Ist der Halter die Eigentümer von ein Auto?
Hallo alles,
Ich habe ein Neuwagen gekauft mit Finanzierung, und der Vertrag habe ich untergeschrieben. Meine Freundin wird die Halter. Jetzt habe ich eine Frage. Wer wird die Eigentümer? Ich, dass der Vertrag unterschrieben und dass diese Auto bezahle oder wer steht in die Fahrzeugbrief? Eventuell, ob wir trennen sollen, hätte ich Problemen für diese Auto mit meinem Name zum anmelden?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Juni 2018 um 11:24:43 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 23. Juni 2018 um 05:37:09 Uhr:
Aber: wenn man schon im Vorfeld die Trennung im Blick hat, sollte man es direkt auf sich selbst anmelden, oder (?)
Besser kann man es nicht ausdrücken. Hab diese Misere regelmäßig auf dem Tisch.
Bis zur Ablösung der Finanzierung ist die Bank Eigentümer, danach bekomm der Kreditnehmer die ZB 2 ausgehändigt und ist der Eigentümer.
Gruß m
Das ist so nicht ganz richtig. Bei einer Finanzierung ist die Bank nicht Eigentümer, sondern hat nur ein Pfandrecht.
Beim Leasing sieht die Sache anders aus. Da ist die Bank tatsächlich Eigentümer und überlässt dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung.
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11 Antworten
Egal was wo drinnen steht - erstmal gehört der Wagen keinem von Euch, sondern der Bank. Im Falle einer Trennung musst Du eben darlegen, dass der Wagen Dir ist und nicht als Geschenk gedacht war. Aber: wenn man schon im Vorfeld die Trennung im Blick hat, sollte man es direkt auf sich selbst anmelden, oder (?)
https://www.juraforum.de/.../...rzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Kurzform: du bist Eigentümer, wenn du nachweisen kannst, daß du das Fz erworben hast und alle Kosten trägst. (Nachweise sicher aufbewahren / sammeln)
Zitat:
@Antoniolk schrieb am 23. Juni 2018 um 00:56:32 Uhr:
Hallo alles,
Ich habe ein Neuwagen gekauft mit Finanzierung, und der Vertrag habe ich untergeschrieben. Meine Freundin wird die Halter. Jetzt habe ich eine Frage. Wer wird die Eigentümer? Ich, dass der Vertrag unterschrieben und dass diese Auto bezahle oder wer steht in die Fahrzeugbrief? Eventuell, ob wir trennen sollen, hätte ich Problemen für diese Auto mit meinem Name zum anmelden?
Keiner von euch ist der Eigentümer, siehe hier:
https://www.motor-talk.de/forum/c4c-im-kfz-brief-t3991852.htmlZitat:
@spacechild schrieb am 23. Juni 2018 um 08:47:22 Uhr:
https://www.juraforum.de/.../...rzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Kurzform: du bist Eigentümer, wenn du nachweisen kannst, daß du das Fz erworben hast und alle Kosten trägst. (Nachweise sicher aufbewahren / sammeln)
Ich habe Vertrag, Finanzierung, ich bezahle das. Aber meine Freundin bezahle die Versicherung und die Steuern.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 23. Juni 2018 um 05:37:09 Uhr:
Aber: wenn man schon im Vorfeld die Trennung im Blick hat, sollte man es direkt auf sich selbst anmelden, oder (?)
Besser kann man es nicht ausdrücken. Hab diese Misere regelmäßig auf dem Tisch.
Bis zur Ablösung der Finanzierung ist die Bank Eigentümer, danach bekomm der Kreditnehmer die ZB 2 ausgehändigt und ist der Eigentümer.
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Juni 2018 um 11:24:43 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 23. Juni 2018 um 05:37:09 Uhr:
Aber: wenn man schon im Vorfeld die Trennung im Blick hat, sollte man es direkt auf sich selbst anmelden, oder (?)
Besser kann man es nicht ausdrücken. Hab diese Misere regelmäßig auf dem Tisch.
Bis zur Ablösung der Finanzierung ist die Bank Eigentümer, danach bekomm der Kreditnehmer die ZB 2 ausgehändigt und ist der Eigentümer.
Gruß m
In far ZB2 was für eine Name steht? Meine ( Kreditnehmer) oder die Halterin?
Wenn deine Freundin behauptet, das Auto ist ein Geschenk von dir, hast du ein Problem.
In der ZB 2 und 1 steht in Deutschland der Halter. In Spanien bspw ist Eigentümer und Halter eingetragen.
Wenn man den Hintergedanken der Trennung schon in Betracht zieht, was ja heutzutage sinnvoll ist, sollte man das Fahrzeug nicht auf jemand anderes anmelden.
Gibt hinterher nur Streit
Gruß m
Vielleicht lässt sich ein Vertrag aufsetzen, wo man sich privat über den Eigentumsvorteil ganz klar schriftlich äußert und dies festlegt?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Juni 2018 um 11:24:43 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 23. Juni 2018 um 05:37:09 Uhr:
Aber: wenn man schon im Vorfeld die Trennung im Blick hat, sollte man es direkt auf sich selbst anmelden, oder (?)
Besser kann man es nicht ausdrücken. Hab diese Misere regelmäßig auf dem Tisch.
Bis zur Ablösung der Finanzierung ist die Bank Eigentümer, danach bekomm der Kreditnehmer die ZB 2 ausgehändigt und ist der Eigentümer.
Gruß m
Das ist so nicht ganz richtig. Bei einer Finanzierung ist die Bank nicht Eigentümer, sondern hat nur ein Pfandrecht.
Beim Leasing sieht die Sache anders aus. Da ist die Bank tatsächlich Eigentümer und überlässt dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung.
Moin,
Wenn du dich jetzt schon so intensiv mit einer Trennung beschäftigst, dann scheint diese vermutlich schon sehr akut zu sein. Also melde das Auto auf dich an und versichere es ggf. Nur auf die Freundin (abweichender Halter). Dann ist es in Streitfall zumindest einfacher ... Oder Alternativ - leg die Trennungsgedanken ad actq oder zieh es durch. Hängepartien sind immer Mist.
LG Kester