Ist die StVO zu schwammig ausgelegt?
Ist die StVO zeitweise zu schwammig ausgelegt? Ich frage mich das letztendlich, weil dieser Thread zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat! Das soll diesen Threat nicht wieder aufleben lassen, also nicht darauf versteifen. ES IST NUR EIN BEISPIEL!!!!!!!!!!!!
Manche Punkte aus der StVO sind nur wenige Fahrer im Strassenverkehr bekannt! Sollte man dort nicht mal Wissen bei älteren Kraftfahrern vermitteln? Weil sich ja man Sachen ändern oder in Vergessenheit geraten sind!!!
Bitte gifte euch nicht mit der Schulbildung an oder andere persönliche Dinge die hier nichts zu suchen haben!
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
du kennst doch bestimmt diese mail wie man auf der autobahn geld spart, (drängeln 300 euro, rechts überholen 200, standstreifen 150) da ich mich wahrscheinlich nicht so gut auskenne, aber behaupten mag, das diese § nicht wirklich gut gelungen sind.
zu dieser mail und dem wahrheitsgehalt des inhaltes selbiger schweige ich mich lieber mal aus!
im internet gibts genug online-bußgeldkataloge, mach dir einfach mal die mühe, und guck mal, was dort so rechts-überholen bzw. das nicht einhalten des abstandes zum vordermann kostet (was du als "drängeln" bezeichnet hast)....dann wirst du schnell merken, warum ich mich im bezug auf diese mail nicht weiter äußern werde....ist halt ne typische "büro-powerpoint-kettenmail".....
Zitat:
Original geschrieben von OpelWelt
Manche Punkte aus der StVO sind nur wenige Fahrer im Strassenverkehr bekannt! Sollte man dort nicht mal Wissen bei älteren Kraftfahrern vermitteln? Weil sich ja man Sachen ändern oder in Vergessenheit geraten sind!!!
Es ist leider so, dass in der Presse (und somit in der öffentlichen Diskussion) in der Regel nur die medienwirksamen StVO-Verstösse "überhöhte Geschwindigkeit" ("Rasen"😉 und "zu geringer Abstand" ("Drängeln"😉 von Bedeutung sind. Über Dinge wie "zu niedrige Geschwindigkeit" ("Schleichen"😉, "vorsätzliche oder fahrlässige Vorfahrts-/Vorrangsmissachtungen", das Rechtsfahrgebot sowie die (richterrechtlich recht eindeutig festgelegte) Mindestüberholgeschwindigkeit wird in der Tat recht wenig berichtet und diskutiert, so dass diese (ich nenne sie "passive"😉 Vergehen gesellschaftlich akzeptiert oder gar beschönigt werden und oft (aber nicht immer) Ursache für sg. "aggressives Verhalten" im Straßenverkehr sind.
Zitat:
Original geschrieben von Fubushi
Es gibt das Recht, nicht unbegründet daran gehindert zu werden, im Rahmen der Vorschriften zu fahren.Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Zu meinen, aus gegenseitiger Rücksichtnahme ein Recht auf freie Fahrt ableiten zu können und vorbildliches, fehlerfreies Verhalten voraussetzen zu können ist zwar weitverbreitet aber leider kein Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Das heißt: Wenn jemand (wo erlaubt und gefahrlos möglich) 200 fährt, hat er das Recht, nicht aus "Spaß" von einem Menschen mit Gehirnpiercing zur Vollbremsung gezwungen zu werden, weil dieser ohne Grund auf die linke Spur zieht, oder wenn der Grund darin besteht, den schnellen am schnell fahren zu hindern. Das ist zwar auch in der StVO geregelt, an sich handelt es sich aber bei Vorsatz fast schon um §315b StGB - hier mal googlen nach dem Begriff "Verkehrsfeindlichkeit". Oder Nötigung ? 🙂
Der eine spricht von Rücksichtnahme, der andere von Recht haben - merkst Du was?
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Der eine spricht von Rücksichtnahme, der andere von Recht haben - merkst Du was?Zitat:
Original geschrieben von Fubushi
Es gibt das Recht, nicht unbegründet daran gehindert zu werden, im Rahmen der Vorschriften zu fahren.
