämlich FLUTEN
Dabei wird die Scheibe ausgebaut, gründlich vorgereinigt und mit spezieller Farbflüssigkeit überflutet. Danach erhält man eine makellose Oberfläche!
Bei den rundum gewfluteten Fahrzeugen entsteht sogar mit der zulässigen Intensität der Eindruck totaler Tönung!
Weiterer Pluspunkt: es gibt alle erdenkliche Farbvariationen.
Diese Tönung wird seit 2003 auch vom TÜV eingetragen!
Aber nur wenuge Firmen führen es bisher durch - unter Umständen weite Anreisewege.
Leider kann ich die Flyers dieser Firma nicht mehr finden, aber soweit ich weiss, sind die auf sehr vielen Auto-Messen unterwegs, oder man kauft sich diese Information bei E-Bay 😉 zum Beispiel hier: Abzocker
Der schreibt aber viel Unfug, z.B. bezüglich dem nicht notwendigen Ausbau, oder dem Tönungsgrad....
Hoffe, jemandem mit dieser "Kurzinfo" geholfen zu haben 🙂
Gruß,
Jürgen