Das heißt: Wenn jemand (wo erlaubt und gefahrlos möglich) 200 fährt, hat er das Recht, nicht aus "Spaß" von einem Menschen mit Gehirnpiercing zur Vollbremsung gezwungen zu werden, weil dieser ohne Grund auf die linke Spur zieht, oder wenn der Grund darin besteht, den schnellen am schnell fahren zu hindern. Das ist zwar auch in der StVO geregelt, an sich handelt es sich aber bei Vorsatz fast schon um §315b StGB - hier mal googlen nach dem Begriff "Verkehrsfeindlichkeit". Oder Nötigung ? 🙂
Sicherlich. Rücksicht heißt auch, daß auch der "Schwächere" einmal auf den "Stärkeren" Rücksicht nehmen kann. Auch der Fußgänger hat auf den Autofahrer Rücksicht zu nehmen - und umgekehrt. Wer VORSÄTZLICH und nur, um jemand anders zu behindern, auf die linke Spur zieht und zur Vollbremsung nötigt (genau um diesen Fall ging es - nicht um den Käferfahrer, der einen LKW überholt - weil auch ER das Recht hat, zu überholen), ist genauso ein rücksichtsloses Arschloch wie der Drängler. Beide Verhaltensweisen gefährden den Straßenverkehr durch rechtswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern. Beide gehören abgestraft. Eine MPU ist in beiden Fällen anzuraten.
Ansonsten sind wir bei "Ich bin ein armer, schwacher Radfaherer, deshalb gelten für mich Ampeln und so ein Mist nicht...".
Rücksichtnahme gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer, ALLEN gegenüber.
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Zitat:
Original geschrieben von Fubushi
Sicherlich. Rücksicht heißt auch, daß auch der "Schwächere" einmal auf den "Stärkeren" Rücksicht nehmen kann. Auch der Fußgänger hat auf den Autofahrer Rücksicht zu nehmen - und umgekehrt. Wer VORSÄTZLICH und nur, um jemand anders zu behindern, auf die linke Spur zieht und zur Vollbremsung nötigt (genau um diesen Fall ging es - nicht um den Käferfahrer, der einen LKW überholt - weil auch ER das Recht hat, zu überholen), ist genauso ein rücksichtsloses Arschloch wie der Drängler. Beide Verhaltensweisen gefährden den Straßenverkehr durch rechtswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern. Beide gehören abgestraft. Eine MPU ist in beiden Fällen anzuraten.Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Der eine spricht von Rücksichtnahme, der andere von Recht haben - merkst Du was?
Ansonsten sind wir bei "Ich bin ein armer, schwacher Radfaherer, deshalb gelten für mich Ampeln und so ein Mist nicht...".
Rücksichtnahme gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer, ALLEN gegenüber.
Ich meinte eigentlich Rücksichtnahme im Sinne von "intelligent sein", "mit den Fehlern der Anderen rechnen". Ist aber schon klar daß das nicht jedermanns Sache ist.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Es ist leider so, dass in der Presse (und somit in der öffentlichen Diskussion) in der Regel nur die medienwirksamen StVO-Verstösse "überhöhte Geschwindigkeit" ("Rasen"😉 und "zu geringer Abstand" ("Drängeln"😉 von Bedeutung sind. Über Dinge wie "zu niedrige Geschwindigkeit" ("Schleichen"😉, "vorsätzliche oder fahrlässige Vorfahrts-/Vorrangsmissachtungen", das Rechtsfahrgebot sowie die (richterrechtlich recht eindeutig festgelegte) Mindestüberholgeschwindigkeit wird in der Tat recht wenig berichtet und diskutiert, so dass diese (ich nenne sie "passive"😉 Vergehen gesellschaftlich akzeptiert oder gar beschönigt werden und oft (aber nicht immer) Ursache für sg. "aggressives Verhalten" im Straßenverkehr sind.
Das fehlerhafte Verhalten eines anderen ist keine Rechtfertigung für eigenes fehlerhaftes Verhalten. Rasen/Drängeln führt allerding statistisch zu deutlich mehr Unfällen als Schlechen. Vorfahrt ? Kein Thema - mit dem Rasen zusammen haben wir hier fast die restlichen Unfallursachen abgedeckt, der Rest ist Kleinkram. Mißachtung des Rechtsfahrgebotes ist zwar lästig (auch da, wo es tatsächlich zutrifft - auf der Mittelspur mit wenigen Fahrzeugen rechts leinder nicht 🙁 ), bringt aber kaum Leute um.
Wenn diese verdammte Fahrerei mit dem Schwanz sowohl bei der Oberlehrerfraktion als auch bei den Rasern/Dränglern endllich ein Ende fände, wäre die Welt ein besserer Ort. Ich sehe das immer in England. Es gibt zwei Sorten von Fahrern. Sehr höfliche, verständnisvolle Fahrer und eine kleine Gruppe an rücksichtslosen Idioten. Sowas steckt an, sorgt für entspannteres Fahren, die kleine Gruppe an Idioten wird dann irgendwann von der Polizei erwischt und gut ist. Aggressive Fahrer gibt es deutlich weniger.
Warum muß es jemanden aggresiv machen, daß mein Auto schneller/langsamer/teuerer/schmutziger ist ? Und warum behaupten so viele Menschen, überdurchschnittliche Autofahrer zu sein ? 50% aller Fahrer sind unterdurchschnittlich gut.
Und - warum muß ich jemanden absichtlich behindern ("Oberlehrer"😉 oder nötigen ("Drängler"😉 ? Die Straße ist dafür da, von A nach B zu kommen. Für NICHTS anderes. Das heißt: Ego zurückschrauben, das Auto nicht als Kompensation nutzen, weil man sonst ein kleines Würstchen ist, was nichts zu melden hat.
Aber anscheinend ist der Straßenverkehr oftmals die Fortsetzung der Threads hier mit anderen Mitteln.
Was ist eigentlich mit dem Artikel, dass, wenn ein Radfahrer in ein parkiertes Auto fährt, der Fahrer des Auto dennoch mind. eine Teilschuld bekommt. Stimmt das? Gibts den wirklich? Weil, wenns so ist, darf man sein Auto eigentlich gar nirgends mehr parkieren und fahren schon gar nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich meinte eigentlich Rücksichtnahme im Sinne von "intelligent sein", "mit den Fehlern der Anderen rechnen". Ist aber schon klar daß das nicht jedermanns Sache ist.
DA sind wir durchaus einer Meinung. Siehe auch mein weiteres Beispiel weiter unten mit dem Schlaganfall. Es geht nur nicht an, daß Meinungen und Ansichten mit Kraftfahrzeugen durchgesetzt werden. Hier im Forum kann man sich trefflich streiten - es trifft vielleicht das eigene Ego - aber es passieren keine Personenschäden.
Ich bitte nur darum, nicht aus dem Zusammenhang gerissen zitiert zu werden. Es ging in meinem ursprünglichen Beitrag um den Blockierer, der aus "jux und dollerei" oder was auch immer die Spur wechselt, NUR um jemand anders zu behindern.
Zitat:
Original geschrieben von Fubushi
DA sind wir durchaus einer Meinung. Siehe auch mein weiteres Beispiel weiter unten mit dem Schlaganfall. Es geht nur nicht an, daß Meinungen und Ansichten mit Kraftfahrzeugen durchgesetzt werden. Hier im Forum kann man sich trefflich streiten - es trifft vielleicht das eigene Ego - aber es passieren keine Personenschäden.Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich meinte eigentlich Rücksichtnahme im Sinne von "intelligent sein", "mit den Fehlern der Anderen rechnen". Ist aber schon klar daß das nicht jedermanns Sache ist.
Ich bitte nur darum, nicht aus dem Zusammenhang gerissen zitiert zu werden. Es ging in meinem ursprünglichen Beitrag um den Blockierer, der aus "jux und dollerei" oder was auch immer die Spur wechselt, NUR um jemand anders zu behindern.
Dieser Blockierer ist ebenso unnötig wie gefährlich, da sind wir uns ja einig.
Ich glaube allerdings, der Anteil bewußter Blockierer ist gefühlt viel höher als in der Realität. Tatsächlich glaube ich da eher an Unsicherheit oder meinetwegen auch Unfähigkeit am Steuer. Stichwort mangelnde Übersicht über das Verkehrsgeschehen. Das ist leider genauso unnötig und genauso gefährlich.
Problem ist nur: der bewußte Blockierer wird sich weder durch Worte noch Handlungen überzeugen lassen, dem Unsicheren fehlt im Zweifel die Fähigkeit zur Einsicht. Die StVO hilft in beiden Fällen nur bedingt weiter, auf sein "Recht" zu pochen bringt ggf. die Grabinschrift "er hatte Vorfahrt". Drum hilft nur drauf gefasst sein. Das will ich sagen.
Mit der Unterteilung in "gute" und "böse" Verkehrsverstösse kommen wir hier jedenfalls nicht weiter.
Und dass die Statistiken uns in diesem Punkt nicht weiterhelfen, sollte bei der schwammigen Klassifizierung auch klar sein. "Unangepasste Geschwindigkeit"? In diese Kategorie passt doch sogut wie jeder Unfall. Nach den eigentlichen Ursachen (bis zu 15 Sekunden davor) fragt vermutlich niemand. Da kann dann auch durchaus mal ein Schleicher zum gefährlichen Überholen verleitet haben oder jemand zog auf der Autobahn viel zu langsam auf die linke Spur.
Hab ich mich gefreut, als neulich in einer typischen Raser-Drängler-Reportage am Rande auch mal ein Sprinter angehalten wurde, weil dieser das Provida zu einer halben Vollbremsung gezwungen hat. Solche Dinge sind genau so gefährlich, nur kann man sie recht schön kaschieren durch die Gesamtsituation, aus der sie entstehen. Denn letztendlich hat man dann doch wieder einen Unfallbeteiligten, der ja bestimmt viiiiel zu schnell war. Und schon ist das Verhalten des eigentlichen Unfallverursachers (zumindest medial) vergeben und vergessen.
Darf man sich an so etwas nicht stören? Genau in diesen Fällen ist die StVO ein Witz und bietet erst Handlungsmöglichkeiten, wenn es schon gekracht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Dieser Blockierer ist ebenso unnötig wie gefährlich, da sind wir uns ja einig.Ich glaube allerdings, der Anteil bewußter Blockierer ist gefühlt viel höher als in der Realität. Tatsächlich glaube ich da eher an Unsicherheit oder meinetwegen auch Unfähigkeit am Steuer. Stichwort mangelnde Übersicht über das Verkehrsgeschehen. Das ist leider genauso unnötig und genauso gefährlich.
Problem ist nur: der bewußte Blockierer wird sich weder durch Worte noch Handlungen überzeugen lassen, dem Unsicheren fehlt im Zweifel die Fähigkeit zur Einsicht. Die StVO hilft in beiden Fällen nur bedingt weiter, auf sein "Recht" zu pochen bringt ggf. die Grabinschrift "er hatte Vorfahrt". Drum hilft nur drauf gefasst sein. Das will ich sagen.
Ich halte ihn auch für einen sehr seltenen Fall, mir ist das in uber 25 Jahren vielleicht 2-3 mal passiert. Aber es ist halt kein Kavaliersdelikt.
Das mit dem Recht ist bei der Schiffahrt ähnlich. Es gibt da zwar sehr klare Richtlinien zum Wegerecht, die in der Konsequenz teilweise wirklich SEHR weltfremd sind, aber wer dort mit einem kleinen Fahrzeug auf seinem Wegerecht beharrt, weiß nicht, daß ein großer Frachter nicht einfach bremsen KANN. Darwinismus in Aktion....
Und ansonsten scheinen wir uns vollkommen einig zu sein. Mir ging es nur auch darum, zu zeigen, daß nicht nur der vermeintlich schwächere automatisch IMMER im Recht ist.
(Ich bin da heutzutage mit 170PS irgendwo leistungsmäßig in der Mitte, kenne die Autobahn allerdings auch mit 45PS. Vielen scheint aber die Erfahrung mit Tempo 200 oder mit 45PS zu fehlen - das ist ein klarer Nachteil, der vielleicht durch die Fahrschulen gemindert werden könnte, wenn dieses beide Varianten praktisch schulen würde... Man kommt übrigens von Hamburg nach Frankfurt kaum schneller mit 170PS als mit 45, es ist nur, auch aufgrund der Fahrzeugausstattung, erheblich entspannter.)
Notfalls gibts ja noch den Schrankentrias.
Jeder darf letztendlich machen, was er will.
Solange er:
Nicht andere in ihrer Freiheit behindert,
Nicht gegen Recht und Gesetz verstößt
Nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Viel wert sind die 3 Punke aber nicht, der dritte Punkt ist schon ganz klar nichts wert, denn gute Sitten (kenne die Definition die mehr Richtung Mehrheitsmeinung geht) sind schon mal schwammig, aber was viel wichtiger ist, die Punkte widersprechen sich oft und was gilt dann? Es gibt eher wenig Situationen auf die diese 3 Kriterien mit "und" verbunden passen.
Meistens behindert der zweite Punkt den ersten schon vor Natur aus (durchaus mit richtigen Intentionen und zu Recht, aber er behindert ihn trotzdem), der dritte den ersten...
Ihr schreibt fast alle dass die Gesetze nicht alles regeln können, was stimmt, aber sie haben einen solchen Anspruch und so werden sie von ausführenden Organen bis zum Gesetzesgeber praktiziert. Mit „hier war xyz sinnvoll“, braucht ihr nicht zu kommen, „gesetzlich nicht vorgesehen“ und fertig, ist wie nachts an der Fussgängerampel warten müssen, obwohl längst alle durch sind.
§ vor Logik also.
Die steigende Menge der Gesetze zeigt dass man sehr wohl den Anspruch hat alles zu regeln, zeigen sich Widersprüche darf es tageslaunenabhängig das Gesicht auswürfeln wie es bei dir Endet. Wo es offensichtlich an die Grenze stößt, wird immer §1 ausgepackt, dabei hätte man sich die Unmengen Einzelverordnungen über irgendwelche Nichtigkeiten sparen können und es sofort damit abhandeln.
Und genau hier liegt das Problem, den Anspruch haben alles zu regeln incl. sich amassen zu strafen, auch im eben genannten Ampelbeispiel, aber wenn etwas dann kommt wo nichts passendes hilft, darf dann §1 oder das was das Gericht dafür hält, das Problem lösen. Endet dann (aber auch oft so schon) am Ende meist im Populismus und damit was Stefan Payne andeutete.
Und was ist mit Verfassungsproblemen, also wenn der technisch am Unfall unschuldige aufgrund der altersspezifischen positiven Diskriminierung der das Kindchenschema aus der Halbaffenzeit und früher zu Grunde liegt, die Verantwortung umgekehrt bekommt?
Und was ist wenn der Grüne Kommunalrat ohne dass die Verkehrslage Veränderungen erfahren hat, die höchst zulässige Geschwindigkeit auf 30 reduziert, weil es in ihr Weltbild besser passt? Gilt egal wie dumm alles trotzdem und ihr seit da ungefragt hörig, alle anderen sind meist unverantwortliche Gesetzesbrecher.
Wer sich anmaßt in der Freiheit zu beschneiden und zu strafen, braucht ein schlüssiges und logisches Konzept, solche Unstimmigkeiten sind dann oft ein Zeichen dafür dass es dort auch falsche Autoritäten gibt und ich soll es ungefragt praktizieren.
Zitat:
Original geschrieben von Fubushi
Und ansonsten scheinen wir uns vollkommen einig zu sein. Mir ging es nur auch darum, zu zeigen, daß nicht nur der vermeintlich schwächere automatisch IMMER im Recht ist.
(Ich bin da heutzutage mit 170PS irgendwo leistungsmäßig in der Mitte, kenne die Autobahn allerdings auch mit 45PS. Vielen scheint aber die Erfahrung mit Tempo 200 oder mit 45PS zu fehlen - das ist ein klarer Nachteil, der vielleicht durch die Fahrschulen gemindert werden könnte, wenn dieses beide Varianten praktisch schulen würde... Man kommt übrigens von Hamburg nach Frankfurt kaum schneller mit 170PS als mit 45, es ist nur, auch aufgrund der Fahrzeugausstattung, erheblich entspannter.)
Da reicht doch ein Blick in die oft und gerne zitierte StVO: da gibt es keine Unterscheidung nach Hubraum, Drehmoment oder PS-Zahl.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Viel wert sind die 3 Punke aber nicht, der dritte Punkt ist schon ganz klar nichts wert, denn gute Sitten (kenne die Definition die mehr Richtung Mehrheitsmeinung geht) sind schon mal schwammig, aber was viel wichtiger ist, die Punkte widersprechen sich oft und was gilt dann?
Hm, ich kann da keine Widersprüche erkennen.
Kannst du dazu mal ein paar praktische Beispiele nennen?